Ratgeber

Ringgröße ändern: was in der Werkstatt passiert

Was beim Weiten und Verkleinern mit dem Ring geschieht, wo die Grenze liegt und was der Kunde vorher wissen muss.

Ringgröße ändern: was in der Werkstatt passiert
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Eine Ringgröße zu ändern klingt nach einer Kleinigkeit und ist ein Eingriff in ein fertiges Werkstück. Bei manchen Ringen ist er nicht möglich, und das gehört vor die Annahme, nicht danach.

Was in der Werkstatt geschieht

Beim Verkleinern wird die Schiene an der Unterseite geöffnet, ein Stück entnommen und wieder gelötet. Beim Weiten wird entweder gedehnt oder ein Stück eingesetzt.

Dehnen verändert die Materialstärke: Der Ring wird an der gedehnten Stelle dünner. Bei 1 Größe ist das meist unkritisch, bei 3 Größen nicht mehr.

Deshalb die Faustregel: bis etwa 2 Größen dehnen, darüber ein Stück einsetzen. Ein eingesetztes Stück ist stabiler und bei gutem Löten nicht zu sehen.

Wo es nicht geht

Ringe mit umlaufender Steinbesetzung, mit Gravur über die gesamte Schiene, aus Titan, Wolframcarbid oder Keramik, mit Spannfassung, und Ringe mit aufgebrachter Beschichtung an der Änderungsstelle. Fünf Gruppen, bei denen die Antwort nein lautet oder einen Neubau bedeutet.

Bei Weißgold kommt hinzu, dass die Rhodinierung an der Lötstelle zerstört wird. Der Ring muss danach neu rhodiniert werden, und das ist eine eigene Leistung mit eigenem Preis.

Bei Ringen mit Steinen nahe der Änderungsstelle müssen die Steine ausgefasst werden. Rechnen Sie das ein, bevor Sie einen Preis nennen.

Ringgröße ändern
PunktRegel oder Wert
VerkleinernSchiene öffnen, Stück entnehmen, löten
Weitendehnen oder Stück einsetzen
Dehnenverringert die Materialstärke
Faustregelbis etwa 2 Größen dehnen
DarüberStück einsetzen
Nicht änderbarumlaufende Steinbesetzung
Nicht änderbarGravur über die gesamte Schiene
Nicht änderbarTitan, Wolframcarbid, Keramik
Nicht änderbarSpannfassung
Bei WeißgoldRhodinierung an der Lötstelle zerstört
FolgeNeurhodinierung als eigene Leistung
Auf dem AuftragAusgangsgröße, Zielgröße, Verfahren, sichtbare Folgen
Materialverlust bei 750er, 4 Grammgrob 0,1 bis 0,2 Gramm je Größe
HausregelRückgabe auf Wunsch, sonst Anrechnung

Was der Kunde vorher wissen muss

Der Werkunternehmer schuldet ein mangelfreies Werk. Ist die Beschaffenheit nicht vereinbart, ist das Werk frei von Sachmängeln, wenn es sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist.

Daraus folgt für die Annahme: Was sichtbar bleiben wird, gehört vorher gesagt. Eine Lötstelle, die bei bestimmten Legierungen als feiner Strich erkennbar bleibt, ist kein Mangel, wenn sie angekündigt wurde, und einer, wenn nicht.

Notieren Sie deshalb 4 Angaben auf dem Auftrag: Ausgangsgröße, Zielgröße, Verfahren, angekündigte sichtbare Folgen. Vier Zeilen, die jede spätere Diskussion abkürzen.

Der Materialverlust

Beim Verkleinern entsteht ein Stück Edelmetall, das dem Kunden gehört. Klären Sie im Auftrag, ob es zurückgegeben oder angerechnet wird.

Bei einem Ring aus 750er Gold mit 4 Gramm entspricht 1 Größe grob 0,1 bis 0,2 Gramm. Das ist wenig, aber es ist nicht nichts, und die Frage danach kommt zuverlässig.

Halten Sie eine feste Regel im Haus, statt von Fall zu Fall zu entscheiden: Rückgabe auf Wunsch, sonst Anrechnung zum Tagespreis abzüglich der Aufarbeitung. Ein Satz auf dem Auftragsformular genügt.

Quellen

  1. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 633, Sach- und Rechtsmangel
  2. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 631, Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag

Häufige Fragen

Bis wann kann gedehnt werden?

Als Faustregel bis etwa zwei Größen. Darüber wird ein Stück eingesetzt.

Welche Ringe lassen sich nicht ändern?

Umlaufend besetzte, durchgehend gravierte, Spannfassungen sowie Titan, Wolframcarbid und Keramik.

Was passiert bei Weißgold?

Die Rhodinierung wird an der Lötstelle zerstört, der Ring muss neu rhodiniert werden.

Wem gehört das entnommene Material?

Dem Kunden. Die Regel dazu gehört auf das Auftragsformular.