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Einen Vergleichsrechner für den Goldankauf einbinden

Ein Rechner, der eine belastbare Größenordnung liefert, und die Angaben, die dabei Pflicht sind.

Einen Vergleichsrechner für den Goldankauf einbinden
KI-gestützt erstellt. Mehr dazu

Ein Rechner beantwortet die Frage, mit der jeder Besucher kommt, und er beantwortet sie in 20 Sekunden. Er muss dafür ehrlich rechnen, sonst erzeugt er Enttäuschung am Tresen.

Was der Rechner tut

Drei Eingaben: Materialart, Feingehalt, Gewicht. Eine Ausgabe: die Größenordnung der Auszahlung, mit dem zugrunde gelegten Kurs und dem Zeitpunkt.

Halten Sie die Eingaben so einfach wie möglich. Wer das Gewicht nicht kennt, bekommt eine Hilfe: übliche Gewichte für Ehering, Kette, Armband, Ohrringe. Vier Anhaltspunkte genügen für eine Schätzung.

Zeigen Sie eine Spanne statt eines Betrags. Ein Ergebnis von 880 bis 940 Euro ist ehrlicher als 912,40 Euro, weil der Feingehalt vor der Prüfung nicht feststeht.

Die Pflichtangaben

Wer als Unternehmer Verbrauchern Leistungen anbietet, hat ein Preisverzeichnis über die Preise für seine wesentlichen Leistungen oder über seine Verrechnungssätze aufzustellen. Der Rechner ersetzt es nicht, er ergänzt es.

Unlauter handelt, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt. Ein Rechner, der einen höheren Betrag ausgibt, als am Tresen gezahlt wird, ist genau das, und zwar unabhängig von einem Hinweis im Kleingedruckten.

Nennen Sie deshalb ausdrücklich, was das Ergebnis ist und was nicht: eine unverbindliche Größenordnung auf Grundlage der Angaben, abhängig von der Prüfung vor Ort.

Rechner auf der Website
PunktWert oder Regel
Eingabe 1Materialart
Eingabe 2Feingehalt
Eingabe 3Gewicht
AusgabeGrößenordnung mit Kurs und Zeitpunkt
Hilfeübliche Gewichte für 4 Schmuckarten
DarstellungSpanne statt Einzelbetrag
Beispiel880 bis 940 Euro statt 912,40 Euro
PflichtPreisverzeichnis, vom Rechner nicht ersetzt
Unzulässighöheres Ergebnis als die tatsächliche Auszahlung
Zu nennenunverbindliche Größenordnung, Prüfung vor Ort
Direkt darunterWeg zur Terminvereinbarung
Nicht abfragenDaten ohne Zweck
Wirkungweniger Preisanrufe, mehr Termine
Bei 25 Anrufen am Tagrund 170 Stunden im Jahr bei 40 Prozent Rückgang
MessgrößeAnteil der Berechnungen mit Terminbuchung

Was danach passiert

Ein Weg zur Terminvereinbarung direkt unter dem Ergebnis. Der Rechner ist der Punkt mit der höchsten Aufmerksamkeit, und wer ihn ohne nächsten Schritt lässt, verschenkt sie.

Optional die Möglichkeit, das Ergebnis mitzunehmen, ohne Daten anzugeben. Ein Pflichtfeld für die Adresse an dieser Stelle kostet erfahrungsgemäß einen erheblichen Teil der Nutzungen.

Und keine Datenerhebung ohne Zweck. Wer Name und Telefonnummer abfragt, um ein Ergebnis anzuzeigen, erhebt Daten ohne Erforderlichkeit und verliert zugleich Besucher.

Die Wirkung

Rechnen Sie mit einem deutlichen Rückgang der Preisanrufe und mit mehr Terminen. In Betrieben, die einen Rechner eingebunden haben, verschiebt sich der Erstkontakt spürbar vom Telefon zur Terminbuchung.

Bei 25 Preisanrufen am Tag und 4 Minuten je Gespräch sind das 100 Minuten täglich; ein Rückgang um 40 Prozent entspricht rund 170 Stunden im Jahr.

Messen Sie zwei Zahlen: Zahl der Berechnungen und Anteil derer, die anschließend einen Termin buchen. Liegt der Anteil unter 5 Prozent, fehlt der nächste Schritt oder das Ergebnis enttäuscht.

Quellen

  1. Preisangabenverordnung, Paragraf 12, Preisangaben für Leistungen
  2. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Paragraf 5, irreführende geschäftliche Handlungen

Häufige Fragen

Welche Eingaben braucht der Rechner?

Materialart, Feingehalt und Gewicht, dazu eine Hilfe für übliche Gewichte.

Warum eine Spanne statt eines Betrags?

Weil der Feingehalt vor der Prüfung nicht feststeht.

Ersetzt der Rechner das Preisverzeichnis?

Nein, er ergänzt es.

Welche Zahl zeigt den Erfolg?

Der Anteil der Berechnungen, auf die eine Terminbuchung folgt.