Ratgeber

Differenzbesteuerung beim Ankauf von Schmuckgold

Wann die Differenzbesteuerung greift, und warum Edelmetalle und Edelsteine ausdrücklich ausgenommen sind.

Differenzbesteuerung beim Ankauf von Schmuckgold
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Die Differenzbesteuerung ist für den Ankauf von Privat gemacht und gerade beim Edelmetall ausgeschlossen. Diese Ausnahme steht wörtlich im Gesetz und wird regelmäßig übersehen.

Die Voraussetzungen

Erstens: Der Unternehmer ist ein Wiederverkäufer. Als Wiederverkäufer gilt, wer gewerbsmäßig mit beweglichen körperlichen Gegenständen handelt oder solche Gegenstände im eigenen Namen öffentlich versteigert.

Zweitens: Die Gegenstände wurden an den Wiederverkäufer im Gemeinschaftsgebiet geliefert, und für diese Lieferung wurde entweder keine Umsatzsteuer geschuldet oder die Differenzbesteuerung vorgenommen.

Der zweite Punkt beschreibt den Regelfall des Ankaufs von Privatpersonen: Sie schulden keine Umsatzsteuer, und deshalb ist der Weiterverkauf über die Differenz zu besteuern statt über den vollen Preis.

Die Ausnahme

Drittens und entscheidend: Die Gegenstände sind keine Edelsteine aus den Positionen 71 02 und 71 03 des Zolltarifs und keine Edelmetalle aus den Positionen 71 06, 71 08, 71 10 und 71 12 des Zolltarifs.

Damit sind Rohgold, Bruchgold zum Einschmelzen, Silber, Platin und lose Edelsteine von der Differenzbesteuerung ausgenommen. Für sie gilt die Regelbesteuerung.

Fertige Schmuckwaren fallen unter eine andere Zolltarifposition und sind von dieser Ausnahme nicht erfasst. Ein angekaufter Ring, der als Ring weiterverkauft wird, ist deshalb anders zu behandeln als derselbe Ring, der eingeschmolzen wird.

Differenzbesteuerung im Edelmetallhandel
PunktRegel
Voraussetzung 1Unternehmer ist Wiederverkäufer
Wiederverkäuferhandelt gewerbsmäßig mit beweglichen Gegenständen
Voraussetzung 2Lieferung im Gemeinschaftsgebiet
Undkeine Umsatzsteuer geschuldet oder Differenzbesteuerung angewandt
RegelfallAnkauf von Privatpersonen
Voraussetzung 3keine Edelsteine der Positionen 71 02 und 71 03
Undkeine Edelmetalle der Positionen 71 06, 71 08, 71 10, 71 12
Damit ausgenommenRohgold, Bruchgold, Silber, Platin, lose Edelsteine
Nicht erfasst von der Ausnahmefertige Schmuckwaren
EntscheidendWiederverkauf oder Einschmelzen
Empfehlungzwei getrennte Bestände führen
WahlrechtErklärung spätestens mit der Steuererklärung
BemessungsgrundlageSpanne abzüglich der enthaltenen Steuer
BeispielAnkauf 400 Euro, Verkauf 700 Euro, Spanne 300 Euro
Verbotengesonderter Ausweis der Umsatzsteuer

Was daraus für den Betrieb folgt

Der Verwendungszweck entscheidet über die Besteuerung. Trennen Sie deshalb beim Ankauf, ob ein Stück zum Wiederverkauf oder zum Einschmelzen bestimmt ist, und dokumentieren Sie diese Entscheidung.

Führen Sie zwei getrennte Bestände. Ein gemeinsamer Bestand macht die spätere Zuordnung unmöglich, und bei einer Prüfung ist die Zuordnung genau die Frage.

Der Wiederverkäufer kann außerdem spätestens bei Abgabe der Steuererklärung erklären, die Differenzbesteuerung auf bestimmte Gegenstände anzuwenden. Diese Wahl ist zu dokumentieren und nicht rückwirkend beliebig zu ändern.

Die Rechnung

Bei der Differenzbesteuerung wird die Steuer aus der Spanne zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis gerechnet. Bei einem Ankauf für 400 Euro und einem Verkauf für 700 Euro beträgt die Bemessungsgrundlage 300 Euro abzüglich der darin enthaltenen Steuer.

Bei der Regelbesteuerung wird dagegen der volle Verkaufspreis herangezogen. Der Unterschied ist bei Handelsware mit geringer Spanne erheblich.

In einer Rechnung mit Differenzbesteuerung darf die Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen werden. Ein gesonderter Ausweis führt dazu, dass der ausgewiesene Betrag geschuldet wird, und dieser Fehler ist bei gemischten Beständen der häufigste.

Quellen

  1. Umsatzsteuergesetz, Paragraf 25a, Differenzbesteuerung
  2. Umsatzsteuergesetz, Paragraf 25c, Besteuerung von Umsätzen mit Anlagegold

Häufige Fragen

Wer ist Wiederverkäufer?

Wer gewerbsmäßig mit beweglichen körperlichen Gegenständen handelt oder sie im eigenen Namen versteigert.

Warum gilt sie für Bruchgold nicht?

Weil Edelmetalle bestimmter Zolltarifpositionen ausdrücklich ausgenommen sind.

Was gilt für fertige Schmuckwaren?

Sie fallen unter eine andere Zolltarifposition und sind von der Ausnahme nicht erfasst.

Darf die Umsatzsteuer ausgewiesen werden?

Nein. Ein gesonderter Ausweis führt dazu, dass der ausgewiesene Betrag geschuldet wird.