Ein Personal Trainer auf Rechnung ist die häufigste Konstellation im Studio und die häufigste Beanstandung bei der Betriebsprüfung. Die Abgrenzung steht im Gesetz, und sie hat nichts mit dem Vertragstitel zu tun.
Was das Gesetz sagt
Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis.
Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.
Zwei Anhaltspunkte, und beide werden im Studio typischerweise erfüllt: Der Trainer arbeitet zu vorgegebenen Zeiten an vorgegebenen Geräten mit Mitgliedern des Studios.
Die typischen Warnzeichen
Feste Schichten im Dienstplan, Nutzung ausschließlich der Studioräume, Abrechnung über das Studio, Auftreten in Studiokleidung, keine eigenen Kunden, kein eigener Marktauftritt.
Sechs Merkmale. Werden 4 oder mehr davon erfüllt, ist eine selbständige Tätigkeit kaum noch begründbar, unabhängig davon, was der Vertrag heißt.
Umgekehrt sprechen für Selbständigkeit: eigene Kunden, eigene Preisgestaltung, freie Zeiteinteilung, mehrere Auftraggeber, eigene Ausrüstung, eigenes Auftreten nach außen.
| Punkt | Regel oder Wert |
|---|---|
| Beschäftigung | nichtselbständige Arbeit |
| Anhaltspunkt 1 | Tätigkeit nach Weisungen |
| Anhaltspunkt 2 | Eingliederung in die Arbeitsorganisation |
| Ohne Bedeutung | die Bezeichnung des Vertrags |
| Warnzeichen | feste Schichten im Dienstplan |
| Warnzeichen | ausschließliche Nutzung der Studioräume |
| Warnzeichen | Abrechnung über das Studio |
| Warnzeichen | kein eigener Marktauftritt |
| Schwelle | 4 von 6 Merkmalen |
| Für Selbständigkeit | eigene Kunden, Preise, Zeiten, mehrere Auftraggeber |
| Statusfeststellung | Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung Bund |
| Ausschluss | wenn bereits ein Verfahren eingeleitet ist |
| Zeitpunkt | zu Beginn des Auftragsverhältnisses |
| Folge einer Fehleinordnung | Nachzahlung samt Säumniszuschlägen |
Das Statusfeststellungsverfahren
Die Beteiligten können bei der Deutschen Rentenversicherung Bund schriftlich oder elektronisch eine Entscheidung beantragen, ob bei einem Auftragsverhältnis eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt.
Das gilt nicht, wenn die Einzugsstelle oder ein anderer Versicherungsträger im Zeitpunkt der Antragstellung bereits ein Verfahren zur Feststellung von Versicherungspflicht eingeleitet hatte. Wer wartet, verliert diese Möglichkeit.
Stellen Sie den Antrag deshalb zu Beginn des Auftragsverhältnisses und nicht, wenn eine Prüfung angekündigt ist. Die Bearbeitung dauert mehrere Monate, und bis zur Entscheidung läuft die Zusammenarbeit weiter.
Was eine Fehleinordnung kostet
Nachzuzahlen sind die Beiträge zur Sozialversicherung, und zwar in aller Regel für die Vergangenheit. Der Arbeitgeberanteil und der Arbeitnehmeranteil treffen dabei zunächst den Betrieb.
Bei einem Trainer mit 2.400 Euro monatlich über 4 Jahre reden wir über eine Summe im hohen fünfstelligen Bereich, zuzüglich Säumniszuschlägen.
Und der Rückgriff beim Beschäftigten ist eng begrenzt. Rechnen Sie deshalb nicht damit, die Hälfte zurückzuholen; die Belastung bleibt praktisch im Betrieb.
Prüfen Sie deshalb einmal im Jahr jeden Vertrag auf Rechnung gegen die 6 Merkmale. Bei 5 freien Trainern und 15 Minuten je Fall sind das 75 Minuten, die über eine Nachforderung im hohen fünfstelligen Bereich entscheiden. Halten Sie das Ergebnis mit Datum fest, denn bei einer Prüfung nach 3 Jahren ist die damalige Einschätzung sonst nicht mehr nachvollziehbar.
Quellen
Häufige Fragen
Welche Anhaltspunkte nennt das Gesetz?
Tätigkeit nach Weisungen und Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.
Entscheidet der Vertragstitel?
Nein. Maßgeblich sind die tatsächlichen Verhältnisse.
Wo beantragt man die Statusfeststellung?
Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, schriftlich oder elektronisch.
Wann ist der Antrag ausgeschlossen?
Wenn bereits ein Verfahren zur Feststellung der Versicherungspflicht eingeleitet wurde.