Die Frage, für wen jemand handelt, ist die unangenehmste am Tresen und die, an der das Geldwäscherecht hängt. Sie ist zu stellen, und die Antwort ist festzuhalten.
Die Abklärung
Zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten gehört die Abklärung, ob die Vertragspartei für einen wirtschaftlich Berechtigten handelt, und gegebenenfalls dessen Identifizierung.
Wirtschaftlich Berechtigter ist die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle die Transaktion letztlich steht oder auf deren Veranlassung sie durchgeführt wird.
Bei einer Privatperson, die eigenes Erbgut verkauft, ist sie selbst die wirtschaftlich berechtigte Person. Bei einer Erbengemeinschaft, bei einer Vollmacht oder bei einem Verkauf für Dritte ist es jemand anderes, und genau dort setzt die Pflicht an.
Wie gefragt wird
Stellen Sie die Frage sachlich und immer gleich: Handeln Sie für sich selbst oder für eine andere Person. Zwei Antwortmöglichkeiten, eine Zeile im Formular.
Erklären Sie kurz, warum gefragt wird. Ein Satz zum gesetzlichen Hintergrund nimmt der Frage die Schärfe und beugt der Auskunft vor, das gehe niemanden etwas an.
Bei einer Erbengemeinschaft sind alle Beteiligten zu erfassen, nicht nur die Person am Tresen. Das ist der praktisch häufigste Fall im Ankauf und der, der am meisten Zeit kostet.
| Punkt | Regel |
|---|---|
| Pflicht | Abklärung, ob für einen anderen gehandelt wird |
| Wirtschaftlich Berechtigter | natürliche Person, unter deren Kontrolle die Transaktion steht |
| Ebenfalls | auf deren Veranlassung sie durchgeführt wird |
| Eigener Verkauf | die Person selbst |
| Erbengemeinschaft | alle Beteiligten erfassen |
| Frageform | für sich selbst oder für eine andere Person |
| Empfehlung | kurz den gesetzlichen Hintergrund nennen |
| Meldung | unabhängig von Schwellenwerten bei Anhaltspunkten |
| Empfänger | Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen |
| Form | unverzüglich und elektronisch |
| Anhaltspunkt 1 | große Mengen ohne erkennbare Herkunft |
| Anhaltspunkt 2 | Aufteilung knapp unter der Schwelle |
| Anhaltspunkt 3 | Widerwillen bei der Identifizierung |
| Anhaltspunkt 4 | wechselnde Begleitpersonen |
| Voraussetzung zur Erkennung | kundenbezogene Übersicht |
Die Meldung
Unabhängig von Schwellenwerten ist eine Meldung abzugeben, wenn Tatsachen vorliegen, die darauf hindeuten, dass ein Vermögensgegenstand aus einer strafbaren Handlung stammt oder im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung steht.
Die Meldung erfolgt an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, unverzüglich und elektronisch. Sie ist kein Verdacht gegen eine Person, sondern die Weitergabe eines Sachverhalts.
Der Vorgang darf grundsätzlich erst durchgeführt werden, wenn die Zustimmung vorliegt oder eine Frist verstrichen ist. Regeln Sie im Betrieb schriftlich, wer meldet und wer in der Zwischenzeit entscheidet.
Die Anhaltspunkte
Ungewöhnlich große Mengen ohne erkennbare Herkunft, Aufteilung eines Geschäfts in mehrere Vorgänge knapp unter der Schwelle, Widerwillen bei der Identifizierung, wechselnde Begleitpersonen, auffällig hohe Eile. Fünf Anhaltspunkte aus der Praxis.
Die Aufteilung ist der häufigste. Drei Verkäufe zu je 1.900 Euro an aufeinanderfolgenden Tagen sind ein Muster und keine Zufälligkeit.
Halten Sie deshalb eine kundenbezogene Übersicht, nicht nur eine Vorgangsliste. Ohne sie ist ein Muster über mehrere Tage nicht zu erkennen, und genau darauf zielt die Aufteilung.
Werten Sie diese Übersicht wöchentlich aus, 15 Minuten je Durchgang, also rund 13 Stunden im Jahr. Prüfen Sie dabei 3 Größen: Summe je Person über 30 Tage, Zahl der Vorgänge je Person, Anteil der Beträge zwischen 1.500 und 2.000 Euro. Häufen sich Vorgänge in diesem Band, ist das der deutlichste Hinweis auf eine bewusste Aufteilung.
Quellen
Häufige Fragen
Wer ist wirtschaftlich Berechtigter?
Die natürliche Person, unter deren Kontrolle die Transaktion steht oder auf deren Veranlassung sie erfolgt.
Wie fragt man am besten?
Immer gleich und sachlich: für sich selbst oder für eine andere Person, mit einem Satz zur Begründung.
Wann ist zu melden?
Bei Anhaltspunkten für eine strafbare Herkunft, unabhängig von Schwellenwerten.
Welcher Anhaltspunkt ist der häufigste?
Die Aufteilung eines Geschäfts in mehrere Vorgänge knapp unter der Schwelle.