Ratgeber

Reparaturannahme: Dokumentation und Haftung

Zustandsaufnahme bei der Annahme, Verwahrung fremder Ware und die Verjährung der Ansprüche.

Reparaturannahme: Dokumentation und Haftung
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Bei der Annahme einer Reparatur wechselt fremdes Eigentum in Ihre Obhut, oft ohne dass jemand den Zustand notiert. Genau dort entstehen die Streitfälle, die sich später nicht mehr klären lassen.

Die Zustandsaufnahme

Sechs Angaben je Stück: Beschreibung, Gewicht, Feingehalt soweit gestempelt, Zahl und Art der Steine, vorhandene Schäden, Besonderheiten wie Gravuren oder Reparaturspuren.

Dazu 2 Fotos, eines der gesamten Ansicht und eines der Stelle, um die es geht. Beides dauert 2 Minuten und ist bei einer Auseinandersetzung die einzige Grundlage.

Lassen Sie die Aufnahme vom Kunden abzeichnen. Ein fehlender Stein, der bei der Abholung auffällt, ist ohne diese Unterschrift nicht zuzuordnen.

Der Auftrag

Beschreiben Sie die Leistung, nicht das Ziel. Krappen nacharbeiten und Stein neu fassen ist eine Leistung, Ring reparieren ist keine.

Nennen Sie einen Preis oder eine Spanne mit Vorbehalt. Ist dem Vertrag ein Kostenanschlag zugrunde gelegt und zeigt sich, dass das Werk nicht ohne wesentliche Überschreitung ausführbar ist, hat der Unternehmer dem Besteller unverzüglich Anzeige zu machen.

Und halten Sie den Termin fest. Bei Werkstattarbeiten mit Fremdvergabe sind 2 bis 4 Wochen üblich; eine Zusage über 3 Tage, die nicht zu halten ist, kostet mehr als sie verkauft.

Reparaturannahme
PunktRegel oder Wert
Angabe 1Beschreibung
Angabe 2Gewicht
Angabe 3Feingehalt, soweit gestempelt
Angabe 4Zahl und Art der Steine
Angabe 5vorhandene Schäden
Angabe 6Gravuren und Reparaturspuren
Fotos2, Gesamtansicht und betroffene Stelle
Aufwandrund 2 Minuten
Unterschriftvom Kunden bei der Annahme
AuftragstextLeistung beschreiben, nicht das Ziel
Bei Kostenanschlagunverzügliche Anzeige bei Überschreitung
Üblicher Termin bei Fremdvergabe2 bis 4 Wochen
Kundenguteigene Position in der Police prüfen
Verjährung bei beweglichen Sachen2 Jahre ab Abnahme

Die Verwahrung

Fremde Ware in Ihrer Obhut braucht dieselbe Sicherung wie eigene und dieselbe Erfassung im Warenverzeichnis, getrennt gekennzeichnet.

Prüfen Sie den Versicherungsschutz für Kundengut ausdrücklich. Er ist in vielen Policen eine eigene Position mit eigener Grenze, und diese Grenze ist häufig niedriger als der Bestand in der Werkstatt.

Bei Fremdvergabe an eine Werkstatt außer Haus kommt der Transportweg hinzu. Klären Sie, wer während des Transports haftet, und dokumentieren Sie die Übergabe mit Datum und Unterschrift.

Die Fristen

Der Besteller ist verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen; wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Mit der Abnahme beginnt die Verjährung der Mängelansprüche.

Bei Werkleistungen an beweglichen Sachen beträgt sie 2 Jahre. Notieren Sie deshalb das Abholdatum, es ist zugleich der Fristbeginn.

Regeln Sie außerdem den Fall der Nichtabholung. Ein Stück, das nach 6 Monaten noch im Tresor liegt, bindet Platz, Versicherungssumme und Aufmerksamkeit; eine schriftliche Aufforderung mit Frist gehört zum Ablauf.

Quellen

  1. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 640, Abnahme
  2. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 649, Kostenanschlag

Häufige Fragen

Was gehört in die Zustandsaufnahme?

Sechs Angaben von der Beschreibung bis zu Gravuren, dazu zwei Fotos und die Unterschrift des Kunden.

Was gilt bei einem Kostenanschlag?

Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung ab, ist unverzüglich Anzeige zu machen.

Wann beginnt die Verjährung?

Mit der Abnahme. Bei Werkleistungen an beweglichen Sachen beträgt sie zwei Jahre.

Ist Kundengut mitversichert?

Meist nur als eigene Position mit eigener, oft niedriger Grenze. Das ist ausdrücklich zu prüfen.