Ratgeber

Den Goldankaufspreis am Tageskurs kalkulieren

Vom Feingoldpreis zum Auszahlungsbetrag: die Rechenschritte, die Marge und die Preisangaben, die dabei Pflicht sind.

Den Goldankaufspreis am Tageskurs kalkulieren
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Der Ankaufspreis ist keine Verhandlungssache, sondern eine Rechnung mit vier Größen. Wer sie offenlegt, verhandelt seltener und verkauft häufiger.

Die Rechnung

Feingoldpreis je Gramm mal Gewicht mal Feingehalt geteilt durch 1.000 ergibt den Materialwert. Davon geht die Marge ab, und das Ergebnis ist der Auszahlungsbetrag.

Bei 24 Gramm 585er Ware und einem Feingoldpreis von 80 Euro je Gramm sind das 1.123,20 Euro Materialwert. Bei einer Marge von 12 Prozent bleiben 988,42 Euro Auszahlung.

Vier Größen, von denen zwei feststehen, eine geprüft wird und eine die eigene Entscheidung ist. Diese Klarheit ist das stärkste Verkaufsargument im Ankauf.

Die Marge

Sie deckt Prüfung, Personal, Miete, Sicherung, Versicherung, Transport zur Scheideanstalt, Scheidekosten und das Kursrisiko der Haltedauer. Acht Kostenblöcke.

Das Kursrisiko ist der Block, der am meisten schwankt. Zwischen Ankauf und Gutschrift der Scheideanstalt liegen erfahrungsgemäß 5 bis 15 Arbeitstage plus die Sammelzeit, und in dieser Zeit trägt das Haus die Kursbewegung.

Deshalb ist die Marge bei kleinen Posten höher als bei großen. Ein Posten mit 3 Gramm verursacht denselben Prüf- und Verwaltungsaufwand wie einer mit 300.

Ankaufspreis kalkulieren
PunktWert oder Regel
FormelFeingoldpreis mal Gewicht mal Feingehalt durch 1.000
Beispiel Gewicht24 Gramm
Beispiel Feingehalt585
Beispiel Feingoldpreis80 Euro je Gramm
Materialwert1.123,20 Euro
Marge im Beispiel12 Prozent
Auszahlung988,42 Euro
Kostenblock 1 bis 4Prüfung, Personal, Miete, Sicherung
Kostenblock 5 bis 8Versicherung, Transport, Scheidekosten, Kursrisiko
Größter Schwankungsblockdas Kursrisiko
Haltedauer5 bis 15 Arbeitstage plus Sammelzeit
Folgehöhere Marge bei kleinen Posten
PflichtPreisverzeichnis in Geschäftsräumen und Schaufenster
Anpassungsschwelleetwa 1,5 Prozent Kursbewegung
Je Vorgang festzuhalten5 Angaben

Die Preisangaben

Wer als Unternehmer Verbrauchern Leistungen anbietet, hat ein Preisverzeichnis über die Preise für seine wesentlichen Leistungen oder über seine Verrechnungssätze aufzustellen. Es ist in den Geschäftsräumen anzubringen und, wenn ein Schaufenster oder Schaukasten vorhanden ist, auch dort.

Für den Ankauf heißt das praktisch: eine Tafel mit den Ankaufspreisen je Feingehalt und Gramm, sichtbar und aktuell. Sie beantwortet die häufigste Frage vor dem Betreten des Ladens.

Halten Sie die Tafel tagesaktuell und nennen Sie das Datum der letzten Anpassung. Ein Aushang mit dem Kurs von vorletzter Woche ist bei fallenden Kursen eine irreführende Angabe.

Die Absicherung

Fixieren Sie den Kurs zum Zeitpunkt des Ankaufs schriftlich auf dem Beleg. Ohne diese Fixierung entsteht bei einer späteren Reklamation Streit über den zugrunde gelegten Preis.

Prüfen Sie den Kurs mindestens zweimal täglich und passen Sie die Tafel an, wenn die Bewegung eine festgelegte Schwelle überschreitet, etwa 1,5 Prozent.

Und dokumentieren Sie je Vorgang 5 Angaben: Datum und Uhrzeit, zugrunde gelegter Feingoldpreis, Gewicht, Feingehalt, Auszahlungsbetrag. Diese 5 Zeilen tragen die gesamte Nachvollziehbarkeit des Ankaufs.

Quellen

  1. Preisangabenverordnung, Paragraf 12, Preisangaben für Leistungen
  2. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Paragraf 5, irreführende geschäftliche Handlungen

Häufige Fragen

Wie wird der Ankaufspreis berechnet?

Feingoldpreis mal Gewicht mal Feingehalt geteilt durch 1.000, abzüglich der Marge.

Warum ist die Marge bei kleinen Posten höher?

Weil Prüfung und Verwaltung je Posten anfallen, unabhängig vom Gewicht.

Muss der Ankaufspreis ausgehängt werden?

Ein Preisverzeichnis für Leistungen ist in den Geschäftsräumen und im Schaufenster anzubringen.

Was ist je Vorgang zu dokumentieren?

Datum und Uhrzeit, Feingoldpreis, Gewicht, Feingehalt und Auszahlungsbetrag.