Für die Trainingsfläche gibt es keine Zahl im Gesetz. Was es gibt, sind Anforderungen an Verkehrswege und Bewegungsflächen, und aus ihnen folgt die Aufstellung der Geräte.
Die Verkehrswege
Verkehrswege einschließlich Treppen müssen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden.
Die Bemessung muss sich nach der Anzahl der möglichen Benutzer und der Art des Betriebes richten. Ein Studio mit 120 gleichzeitigen Trainierenden braucht andere Wege als eines mit 30.
Soweit Nutzung und Einrichtung der Räume es zum Schutz der Beschäftigten erfordern, müssen die Begrenzungen der Verkehrswege gekennzeichnet sein. Für Fluchtwege gelten zusätzlich besondere Anforderungen.
Die Bewegungsfläche
Die freie unverstellte Fläche am Arbeitsplatz muss so bemessen sein, dass sich die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit ungehindert bewegen können.
Ist das nicht möglich, muss in der Nähe eine andere ausreichend große Bewegungsfläche zur Verfügung stehen. Diese Ausweichregel ersetzt die freie Fläche am Platz nicht dauerhaft.
Übertragen auf ein Studio: Der Bereich, in dem ein Trainer eine Einweisung gibt, ist ein Arbeitsplatz. Ein Gerät, das so steht, dass daneben niemand stehen kann, erfüllt die Anforderung nicht.
Die Anordnung
Arbeitsplätze sind so anzuordnen, dass Beschäftigte sie sicher erreichen und verlassen können, sich bei Gefahr schnell in Sicherheit bringen können und durch benachbarte Arbeitsplätze oder Einwirkungen von außerhalb nicht gefährdet werden.
Drei Anforderungen, und die dritte betrifft im Studio vor allem den freien Gewichtsbereich. Ein Ablagebereich neben einer Laufbahn erfüllt sie nicht.
Planen Sie deshalb in 3 Zonen: Wege, Gerätezonen, Ablage- und Wartebereiche. Werden diese 3 vermischt, entsteht genau die Gefährdung, die die Vorschrift beschreibt.
| Punkt | Regel |
|---|---|
| Verkehrswege | leicht und sicher begehbar |
| Bemessung | nach Anzahl der Benutzer und Art des Betriebes |
| Kennzeichnung | wenn Nutzung und Einrichtung es zum Schutz erfordern |
| Fluchtwege | besondere Anforderungen |
| Bewegungsfläche | frei und unverstellt am Arbeitsplatz |
| Ersatz | andere ausreichend große Fläche in der Nähe |
| Anordnung 1 | sicher erreichen und verlassen |
| Anordnung 2 | bei Gefahr schnell in Sicherheit bringen |
| Anordnung 3 | keine Gefährdung durch benachbarte Bereiche |
| Zonenplanung | Wege, Gerätezonen, Ablage und Warten |
| Betriebspflicht | Wege und Ausgänge ständig freihalten |
| Häufige Beanstandung | abgestellte Hanteln und Kursmaterial |
| Flucht- und Rettungsplan | wenn Lage, Ausdehnung und Nutzung es erfordern |
| Übung | in angemessenen Zeitabständen |
Die Betriebspflichten
Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind.
Das ist im Studioalltag die häufigste Beanstandung: abgestellte Hanteln, Reinigungswagen, Kursmaterial. Ein Weg, der 20 Stunden am Tag frei ist und 4 Stunden nicht, ist nicht ständig frei.
Der Arbeitgeber hat außerdem einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung dies erfordern. Der Plan ist auszulegen oder auszuhängen, und in angemessenen Zeitabständen ist entsprechend zu üben.
Quellen
Häufige Fragen
Gibt es feste Mindestabstände im Gesetz?
Nein. Die Verordnung verlangt sichere Verkehrswege und freie Bewegungsflächen, ohne Maße zu nennen.
Wonach richtet sich die Breite der Wege?
Nach der Anzahl der möglichen Benutzer und der Art des Betriebes.
Was gilt für die Bewegungsfläche?
Sie muss frei und unverstellt sein, sonst muss in der Nähe eine ausreichend große Fläche bereitstehen.
Was ist die häufigste Beanstandung?
Verstellte Verkehrs- und Fluchtwege. Sie sind ständig freizuhalten, nicht überwiegend.