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Printanzeige: wann sie noch trägt

Altersstruktur der Eigentümer gegen Reichweite der Portale. Wann sich eine gedruckte Anzeige noch rechnet.

Printanzeige: wann sie noch trägt
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Print verkauft keine Objekte mehr, aber es erreicht Eigentümer. Das ist ein Unterschied, der über die gesamte Kalkulation entscheidet.

Zwei verschiedene Aufgaben

Kaufinteressenten suchen auf Portalen. Eine Objektanzeige in einer Zeitung erreicht sie nicht mehr in nennenswerter Zahl, und das gilt unabhängig von der Auflage.

Eigentümer, insbesondere ältere, lesen weiterhin die Lokalzeitung und das Anzeigenblatt. Für die Akquise ist Print damit ein anderer Kanal als für den Verkauf.

Daraus folgt die einzige sinnvolle Verwendung: Anzeigen, die sich an Eigentümer richten, nicht an Käufer. Also Wertermittlung, Marktinformation, Verkaufsanlässe wie Erbfall oder Umzug.

Die Rechnung

Eine Anzeige kostet, je nach Format und Titel, einen dreistelligen bis niedrigen vierstelligen Betrag. Setzen Sie diesen Betrag ins Verhältnis zu Ihrer Provision je Auftrag, nicht zur Reichweite.

Bei einer durchschnittlichen Provision von 12.000 Euro je Auftrag rechnet sich eine Anzeigenserie über 12 Monate bereits ab einem einzigen zusätzlichen Auftrag, wenn die Gesamtkosten darunter liegen.

Deshalb ist die Serie wichtiger als die einzelne Anzeige. Wiedererkennung entsteht ab etwa 6 bis 8 Kontakten im Jahr, und eine einzelne Anzeige erzeugt sie nicht.

Print einordnen
PunktWert
Kaufinteressentensuchen auf Portalen
Eigentümer, besonders älterelesen Lokalzeitung und Anzeigenblatt
Sinnvolle VerwendungEigentümeransprache, nicht Objektverkauf
ThemenWertermittlung, Marktinformation, Erbfall, Umzug
Bezugsgröße der RechnungProvision je Auftrag, nicht Reichweite
Beispielprovision12.000 Euro je Auftrag
Wiedererkennung6 bis 8 Kontakte im Jahr
Inhaltein Anlass, ein Name, eine Telefonnummer
Bei Objektnennungdie 5 Pflichtangaben, auch im kleinen Format
Bußgeldrahmenbis zu 10.000 Euro
Messungeigene Rufnummer oder Stichwort je Kanal
Messzeitraum12 Monate

Was in die Anzeige gehört

Ein Anlass, ein Name, eine Telefonnummer. Mehr trägt ein kleines Format nicht, und größere Formate verbessern das Ergebnis selten im Verhältnis zum Preis.

Wenn ein konkretes Objekt genannt wird, ist die Anzeige eine Immobilienanzeige mit allen Pflichtangaben: Art des Ausweises, Endenergiewert, wesentliche Energieträger, bei Wohngebäuden Baujahr und Energieeffizienzklasse.

Diese Pflicht wird bei kleinen Printformaten am häufigsten verletzt, weil der Platz knapp ist. Der Bußgeldrahmen liegt bei bis zu 10.000 Euro, und der Platzmangel ist kein Rechtfertigungsgrund.

Wie Sie die Wirkung messen

Mit einer eigenen Rufnummer oder einem eigenen Stichwort je Kanal. Ohne diese Trennung lässt sich die Wirkung nicht zuordnen, und jede Entscheidung über Fortführung ist geraten.

Messen Sie über 12 Monate, nicht über 3. Eigentümer entscheiden über Monate, und ein Kontakt im März kann im November zu einer Anfrage führen.

Und fragen Sie im Erstgespräch, wie der Kontakt zustande kam. Eine Frage, eine Zeile in der Kontaktliste, und nach 12 Monaten haben Sie die Antwort, die keine Statistik liefert.

Quellen

  1. Gebäudeenergiegesetz, Paragraf 87, Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
  2. Gebäudeenergiegesetz, Paragraf 108, Bußgeldvorschriften

Häufige Fragen

Lohnt sich Print noch?

Für die Eigentümeransprache ja, für den Objektverkauf kaum. Kaufinteressenten suchen auf Portalen.

Worauf bezieht man die Kosten?

Auf die Provision je Auftrag, nicht auf die Reichweite. Eine Serie kann sich ab einem einzigen zusätzlichen Auftrag rechnen.

Gelten die Pflichtangaben auch im Kleinformat?

Ja. Sobald ein konkretes Objekt genannt wird, und der Bußgeldrahmen liegt bei bis zu 10.000 Euro.

Wie misst man die Wirkung?

Mit einer eigenen Rufnummer oder einem Stichwort je Kanal, über 12 Monate.