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Das Schaufenster als Schmuckbühne inszenieren

Aufbau, Licht und Wechseltakt, dazu die Preisangaben, die im Fenster Pflicht sind.

Das Schaufenster als Schmuckbühne inszenieren
KI-gestützt erstellt. Mehr dazu

Das Schaufenster ist die einzige Werbefläche, die ein Fachgeschäft besitzt statt sie zu mieten. Es wirkt rund um die Uhr, und es ist die Fläche, an der die Preisangabenverordnung am genauesten hinsieht.

Der Aufbau

Ein Fenster trägt eine Aussage, nicht fünf. Wählen Sie je Dekoration ein Thema: eine Materialfarbe, eine Steinart, einen Anlass, eine Preislage.

Arbeiten Sie mit 3 Höhenebenen und einer klaren Blickachse. Die Ebene auf Augenhöhe trägt das Hauptstück, die untere die Preisgruppe, die obere die Stimmung.

Und lassen Sie Fläche frei. Ein Fenster mit 40 Stücken zeigt keines; eines mit 9 zeigt neun. Bei Schmuck entscheidet der Abstand zwischen den Stücken darüber, ob der Blick hängen bleibt.

Das Licht

Punktlicht auf die Stücke, kein Flächenlicht auf das Fenster. Schmuck lebt von Reflexen, und Reflexe entstehen nur bei gerichtetem Licht.

Achten Sie auf die Farbtemperatur je Material: Gelbgold und warme Steine vertragen wärmeres Licht, Weißgold, Platin und Diamanten wirken unter neutralerem Licht klarer.

Und prüfen Sie das Fenster nach Einbruch der Dunkelheit von der anderen Straßenseite. Bei Tageslicht sieht jede Beleuchtung gut aus; die Wirkung entsteht abends, wenn das Fenster gegen eine dunkle Straße arbeitet.

Schaufenster gestalten
PunktWert oder Regel
Aussage je Dekorationeine, nicht fünf
Mögliche ThemenMaterialfarbe, Steinart, Anlass, Preislage
Höhenebenen3
AugenhöheHauptstück
Stückzahleher 9 als 40
Lichtgerichtetes Punktlicht statt Flächenlicht
Warmes LichtGelbgold und warme Steine
Neutrales LichtWeißgold, Platin, Diamant
Prüfzeitpunktnach Einbruch der Dunkelheit, von gegenüber
Pflicht bei WarenGesamtpreis
EbenfallsVerkaufseinheit und Gütebezeichnung
Pflicht bei LeistungenPreisverzeichnis
Anzubringenin den Geschäftsräumen und im Schaufenster
Wechseltaktalle 3 bis 4 Wochen
Aufwand je Wechsel90 bis 150 Minuten

Die Preisangaben

Wer als Unternehmer Verbrauchern Waren anbietet oder unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Gesamtpreise anzugeben. Soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht, sind auch die Verkaufseinheit und die Gütebezeichnung anzugeben.

Für Leistungen gilt zusätzlich: Wer Verbrauchern Leistungen anbietet, hat ein Preisverzeichnis über die Preise seiner wesentlichen Leistungen oder über seine Verrechnungssätze aufzustellen. Es ist in den Geschäftsräumen anzubringen und, wenn ein Schaufenster oder Schaukasten vorhanden ist, auch dort.

Für ein Fachgeschäft mit Werkstatt heißt das: Die Preise für Reparatur, Gravur, Größenänderung und Rhodinierung gehören sichtbar ins Fenster oder in den Schaukasten, nicht nur in eine Mappe am Tresen.

Der Wechseltakt

Alle 3 bis 4 Wochen, dazu die Anlässe. Wer seltener wechselt, wird von den Menschen, die täglich vorbeigehen, nicht mehr gesehen.

Rechnen Sie 90 bis 150 Minuten je Wechsel einschließlich Reinigung, Umbau und Preisschildern. Bei 14 Wechseln im Jahr sind das rund 30 Stunden.

Fotografieren Sie jede Dekoration. Nach 2 Jahren haben Sie 28 Aufnahmen, aus denen sich ablesen lässt, welche Aufbauten zu Anfragen geführt haben und welche nicht.

Quellen

  1. Preisangabenverordnung, Paragraf 3, Pflicht zur Angabe des Gesamtpreises
  2. Preisangabenverordnung, Paragraf 12, Preisangaben für Leistungen

Häufige Fragen

Wie viele Stücke gehören ins Fenster?

Eher neun als vierzig. Der Abstand zwischen den Stücken entscheidet über die Wirkung.

Welches Licht passt?

Gerichtetes Punktlicht, warm für Gelbgold, neutraler für Weißgold, Platin und Diamant.

Muss das Preisverzeichnis ins Fenster?

Ja. Ist ein Schaufenster oder Schaukasten vorhanden, ist es auch dort anzubringen.

Wie oft sollte gewechselt werden?

Alle drei bis vier Wochen, dazu die Anlässe.