Der häufigste Irrtum bei Mitgliederverträgen ist die Annahme, es gebe immer ein Widerrufsrecht. Es gibt es nur in 2 Fällen, und beide haben nichts damit zu tun, wie lange die Unterschrift her ist.
Wann das Recht besteht
Dem Verbraucher steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Das sind die 2 Fälle.
Ein Vertrag, den ein Interessent im Studio am Tresen unterschreibt, ist keiner von beiden. Hier besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, und ein freiwillig eingeräumtes bindet dann trotzdem.
Ein Vertrag über die Website, per Telefon oder auf einer Messe fällt dagegen unter die Regelung. Studios mit Anmeldung über die eigene Seite haben damit in jedem einzelnen Fall eine Belehrungspflicht.
Die Frist
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer. Aus der Erklärung muss der Entschluss zum Widerruf eindeutig hervorgehen; eine Begründung ist nicht nötig.
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Ein Schreiben, das am 14. Tag abgeschickt wird und am 17. eintrifft, ist fristgerecht.
| Punkt | Regel |
|---|---|
| Fall 1 | außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen |
| Fall 2 | Fernabsatzvertrag |
| Vertrag im Studio | kein gesetzliches Widerrufsrecht |
| Vertrag über die Website | Widerrufsrecht besteht |
| Frist | 14 Tage |
| Fristbeginn | mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt |
| Form des Widerrufs | Erklärung, eindeutiger Entschluss |
| Begründung | nicht erforderlich |
| Fristwahrung | rechtzeitige Absendung genügt |
| Onlineformular | zulässig, Muster oder eindeutige Erklärung |
| Nach Eingang | Zugangsbestätigung auf dauerhaftem Datenträger |
| Kein dauerhafter Datenträger | eine Bestätigungsseite im Browser |
| Fehlerhafte Belehrung | die Frist beginnt nicht zu laufen |
| Prüfpunkte | Vorhandensein, Musterkonformität, Übermittlungsweg |
Das Widerrufsformular
Der Unternehmer kann dem Verbraucher die Möglichkeit einräumen, das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auf der Website auszufüllen und zu übermitteln.
Macht der Verbraucher davon Gebrauch, muss der Unternehmer den Zugang des Widerrufs unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigen.
Diese Bestätigungspflicht wird bei Onlineformularen regelmäßig übersehen. Eine Bestätigungsseite im Browser ist kein dauerhafter Datenträger; eine Nachricht an die hinterlegte Adresse ist einer.
Was eine fehlerhafte Belehrung auslöst
Die Frist beginnt bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen erst, wenn der Verbraucher ordnungsgemäß belehrt wurde. Ohne wirksame Belehrung läuft sie also nicht an.
Praktisch heißt das: Ein Vertrag über 24 Monate kann nach 8 Monaten noch widerrufen werden, wenn die Belehrung fehlerhaft war. Bei 300 online geschlossenen Verträgen im Jahr ist das ein Bestandsrisiko und keine Einzelfrage.
Prüfen Sie deshalb 3 Dinge: Ist die Belehrung vorhanden, entspricht sie dem Muster, und wird sie auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt. Diese 3 Prüfungen dauern einmalig 1 Stunde.
Trennen Sie außerdem die Vertragswege in der Verwaltung. Ein Bestand, in dem nicht erkennbar ist, welche der 1.200 Mitgliedschaften im Studio und welche über die Website geschlossen wurden, lässt sich im Streitfall nicht auswerten. Ein Kennzeichen je Vertrag kostet nichts und beantwortet die Frage in 2 Minuten statt in 2 Tagen.
Quellen
Häufige Fragen
Gibt es immer ein Widerrufsrecht?
Nein. Nur bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen.
Wie lang ist die Frist?
14 Tage, beginnend mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Genügt die Absendung am letzten Tag?
Ja. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Was passiert bei fehlerhafter Belehrung?
Die Frist läuft nicht an. Der Vertrag kann dann auch Monate später noch widerrufen werden.