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Newsletter mit saisonalen Themen

Ein Wechsel im Angebot alle sechs Wochen hält den Verteiler aktiv. Und die vier Bedingungen für Werbung ohne gesonderte Einwilligung.

Newsletter mit saisonalen Themen
KI-gestützt erstellt. Mehr dazu

Ein Newsletter ohne Anlass wird nach drei Ausgaben nicht mehr geöffnet. Mit einem saisonalen Anlass hat jede Ausgabe einen Grund, und der Grund wiederholt sich jedes Jahr.

Die rechtliche Grundlage

Werbung unter Verwendung elektronischer Post ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten ist eine unzumutbare Belästigung. Das ist der Ausgangspunkt.

Die Ausnahme greift nur, wenn 4 Bedingungen zusammenkommen: Der Unternehmer hat die Adresse im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Leistung vom Kunden erhalten, er verwendet sie zur Direktwerbung für eigene ähnliche Leistungen, der Kunde hat nicht widersprochen, und er wird bei Erhebung und bei jeder Verwendung klar und deutlich auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen.

Holen Sie dennoch eine ausdrückliche Einwilligung ein, mit Ankreuzfeld und Vermerk in der Kartei. Das ist der sichere Weg und kostet ein Feld auf dem Anmeldebogen.

Der Takt

Alle 6 Wochen, also 8 bis 9 Ausgaben im Jahr, jeweils an einen saisonalen Anlass gebunden. Häufiger erzeugt Abmeldungen, seltener wird vergessen.

Saisonale Anlässe sind reichlich vorhanden: Winterhaut, Frühjahrspflege, Sonnenschutz, Urlaubsvorbereitung, Herbstpflege, Feiertage. Sechs Themen, die sich jedes Jahr wiederholen und bereits erarbeitet sind.

Legen Sie die 8 Termine ein Jahr im Voraus fest. Ein Newsletter, der versendet wird, wenn Zeit ist, wird nach 3 Ausgaben unregelmäßig und danach gar nicht mehr.

Newsletter führen
PunktWert
Grundsatzvorherige ausdrückliche Einwilligung
Ausnahme, Bedingung 1Adresse beim Verkauf erhalten
Ausnahme, Bedingung 2eigene ähnliche Leistungen
Ausnahme, Bedingung 3kein Widerspruch
Ausnahme, Bedingung 4Hinweis bei jeder Verwendung
Sicherer WegAnkreuzfeld und Vermerk in der Kartei
Taktalle 6 Wochen, 8 bis 9 Ausgaben im Jahr
Saisonale ThemenWinterhaut, Frühjahr, Sonnenschutz, Urlaub, Herbst, Feiertage
Planung8 Termine ein Jahr im Voraus
Inhaltein Thema, ein Angebot, ein Terminweg
PreiseGesamtpreis mit Leistungseinheit
Nicht enthaltenÄußerungen Dritter
Bei 600 Empfängerinnen und 3 Prozent18 Termine je Ausgabe

Was hineingehört

Ein Thema, ein Angebot, ein Weg zur Terminvereinbarung. Drei Elemente, mehr wird auf einem Telefon nicht gelesen.

Preise nur als Gesamtpreis, mit Leistungseinheit. Ein Newsletter ist Werbung unter Angabe von Preisen, und damit gilt dieselbe Pflicht wie in der Preisliste.

Und keine Äußerungen Dritter. Dank-, Anerkennungs- oder Empfehlungsschreiben sowie Hinweise darauf sind in der Werbung außerhalb der Fachkreise eingeschränkt.

Was Sie messen

Öffnungsrate, Abmeldequote und die Zahl der Terminvereinbarungen innerhalb von 14 Tagen nach Versand. Die dritte Zahl ist die einzige, die zählt.

Eine Abmeldequote unter 0,5 Prozent je Ausgabe ist unauffällig, über 2 Prozent ist ein Signal, und die Ursache liegt fast immer am Inhalt und nicht am Takt.

Rechnen Sie den Ertrag: Bei 600 Empfängerinnen und einer Terminquote von 3 Prozent sind das 18 Termine je Ausgabe, also rund 150 im Jahr aus 8 Aussendungen mit zusammen etwa 12 Stunden Aufwand.

Quellen

  1. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Paragraf 7, unzumutbare Belästigungen
  2. Heilmittelwerbegesetz, Paragraf 11, Werbung außerhalb der Fachkreise

Häufige Fragen

Braucht der Newsletter eine Einwilligung?

Grundsätzlich ja. Die Ausnahme für Bestandskunden verlangt vier Bedingungen gleichzeitig.

Wie oft sollte er erscheinen?

Alle 6 Wochen, also 8 bis 9 Ausgaben im Jahr, jeweils mit saisonalem Anlass.

Was gehört hinein?

Ein Thema, ein Angebot und ein Weg zur Terminvereinbarung, Preise als Gesamtpreis.

Was misst man?

Die Terminvereinbarungen innerhalb von 14 Tagen nach Versand. Alles andere ist nachrangig.