Wer Gold verwahrt oder ankauft, wird nach Sicherheit gefragt. Die Antwort darauf ist ein Werbeargument und zugleich eine Auskunft, die in die falschen Hände geraten kann.
Was gesagt werden darf
Dass eine Versicherung besteht, welche Risiken sie umfasst und bis zu welcher Größenordnung Kundengut abgedeckt ist. Drei Aussagen, die sachlich und belegbar sind.
Nennen Sie die Gesellschaft nur, wenn die Police das erlaubt, und nennen Sie keine Policennummern. Ein Nachweis mit Nummer gehört auf Verlangen in ein Gespräch, nicht auf eine öffentliche Seite.
Unlauter handelt, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt. Eine Aussage wie vollständig versichert ist ohne Grenze nicht belegbar und damit angreifbar.
Was besser unerwähnt bleibt
Art und Klasse des Tresors, Lage der Sicherungstechnik, Aufschaltung, Bestandshöhe, Zeiten mit besonders hohem Bestand. Fünf Angaben, die eine Auskunft an genau die falschen Leser sind.
Auch Bilder verraten mehr, als beabsichtigt. Eine Aufnahme des Verkaufsraums zeigt Kameras, Türen und Wege; prüfen Sie jedes Bild vor der Veröffentlichung auf diese Details.
Und keine Angaben zu Abläufen. Wann Geld angeliefert wird, wann eingeliefert wird und wer abschließt, ist Betriebsinterna und gehört nicht in eine Stellenanzeige oder einen Beitrag.
| Punkt | Regel |
|---|---|
| Zulässige Aussage 1 | dass eine Versicherung besteht |
| Zulässige Aussage 2 | welche Risiken sie umfasst |
| Zulässige Aussage 3 | Größenordnung der Deckung für Kundengut |
| Nicht öffentlich | Policennummern |
| Unzulässig | vollständig versichert ohne Grenze |
| Nicht zu nennen | Tresorart und Klasse |
| Nicht zu nennen | Lage der Sicherungstechnik |
| Nicht zu nennen | Bestandshöhe |
| Nicht zu nennen | Zeiten mit hohem Bestand |
| Bilder prüfen auf | Kameras, Türen, Wege |
| Nachweis 1 | Bestätigung über Kundengut mit Summe |
| Nachweis 2 | Prüfnachweis der Technik mit Datum |
| Nachweis 3 | Fachverbandsmitgliedschaft |
| Nachweis 4 | überwachungsbedürftiges Gewerbe |
| Seitenaufbau | 4 Abschnitte, Ablauf in 5 Schritten |
Die Nachweise, die wirken
Eine Bestätigung der Versicherung über den Einschluss von Kundengut mit Summe, ein Prüfnachweis der Sicherungstechnik mit Datum, die Mitgliedschaft in einem Fachverband, die Eintragung als überwachungsbedürftiges Gewerbe.
Der An- und Verkauf von Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie von Edelsteinen, Perlen und Schmuck gehört zu den überwachungsbedürftigen Gewerben; die zuständige Behörde prüft nach der Gewerbeanmeldung die Zuverlässigkeit.
Diese Prüfung ist ein Nachweis, der jedem Haus offensteht und den kaum eines nennt. Ein Satz dazu wirkt stärker als drei Absätze über Sicherheit.
Die Darstellung
Eine eigene Seite mit 4 Abschnitten: Versicherung, Prüfung der Technik, gesetzliche Überwachung, Ablauf beim Ankauf. Der letzte Abschnitt ist der, der die Unsicherheit tatsächlich nimmt.
Beschreiben Sie den Ablauf in 5 Schritten: Termin, Prüfung im Beisein des Kunden, offengelegte Rechnung, Auszahlung, Beleg. Wer weiß, was passiert, hat weniger Angst als wer Sicherheitsversprechen liest.
Rechnen Sie 3 bis 4 Stunden für diese Seite einschließlich der Abstimmung mit der Versicherung. Sie ist danach jahrelang unverändert nutzbar und beantwortet die häufigste unausgesprochene Frage.
Quellen
Häufige Fragen
Welche Aussagen zur Versicherung sind zulässig?
Dass sie besteht, welche Risiken sie umfasst und bis zu welcher Größenordnung Kundengut gedeckt ist.
Was gehört nicht auf die Seite?
Tresorart, Lage der Technik, Bestandshöhe und Zeiten mit hohem Bestand.
Welcher Nachweis wird kaum genutzt?
Die gesetzliche Zuverlässigkeitsprüfung als überwachungsbedürftiges Gewerbe.
Was nimmt die Unsicherheit am stärksten?
Eine Beschreibung des Ablaufs beim Ankauf in fünf Schritten.