Ratgeber

Personal Training: sozialversicherungsrechtliche Einordnung

Weisungsbindung und Eingliederung als Anhaltspunkte, und das Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Personal Training: sozialversicherungsrechtliche Einordnung
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Ein Personal Trainer auf Rechnung ist die häufigste Konstellation im Studio und die häufigste Beanstandung bei der Betriebsprüfung. Die Abgrenzung steht im Gesetz, und sie hat nichts mit dem Vertragstitel zu tun.

Was das Gesetz sagt

Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis.

Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.

Zwei Anhaltspunkte, und beide werden im Studio typischerweise erfüllt: Der Trainer arbeitet zu vorgegebenen Zeiten an vorgegebenen Geräten mit Mitgliedern des Studios.

Die typischen Warnzeichen

Feste Schichten im Dienstplan, Nutzung ausschließlich der Studioräume, Abrechnung über das Studio, Auftreten in Studiokleidung, keine eigenen Kunden, kein eigener Marktauftritt.

Sechs Merkmale. Werden 4 oder mehr davon erfüllt, ist eine selbständige Tätigkeit kaum noch begründbar, unabhängig davon, was der Vertrag heißt.

Umgekehrt sprechen für Selbständigkeit: eigene Kunden, eigene Preisgestaltung, freie Zeiteinteilung, mehrere Auftraggeber, eigene Ausrüstung, eigenes Auftreten nach außen.

Personal Training einordnen
PunktRegel oder Wert
Beschäftigungnichtselbständige Arbeit
Anhaltspunkt 1Tätigkeit nach Weisungen
Anhaltspunkt 2Eingliederung in die Arbeitsorganisation
Ohne Bedeutungdie Bezeichnung des Vertrags
Warnzeichenfeste Schichten im Dienstplan
Warnzeichenausschließliche Nutzung der Studioräume
WarnzeichenAbrechnung über das Studio
Warnzeichenkein eigener Marktauftritt
Schwelle4 von 6 Merkmalen
Für Selbständigkeiteigene Kunden, Preise, Zeiten, mehrere Auftraggeber
StatusfeststellungAntrag bei der Deutschen Rentenversicherung Bund
Ausschlusswenn bereits ein Verfahren eingeleitet ist
Zeitpunktzu Beginn des Auftragsverhältnisses
Folge einer FehleinordnungNachzahlung samt Säumniszuschlägen

Das Statusfeststellungsverfahren

Die Beteiligten können bei der Deutschen Rentenversicherung Bund schriftlich oder elektronisch eine Entscheidung beantragen, ob bei einem Auftragsverhältnis eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt.

Das gilt nicht, wenn die Einzugsstelle oder ein anderer Versicherungsträger im Zeitpunkt der Antragstellung bereits ein Verfahren zur Feststellung von Versicherungspflicht eingeleitet hatte. Wer wartet, verliert diese Möglichkeit.

Stellen Sie den Antrag deshalb zu Beginn des Auftragsverhältnisses und nicht, wenn eine Prüfung angekündigt ist. Die Bearbeitung dauert mehrere Monate, und bis zur Entscheidung läuft die Zusammenarbeit weiter.

Was eine Fehleinordnung kostet

Nachzuzahlen sind die Beiträge zur Sozialversicherung, und zwar in aller Regel für die Vergangenheit. Der Arbeitgeberanteil und der Arbeitnehmeranteil treffen dabei zunächst den Betrieb.

Bei einem Trainer mit 2.400 Euro monatlich über 4 Jahre reden wir über eine Summe im hohen fünfstelligen Bereich, zuzüglich Säumniszuschlägen.

Und der Rückgriff beim Beschäftigten ist eng begrenzt. Rechnen Sie deshalb nicht damit, die Hälfte zurückzuholen; die Belastung bleibt praktisch im Betrieb.

Prüfen Sie deshalb einmal im Jahr jeden Vertrag auf Rechnung gegen die 6 Merkmale. Bei 5 freien Trainern und 15 Minuten je Fall sind das 75 Minuten, die über eine Nachforderung im hohen fünfstelligen Bereich entscheiden. Halten Sie das Ergebnis mit Datum fest, denn bei einer Prüfung nach 3 Jahren ist die damalige Einschätzung sonst nicht mehr nachvollziehbar.

Quellen

  1. Viertes Buch Sozialgesetzbuch, Paragraf 7, Beschäftigung
  2. Viertes Buch Sozialgesetzbuch, Paragraf 7a, Feststellung des Erwerbsstatus

Häufige Fragen

Welche Anhaltspunkte nennt das Gesetz?

Tätigkeit nach Weisungen und Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.

Entscheidet der Vertragstitel?

Nein. Maßgeblich sind die tatsächlichen Verhältnisse.

Wo beantragt man die Statusfeststellung?

Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, schriftlich oder elektronisch.

Wann ist der Antrag ausgeschlossen?

Wenn bereits ein Verfahren zur Feststellung der Versicherungspflicht eingeleitet wurde.