Ein Nachlass mit Schmuck und Münzen ist selten die Sache einer Person. Er ist die Sache mehrerer, die sich einigen müssen, und genau darin liegt der Beratungsbedarf.
Was diese Gruppe braucht
Eine nachvollziehbare Bewertung, die allen Beteiligten vorgelegt werden kann, eine Aufstellung nach Einzelstücken statt einer Summe, und einen Ablauf, der auch mit 3 Erben an verschiedenen Orten funktioniert.
Die Einzelaufstellung ist der Kern. Eine Erbengemeinschaft kann eine Gesamtsumme nicht verteilen, ohne zu wissen, was welches Stück wert ist.
Rechnen Sie 60 bis 120 Minuten für eine Nachlassbewertung mit 30 bis 60 Positionen. Das ist eine eigene Leistung mit eigenem Preis und keine kostenlose Vorleistung.
Die Unterlagen
Erbschein oder ein anderer Nachweis der Erbenstellung, Ausweise aller Beteiligten oder eine Vollmacht, und bei einer Vollmacht deren Umfang.
Geldwäscherechtlich ist zusätzlich abzuklären, ob die Person am Tresen für einen wirtschaftlich Berechtigten handelt. Bei einer Erbengemeinschaft sind das die übrigen Erben, und sie sind zu erfassen.
Bei hochwertigen Gütern greifen die Sorgfaltspflichten ab Barzahlungen über mindestens 2.000 Euro. Bei Nachlässen wird diese Schwelle regelmäßig überschritten, und die Unterlagen gehören deshalb in die Terminbestätigung.
| Punkt | Wert oder Regel |
|---|---|
| Bedarf 1 | nachvollziehbare Bewertung für alle Beteiligten |
| Bedarf 2 | Aufstellung nach Einzelstücken |
| Bedarf 3 | Ablauf trotz mehrerer Orte |
| Kern | die Einzelaufstellung |
| Dauer der Bewertung | 60 bis 120 Minuten |
| Positionen | typischerweise 30 bis 60 |
| Einordnung | eigene Leistung mit eigenem Preis |
| Unterlage 1 | Nachweis der Erbenstellung |
| Unterlage 2 | Ausweise oder Vollmacht |
| Geldwäscherecht | wirtschaftlich Berechtigte sind die übrigen Erben |
| Schwelle | 2.000 Euro Barzahlung bei hochwertigen Gütern |
| Ablaufschritt | Bedenkzeit vor der Entscheidung |
| Drei Wege | verkaufen, behalten, aufarbeiten |
| Anlaufstellen | Notariat, Nachlassverwaltung, Erbrecht, Auflösungen |
| Beispielrechnung | 30 Bewertungen zu 6.000 Euro, 180.000 Euro |
Der Ablauf
Termin mit Ankündigung des Umfangs, Bewertung nach Einzelstücken, schriftliche Aufstellung mit Bild je Position, Bedenkzeit, dann Entscheidung über Verkauf im Ganzen oder in Teilen.
Die Bedenkzeit ist wichtig. Eine Erbengemeinschaft entscheidet nicht am Tresen, und ein Haus, das darauf drängt, verliert den Auftrag an eines, das es nicht tut.
Bieten Sie eine Aufteilung an: Teile verkaufen, Teile behalten, Teile aufarbeiten lassen. Drei Wege, die zusammen häufiger zu einem Abschluss führen als die Frage nach dem Gesamtverkauf.
Die Ansprache
Über die Partner, die zuerst gefragt werden: Notariat, Nachlassverwaltung, Rechtsanwaltschaft für Erbrecht, Haushaltsauflösungen, Bestattungsunternehmen. Fünf Anlaufstellen.
Und über eine eigene Seite, die den Ablauf beschreibt. Wer nach Nachlass und Schmuck sucht, sucht nach einem Verfahren und nicht nach einem Preis.
Rechnen Sie mit einer überdurchschnittlichen Postengröße. Bei 30 Nachlassbewertungen im Jahr und einer durchschnittlichen Ankaufssumme von 6.000 Euro sind das 180.000 Euro, für einen Aufwand von rund 50 Stunden Bewertung.
Legen Sie dafür ein eigenes Formular an: 6 Spalten je Position, nämlich laufende Nummer, Beschreibung, Gewicht, Feingehalt, Bild und Wert. Bei 45 Positionen sind das 270 Felder, und genau diese Aufstellung ist das Dokument, das die Erben untereinander weiterreichen. Sie trägt den Namen des Hauses in einen Kreis, den keine Werbung erreicht.
Quellen
Häufige Fragen
Warum eine Einzelaufstellung?
Weil eine Erbengemeinschaft eine Gesamtsumme nicht verteilen kann, ohne die Werte der Einzelstücke zu kennen.
Welche Unterlagen sind nötig?
Nachweis der Erbenstellung, Ausweise aller Beteiligten oder eine Vollmacht mit Umfang.
Wer ist wirtschaftlich Berechtigter?
Bei einer Erbengemeinschaft die übrigen Erben, und sie sind zu erfassen.
Wie lange dauert eine Nachlassbewertung?
60 bis 120 Minuten bei 30 bis 60 Positionen.