Eine Juwelierpolice zahlt nicht nach Schadenshöhe, sondern nach Bedingungen. Die wichtigsten davon betreffen nicht den Wert der Ware, sondern die Frage, wo sie nachts liegt.
Die Wertgrenzen
Policen arbeiten mit Grenzen je Behältnis und je Situation: ein Betrag für die Auslage während der Geschäftszeit, ein niedrigerer für die Auslage außerhalb, ein höherer für den Tresor mit bestimmter Widerstandsklasse.
Diese Grenzen sind Höchstentschädigungen, keine Selbstbehalte. Liegt mehr in der Vitrine, als die Grenze nennt, ist der übersteigende Teil nicht ersetzt, auch wenn die Versicherungssumme insgesamt reicht.
Prüfen Sie deshalb den Bestand je Behältnis, nicht nur die Gesamtsumme. Ein Haus mit 6 Vitrinen hat 6 Grenzen, und die Verteilung ist eine tägliche Entscheidung.
Die Obliegenheiten
Verletzt der Versicherungsnehmer eine vertragliche Obliegenheit, kann der Versicherer je nach Verschulden leistungsfrei werden oder seine Leistung kürzen.
Typische Obliegenheiten im Fachgeschäft: Ausräumen der Schaufenster außerhalb der Geschäftszeit, Verschluss des Tresors, Scharfschaltung der Meldeanlage, Instandhaltung der Sicherungen, Führen eines aktuellen Warenverzeichnisses.
Die Scharfschaltung ist die Obliegenheit, die am häufigsten verletzt wird, meist nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil eine Reinigungskraft oder eine Lieferung den Ablauf durchbricht. Regeln Sie genau diesen Fall schriftlich.
| Punkt | Regel |
|---|---|
| Grenze 1 | Auslage während der Geschäftszeit |
| Grenze 2 | Auslage außerhalb der Geschäftszeit |
| Grenze 3 | Tresor nach Widerstandsklasse |
| Rechtsnatur | Höchstentschädigung, kein Selbstbehalt |
| Folge | übersteigender Teil ist nicht ersetzt |
| Zu prüfen | Bestand je Behältnis, nicht nur die Gesamtsumme |
| Obliegenheit 1 | Schaufenster außerhalb der Geschäftszeit ausräumen |
| Obliegenheit 2 | Tresor verschließen |
| Obliegenheit 3 | Meldeanlage scharfschalten |
| Obliegenheit 4 | Sicherungen instand halten |
| Obliegenheit 5 | aktuelles Warenverzeichnis |
| Vorsatz | keine Leistung |
| Grobe Fahrlässigkeit | Kürzung nach Schwere des Verschuldens |
| Warenverzeichnis | 5 Angaben je Stück |
| Prüfprotokoll | 4 im Jahr |
Der Versicherungsfall
Der Versicherer ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich den Versicherungsfall herbeiführt. Bei grober Fahrlässigkeit ist er berechtigt, seine Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens zu kürzen.
Zwischen diesen beiden Polen liegt der Alltag: eine offen gelassene Tür, ein nicht verschlossener Tresor während der Mittagspause, eine seit Wochen defekte Kamera.
Dokumentieren Sie deshalb die Sicherungstechnik und ihre Prüfungen. Ein Prüfprotokoll je Quartal, 4 im Jahr, ist der Nachweis, dass die Anlage funktionsfähig gehalten wurde.
Das Warenverzeichnis
Ohne aktuelles Verzeichnis ist im Schadensfall nicht zu belegen, was fehlte. Führen Sie je Stück 5 Angaben: interne Nummer, Beschreibung, Einkaufspreis, Datum des Zugangs, Standort.
Der Standort ist die Angabe, die im Schadensfall über die Wertgrenze entscheidet. Ein Stück, das laut Verzeichnis im Tresor lag und in der Vitrine gefunden wurde, wirft genau die Frage auf, die man vermeiden will.
Sichern Sie das Verzeichnis außerhalb des Geschäfts. Bei 1.800 Positionen ist es die wertvollste Datei des Hauses, und sie nützt nichts, wenn sie mit dem Rechner verschwindet.
Quellen
Häufige Fragen
Was sind Wertgrenzen je Behältnis?
Höchstentschädigungen für Auslage, Nachtauslage und Tresor. Der übersteigende Teil ist nicht ersetzt.
Welche Obliegenheit wird am häufigsten verletzt?
Die Scharfschaltung der Meldeanlage, meist weil eine Reinigung oder Lieferung den Ablauf durchbricht.
Was passiert bei grober Fahrlässigkeit?
Der Versicherer darf die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen.
Was gehört ins Warenverzeichnis?
Nummer, Beschreibung, Einkaufspreis, Zugangsdatum und Standort je Stück.