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Versicherungsnachweis auf der Website als Sicherheitssignal

Was ein Haus über seine Absicherung sagen darf, was es besser verschweigt und welche Nachweise tatsächlich wirken.

Versicherungsnachweis auf der Website als Sicherheitssignal
KI-gestützt erstellt. Mehr dazu

Wer Gold verwahrt oder ankauft, wird nach Sicherheit gefragt. Die Antwort darauf ist ein Werbeargument und zugleich eine Auskunft, die in die falschen Hände geraten kann.

Was gesagt werden darf

Dass eine Versicherung besteht, welche Risiken sie umfasst und bis zu welcher Größenordnung Kundengut abgedeckt ist. Drei Aussagen, die sachlich und belegbar sind.

Nennen Sie die Gesellschaft nur, wenn die Police das erlaubt, und nennen Sie keine Policennummern. Ein Nachweis mit Nummer gehört auf Verlangen in ein Gespräch, nicht auf eine öffentliche Seite.

Unlauter handelt, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt. Eine Aussage wie vollständig versichert ist ohne Grenze nicht belegbar und damit angreifbar.

Was besser unerwähnt bleibt

Art und Klasse des Tresors, Lage der Sicherungstechnik, Aufschaltung, Bestandshöhe, Zeiten mit besonders hohem Bestand. Fünf Angaben, die eine Auskunft an genau die falschen Leser sind.

Auch Bilder verraten mehr, als beabsichtigt. Eine Aufnahme des Verkaufsraums zeigt Kameras, Türen und Wege; prüfen Sie jedes Bild vor der Veröffentlichung auf diese Details.

Und keine Angaben zu Abläufen. Wann Geld angeliefert wird, wann eingeliefert wird und wer abschließt, ist Betriebsinterna und gehört nicht in eine Stellenanzeige oder einen Beitrag.

Sicherheit kommunizieren
PunktRegel
Zulässige Aussage 1dass eine Versicherung besteht
Zulässige Aussage 2welche Risiken sie umfasst
Zulässige Aussage 3Größenordnung der Deckung für Kundengut
Nicht öffentlichPolicennummern
Unzulässigvollständig versichert ohne Grenze
Nicht zu nennenTresorart und Klasse
Nicht zu nennenLage der Sicherungstechnik
Nicht zu nennenBestandshöhe
Nicht zu nennenZeiten mit hohem Bestand
Bilder prüfen aufKameras, Türen, Wege
Nachweis 1Bestätigung über Kundengut mit Summe
Nachweis 2Prüfnachweis der Technik mit Datum
Nachweis 3Fachverbandsmitgliedschaft
Nachweis 4überwachungsbedürftiges Gewerbe
Seitenaufbau4 Abschnitte, Ablauf in 5 Schritten

Die Nachweise, die wirken

Eine Bestätigung der Versicherung über den Einschluss von Kundengut mit Summe, ein Prüfnachweis der Sicherungstechnik mit Datum, die Mitgliedschaft in einem Fachverband, die Eintragung als überwachungsbedürftiges Gewerbe.

Der An- und Verkauf von Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie von Edelsteinen, Perlen und Schmuck gehört zu den überwachungsbedürftigen Gewerben; die zuständige Behörde prüft nach der Gewerbeanmeldung die Zuverlässigkeit.

Diese Prüfung ist ein Nachweis, der jedem Haus offensteht und den kaum eines nennt. Ein Satz dazu wirkt stärker als drei Absätze über Sicherheit.

Die Darstellung

Eine eigene Seite mit 4 Abschnitten: Versicherung, Prüfung der Technik, gesetzliche Überwachung, Ablauf beim Ankauf. Der letzte Abschnitt ist der, der die Unsicherheit tatsächlich nimmt.

Beschreiben Sie den Ablauf in 5 Schritten: Termin, Prüfung im Beisein des Kunden, offengelegte Rechnung, Auszahlung, Beleg. Wer weiß, was passiert, hat weniger Angst als wer Sicherheitsversprechen liest.

Rechnen Sie 3 bis 4 Stunden für diese Seite einschließlich der Abstimmung mit der Versicherung. Sie ist danach jahrelang unverändert nutzbar und beantwortet die häufigste unausgesprochene Frage.

Quellen

  1. Gewerbeordnung, Paragraf 38, überwachungsbedürftige Gewerbe
  2. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Paragraf 5, irreführende geschäftliche Handlungen

Häufige Fragen

Welche Aussagen zur Versicherung sind zulässig?

Dass sie besteht, welche Risiken sie umfasst und bis zu welcher Größenordnung Kundengut gedeckt ist.

Was gehört nicht auf die Seite?

Tresorart, Lage der Technik, Bestandshöhe und Zeiten mit hohem Bestand.

Welcher Nachweis wird kaum genutzt?

Die gesetzliche Zuverlässigkeitsprüfung als überwachungsbedürftiges Gewerbe.

Was nimmt die Unsicherheit am stärksten?

Eine Beschreibung des Ablaufs beim Ankauf in fünf Schritten.