Ein Newsletter ohne Anlass wird nach drei Ausgaben nicht mehr geöffnet. Mit einem saisonalen Anlass hat jede Ausgabe einen Grund, und der Grund wiederholt sich jedes Jahr.
Die rechtliche Grundlage
Werbung unter Verwendung elektronischer Post ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten ist eine unzumutbare Belästigung. Das ist der Ausgangspunkt.
Die Ausnahme greift nur, wenn 4 Bedingungen zusammenkommen: Der Unternehmer hat die Adresse im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Leistung vom Kunden erhalten, er verwendet sie zur Direktwerbung für eigene ähnliche Leistungen, der Kunde hat nicht widersprochen, und er wird bei Erhebung und bei jeder Verwendung klar und deutlich auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen.
Holen Sie dennoch eine ausdrückliche Einwilligung ein, mit Ankreuzfeld und Vermerk in der Kartei. Das ist der sichere Weg und kostet ein Feld auf dem Anmeldebogen.
Der Takt
Alle 6 Wochen, also 8 bis 9 Ausgaben im Jahr, jeweils an einen saisonalen Anlass gebunden. Häufiger erzeugt Abmeldungen, seltener wird vergessen.
Saisonale Anlässe sind reichlich vorhanden: Winterhaut, Frühjahrspflege, Sonnenschutz, Urlaubsvorbereitung, Herbstpflege, Feiertage. Sechs Themen, die sich jedes Jahr wiederholen und bereits erarbeitet sind.
Legen Sie die 8 Termine ein Jahr im Voraus fest. Ein Newsletter, der versendet wird, wenn Zeit ist, wird nach 3 Ausgaben unregelmäßig und danach gar nicht mehr.
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Grundsatz | vorherige ausdrückliche Einwilligung |
| Ausnahme, Bedingung 1 | Adresse beim Verkauf erhalten |
| Ausnahme, Bedingung 2 | eigene ähnliche Leistungen |
| Ausnahme, Bedingung 3 | kein Widerspruch |
| Ausnahme, Bedingung 4 | Hinweis bei jeder Verwendung |
| Sicherer Weg | Ankreuzfeld und Vermerk in der Kartei |
| Takt | alle 6 Wochen, 8 bis 9 Ausgaben im Jahr |
| Saisonale Themen | Winterhaut, Frühjahr, Sonnenschutz, Urlaub, Herbst, Feiertage |
| Planung | 8 Termine ein Jahr im Voraus |
| Inhalt | ein Thema, ein Angebot, ein Terminweg |
| Preise | Gesamtpreis mit Leistungseinheit |
| Nicht enthalten | Äußerungen Dritter |
| Bei 600 Empfängerinnen und 3 Prozent | 18 Termine je Ausgabe |
Was hineingehört
Ein Thema, ein Angebot, ein Weg zur Terminvereinbarung. Drei Elemente, mehr wird auf einem Telefon nicht gelesen.
Preise nur als Gesamtpreis, mit Leistungseinheit. Ein Newsletter ist Werbung unter Angabe von Preisen, und damit gilt dieselbe Pflicht wie in der Preisliste.
Und keine Äußerungen Dritter. Dank-, Anerkennungs- oder Empfehlungsschreiben sowie Hinweise darauf sind in der Werbung außerhalb der Fachkreise eingeschränkt.
Was Sie messen
Öffnungsrate, Abmeldequote und die Zahl der Terminvereinbarungen innerhalb von 14 Tagen nach Versand. Die dritte Zahl ist die einzige, die zählt.
Eine Abmeldequote unter 0,5 Prozent je Ausgabe ist unauffällig, über 2 Prozent ist ein Signal, und die Ursache liegt fast immer am Inhalt und nicht am Takt.
Rechnen Sie den Ertrag: Bei 600 Empfängerinnen und einer Terminquote von 3 Prozent sind das 18 Termine je Ausgabe, also rund 150 im Jahr aus 8 Aussendungen mit zusammen etwa 12 Stunden Aufwand.
Quellen
Häufige Fragen
Braucht der Newsletter eine Einwilligung?
Grundsätzlich ja. Die Ausnahme für Bestandskunden verlangt vier Bedingungen gleichzeitig.
Wie oft sollte er erscheinen?
Alle 6 Wochen, also 8 bis 9 Ausgaben im Jahr, jeweils mit saisonalem Anlass.
Was gehört hinein?
Ein Thema, ein Angebot und ein Weg zur Terminvereinbarung, Preise als Gesamtpreis.
Was misst man?
Die Terminvereinbarungen innerhalb von 14 Tagen nach Versand. Alles andere ist nachrangig.