Ein Newsletter an Eigentümer funktioniert nur als Marktbrief. Sobald Angebote darin stehen, wird er als Werbung gelesen, und die Abmeldequote zeigt das innerhalb von zwei Ausgaben.
Die rechtliche Grundlage
Werbung unter Verwendung elektronischer Post ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten ist eine unzumutbare Belästigung. Für einen Newsletter an Eigentümer heißt das: Einwilligung einholen und dokumentieren.
Die Ausnahme für Bestandskunden greift nur, wenn 4 Bedingungen zusammenkommen: Adresse im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Leistung erhalten, Direktwerbung für eigene ähnliche Leistungen, kein Widerspruch, und ein klarer Hinweis auf das Widerspruchsrecht bei Erhebung und bei jeder Verwendung.
Für Adressen aus einer Wertermittlung ohne Auftrag ist die Lage weniger eindeutig. Holen Sie dort eine ausdrückliche Einwilligung ein, das ist der sichere Weg und kostet ein Ankreuzfeld.
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Grundsatz | vorherige ausdrückliche Einwilligung |
| Ausnahme, Bedingung 1 | Adresse beim Verkauf erhalten |
| Ausnahme, Bedingung 2 | eigene ähnliche Leistungen |
| Ausnahme, Bedingung 3 | kein Widerspruch |
| Ausnahme, Bedingung 4 | Hinweis bei jeder Verwendung |
| Inhalt | verkaufte Objekte, Preisspannen, Vermarktungsdauer, Anfragen je Objekt |
| Themen je Ausgabe | 1 |
| Nicht enthalten | Objektangebote |
| Ausgaben im Jahr | 4 bis 6 |
| Unauffällige Abmeldequote | unter 0,5 Prozent je Ausgabe |
| Warnschwelle | über 2 Prozent |
| Adresszuwachs | rund 50 im Jahr |
| Nach 4 Jahren | rund 200 Adressen aus dem eigenen Gebiet |
Marktbrief statt Angebotsliste
Inhalt sind Zahlen aus dem eigenen Gebiet: verkaufte Objekte, Preisspannen, Vermarktungsdauer, Zahl der Anfragen je Objekt. Vier Zahlen, die ein Eigentümer nirgends sonst bekommt.
Dazu ein Thema, das eine Eigentümerfrage beantwortet: Energieausweis, Erbfall, Vermietung, Sanierung. Ein Thema je Ausgabe, nicht drei.
Kein Objektangebot. Sobald ein konkretes Objekt genannt wird, ist der Brief eine Immobilienanzeige mit allen Pflichtangaben, und er verliert zugleich den Charakter, wegen dem er gelesen wird.
Rhythmus und Abmeldequote
Vier bis 6 Ausgaben im Jahr, also quartalsweise bis zweimonatlich. Häufiger erzeugt Abmeldungen, seltener wird vergessen.
Eine Abmeldequote unter 0,5 Prozent je Ausgabe ist unauffällig. Über 2 Prozent ist ein Signal, und in aller Regel liegt es am Inhalt und nicht am Takt.
Messen Sie außerdem die Öffnungsrate je Ausgabe, nicht im Durchschnitt. Erst der Vergleich zwischen den Themen zeigt, was Eigentümer tatsächlich interessiert.
Der Aufbau der Liste
Aus abgeschlossenen Aufträgen, aus Wertermittlungen mit Einwilligung, aus Kontakten aus dem Farminggebiet. Drei Quellen, alle mit dokumentierter Grundlage.
Rechnen Sie mit langsamem Wachstum: 40 Wertermittlungen und 25 Abschlüsse im Jahr ergeben bei realistischer Einwilligungsquote vielleicht 50 neue Adressen.
Nach 4 Jahren sind das rund 200 Adressen aus dem eigenen Gebiet, und diese 200 sind mehr wert als 5.000 gekaufte, weil sie den Absender kennen und weil ihre Grundlage belegbar ist.
Dokumentieren Sie zu jeder Adresse 3 Angaben: Datum der Einwilligung, Weg der Erteilung und Quelle des Kontakts. Diese 3 Felder sind der Nachweis, auf den es ankommt, wenn nach 2 oder 3 Jahren jemand widerspricht und die Frage aufkommt, warum die Adresse überhaupt im Verteiler steht.
Quellen
Häufige Fragen
Brauche ich eine Einwilligung?
Grundsätzlich ja. Die Ausnahme für Bestandskunden verlangt vier Bedingungen gleichzeitig.
Was gehört in einen Marktbrief?
Verkaufte Objekte, Preisspannen, Vermarktungsdauer und Anfragen je Objekt, dazu ein Thema je Ausgabe.
Wie oft sollte er erscheinen?
4 bis 6 Mal im Jahr. Häufiger erzeugt Abmeldungen, seltener wird vergessen.
Ab wann ist die Abmeldequote ein Signal?
Über 2 Prozent je Ausgabe. Unter 0,5 Prozent ist unauffällig.