Schmuck ist klein, glänzend und schwer zu fotografieren. Genau deshalb hebt sich ein Fachgeschäft mit ordentlichen Aufnahmen sofort ab, und genau deshalb scheitern die meisten Versuche am Licht.
Was tatsächlich trägt
Vier Formate: das Stück auf neutralem Grund, das Stück an der Hand oder am Hals, ein Detail aus der Werkstatt, ein Zwischenstand einer Anfertigung. Die letzten beiden unterscheiden ein Fachgeschäft von einem Katalog.
Der Zwischenstand ist der stärkste Inhalt und der, den kein Filialist zeigen kann. Ein Rohling nach dem Guss neben dem fertigen Ring erklärt in einem Bild, wofür ein Preis steht.
Zwei bis 4 Beiträge in der Woche sind realistisch, also rund 150 im Jahr. Rechnen Sie 20 bis 30 Minuten je Beitrag einschließlich Aufnahme, das sind rund 60 Stunden im Jahr.
Das Licht
Diffuses Licht von mehreren Seiten statt eines Blitzes. Schmuck spiegelt seine Umgebung; was um das Stück herum steht, ist im Stein zu sehen.
Ein weißer Hintergrund erzeugt bei polierten Flächen graue Spiegelungen. Ein leicht getönter Grund wirkt bei Gold meist ruhiger und lässt das Metall wärmer erscheinen.
Und arbeiten Sie mit einem Stativ und kleiner Blende. Bei Ringen entscheidet die Schärfentiefe darüber, ob die Fassung erkennbar ist, und aus der Hand ist sie nicht zu halten.
| Punkt | Wert oder Regel |
|---|---|
| Format 1 | Stück auf neutralem Grund |
| Format 2 | Stück an Hand oder Hals |
| Format 3 | Detail aus der Werkstatt |
| Format 4 | Zwischenstand einer Anfertigung |
| Stärkstes Format | der Zwischenstand |
| Takt | 2 bis 4 Beiträge in der Woche |
| Im Jahr | rund 150 Beiträge |
| Aufwand je Beitrag | 20 bis 30 Minuten |
| Licht | diffus von mehreren Seiten |
| Hintergrund | leicht getönt statt reinweiß |
| Technik | Stativ und kleine Blende |
| Bildnisse | nur mit schriftlicher Einwilligung |
| Fremdaufnahmen | Nutzungsrecht in 4 Punkten vereinbaren |
| Am häufigsten fehlend | die Weitergabe an Plattformen |
| Schwelle örtliche Reichweite | 60 Prozent im Umkreis von 25 Kilometern |
Die Rechte
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Bei Aufnahmen an Kundinnen und Kunden ist die Einwilligung schriftlich einzuholen, mit Kanälen und Dauer.
Bei Fremdaufnahmen gilt: Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen. Auch einfache Lichtbilder sind geschützt, und das Recht steht dem Lichtbildner zu.
Vereinbaren Sie deshalb bei jedem Auftrag an eine Fotografin 4 Punkte: Nutzungsarten, räumlicher Umfang, Dauer und die Weitergabe an Plattformen. Der vierte fehlt am häufigsten.
Was zu messen ist
Anfragen, nicht Aufrufe. Und Anfragen aus dem Einzugsgebiet, denn ein Fachgeschäft lebt von Menschen, die durch die Tür kommen.
Setzen Sie sich eine Schwelle: mindestens 60 Prozent der Aufrufe innerhalb von 25 Kilometern. Liegt der Anteil darunter, erreichen 60 Stunden Jahresaufwand überwiegend Menschen, die nie im Laden stehen.
Führen Sie bei jeder Anfrage eine Herkunftsspalte. Nach 12 Monaten steht dort, welches der 4 Formate Kontakte erzeugt hat und welches nur Beifall.
Quellen
Häufige Fragen
Welches Format wirkt am stärksten?
Der Zwischenstand einer Anfertigung, weil ihn kein Filialist zeigen kann.
Welches Licht braucht Schmuck?
Diffuses Licht von mehreren Seiten, dazu Stativ und kleine Blende.
Was gilt bei Aufnahmen an Kunden?
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung verbreitet werden, schriftlich mit Kanälen und Dauer.
Was wird gemessen?
Anfragen aus dem Einzugsgebiet, nicht Aufrufe.