Ratgeber

Meldepflicht bei Bargeschäften und wirtschaftlich Berechtigten

Wer der wirtschaftlich Berechtigte ist, wie er abzuklären ist und wann eine Meldung abzugeben ist.

Meldepflicht bei Bargeschäften und wirtschaftlich Berechtigten
KI-gestützt erstellt. Mehr dazu

Die Frage, für wen jemand handelt, ist die unangenehmste am Tresen und die, an der das Geldwäscherecht hängt. Sie ist zu stellen, und die Antwort ist festzuhalten.

Die Abklärung

Zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten gehört die Abklärung, ob die Vertragspartei für einen wirtschaftlich Berechtigten handelt, und gegebenenfalls dessen Identifizierung.

Wirtschaftlich Berechtigter ist die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle die Transaktion letztlich steht oder auf deren Veranlassung sie durchgeführt wird.

Bei einer Privatperson, die eigenes Erbgut verkauft, ist sie selbst die wirtschaftlich berechtigte Person. Bei einer Erbengemeinschaft, bei einer Vollmacht oder bei einem Verkauf für Dritte ist es jemand anderes, und genau dort setzt die Pflicht an.

Wie gefragt wird

Stellen Sie die Frage sachlich und immer gleich: Handeln Sie für sich selbst oder für eine andere Person. Zwei Antwortmöglichkeiten, eine Zeile im Formular.

Erklären Sie kurz, warum gefragt wird. Ein Satz zum gesetzlichen Hintergrund nimmt der Frage die Schärfe und beugt der Auskunft vor, das gehe niemanden etwas an.

Bei einer Erbengemeinschaft sind alle Beteiligten zu erfassen, nicht nur die Person am Tresen. Das ist der praktisch häufigste Fall im Ankauf und der, der am meisten Zeit kostet.

Wirtschaftlich Berechtigter und Meldung
PunktRegel
PflichtAbklärung, ob für einen anderen gehandelt wird
Wirtschaftlich Berechtigternatürliche Person, unter deren Kontrolle die Transaktion steht
Ebenfallsauf deren Veranlassung sie durchgeführt wird
Eigener Verkaufdie Person selbst
Erbengemeinschaftalle Beteiligten erfassen
Frageformfür sich selbst oder für eine andere Person
Empfehlungkurz den gesetzlichen Hintergrund nennen
Meldungunabhängig von Schwellenwerten bei Anhaltspunkten
EmpfängerZentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
Formunverzüglich und elektronisch
Anhaltspunkt 1große Mengen ohne erkennbare Herkunft
Anhaltspunkt 2Aufteilung knapp unter der Schwelle
Anhaltspunkt 3Widerwillen bei der Identifizierung
Anhaltspunkt 4wechselnde Begleitpersonen
Voraussetzung zur Erkennungkundenbezogene Übersicht

Die Meldung

Unabhängig von Schwellenwerten ist eine Meldung abzugeben, wenn Tatsachen vorliegen, die darauf hindeuten, dass ein Vermögensgegenstand aus einer strafbaren Handlung stammt oder im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung steht.

Die Meldung erfolgt an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, unverzüglich und elektronisch. Sie ist kein Verdacht gegen eine Person, sondern die Weitergabe eines Sachverhalts.

Der Vorgang darf grundsätzlich erst durchgeführt werden, wenn die Zustimmung vorliegt oder eine Frist verstrichen ist. Regeln Sie im Betrieb schriftlich, wer meldet und wer in der Zwischenzeit entscheidet.

Die Anhaltspunkte

Ungewöhnlich große Mengen ohne erkennbare Herkunft, Aufteilung eines Geschäfts in mehrere Vorgänge knapp unter der Schwelle, Widerwillen bei der Identifizierung, wechselnde Begleitpersonen, auffällig hohe Eile. Fünf Anhaltspunkte aus der Praxis.

Die Aufteilung ist der häufigste. Drei Verkäufe zu je 1.900 Euro an aufeinanderfolgenden Tagen sind ein Muster und keine Zufälligkeit.

Halten Sie deshalb eine kundenbezogene Übersicht, nicht nur eine Vorgangsliste. Ohne sie ist ein Muster über mehrere Tage nicht zu erkennen, und genau darauf zielt die Aufteilung.

Werten Sie diese Übersicht wöchentlich aus, 15 Minuten je Durchgang, also rund 13 Stunden im Jahr. Prüfen Sie dabei 3 Größen: Summe je Person über 30 Tage, Zahl der Vorgänge je Person, Anteil der Beträge zwischen 1.500 und 2.000 Euro. Häufen sich Vorgänge in diesem Band, ist das der deutlichste Hinweis auf eine bewusste Aufteilung.

Quellen

  1. Geldwäschegesetz, Paragraf 10, allgemeine Sorgfaltspflichten
  2. Geldwäschegesetz, Paragraf 4, Risikomanagement

Häufige Fragen

Wer ist wirtschaftlich Berechtigter?

Die natürliche Person, unter deren Kontrolle die Transaktion steht oder auf deren Veranlassung sie erfolgt.

Wie fragt man am besten?

Immer gleich und sachlich: für sich selbst oder für eine andere Person, mit einem Satz zur Begründung.

Wann ist zu melden?

Bei Anhaltspunkten für eine strafbare Herkunft, unabhängig von Schwellenwerten.

Welcher Anhaltspunkt ist der häufigste?

Die Aufteilung eines Geschäfts in mehrere Vorgänge knapp unter der Schwelle.