Ratgeber

Hygieneplan mit festen Reinigungsintervallen

Reinigungspflicht nach der Arbeitsstättenverordnung, feste Intervalle und eine Dokumentation, die einer Kontrolle standhält.

Hygieneplan mit festen Reinigungsintervallen
KI-gestützt erstellt. Mehr dazu

Die Pflicht zur Reinigung steht in der Verordnung, die Intervalle stehen nirgends. Genau deshalb entscheidet die eigene Festlegung darüber, ob eine Kontrolle beanstandet oder nicht.

Die Rechtspflicht

Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden. Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, sind unverzüglich zu beseitigen.

Zwei Pflichten also: eine planmäßige Reinigung nach den hygienischen Erfordernissen und eine sofortige Beseitigung bei Gefährdung. Die zweite kennt keine Intervalle.

Der Arbeitgeber hat die Arbeitsstätte außerdem instand zu halten und dafür zu sorgen, dass festgestellte Mängel unverzüglich beseitigt werden.

Die Intervalle festlegen

Ordnen Sie jede Fläche einer von 3 Klassen zu. Klasse 1 mit Hautkontakt: Polster, Griffe, Matten, Türklinken. Klasse 2 mit Nässe: Duschen, Umkleiden, Sanitärbereich. Klasse 3 sonstige Flächen: Böden, Fenster, Empfang.

Ein tragfähiger Plan sieht für Klasse 1 mehrfach täglich vor, für Klasse 2 täglich mit zusätzlicher Zwischenreinigung, für Klasse 3 täglich bis wöchentlich.

Bei einem Studio mit 900 Quadratmetern und 12 Stunden Öffnung sind das rund 4 Reinigungsdurchgänge am Tag. Legen Sie die Uhrzeiten fest, sonst entsteht der Durchgang immer dann, wenn gerade Zeit ist, und das ist nie zur Stoßzeit.

Hygieneplan im Studio
PunktRegel oder Wert
Pflicht 1Reinigung nach hygienischen Erfordernissen
Pflicht 2unverzügliche Beseitigung bei Gefährdung
Pflicht 3Instandhaltung und Mängelbeseitigung
Klasse 1Flächen mit Hautkontakt
BeispielePolster, Griffe, Matten, Türklinken
Takt Klasse 1mehrfach täglich
Klasse 2Nassbereiche
Takt Klasse 2täglich plus Zwischenreinigung
Klasse 3sonstige Flächen
Takt Klasse 3täglich bis wöchentlich
Bei 900 Quadratmetern und 12 Stundenrund 4 Durchgänge täglich
DokumentationDatum, Uhrzeit, Bereich, Handzeichen
Aufbewahrung12 Monate
MitwirkungMittel je Gerätezone, nicht nur am Eingang

Die Dokumentation

Je Durchgang: Datum, Uhrzeit, Bereich, Handzeichen. Vier Angaben, ein Formular je Woche und Bereich.

Ein Plan ohne abgezeichnete Durchführung ist bei einer Kontrolle wertlos, weil er nur die Absicht belegt. Die Unterschrift ist der eigentliche Nachweis.

Bewahren Sie die Nachweise 12 Monate auf. Bei 4 Durchgängen täglich sind das rund 1.460 Zeilen im Jahr, die auf 52 Wochenblätter passen.

Die Mitwirkung der Mitglieder

Desinfektionsmittel und Tücher an jeder Gerätezone, nicht nur am Eingang. Die Nutzung sinkt mit jedem Meter Entfernung.

Ein sichtbarer Hinweis je Zone, kurz und in einem Satz. Lange Hausordnungen am Eingang werden nicht gelesen und ersetzen den Hinweis am Gerät nicht.

Und die Kontrolle durch das Personal als fester Bestandteil der Runde. Die Mitwirkung der Mitglieder entlastet die Reinigung, sie ersetzt sie nicht, und die Pflicht bleibt beim Betreiber.

Rechnen Sie den Verbrauch ein: Bei 200 Trainierenden am Tag und je 3 Anwendungen sind das 600 Vorgänge täglich, also rund 18.000 im Monat. Ein Studio, das seine Spender wöchentlich auffüllt, steht die Hälfte der Zeit mit leeren Behältern da, und ein leerer Spender wirkt schlechter als gar keiner.

Quellen

  1. Arbeitsstättenverordnung, Paragraf 4, besondere Anforderungen an das Betreiben
  2. Arbeitsstättenverordnung, Anhang, Anforderungen an Arbeitsstätten

Häufige Fragen

Sind Reinigungsintervalle gesetzlich vorgegeben?

Nein. Vorgegeben ist die Reinigung nach den hygienischen Erfordernissen, die Intervalle legt der Betreiber fest.

Was ist unverzüglich zu beseitigen?

Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können.

Was gehört in die Dokumentation?

Datum, Uhrzeit, Bereich und Handzeichen je Durchgang.

Ersetzt die Mitwirkung der Mitglieder die Reinigung?

Nein. Sie entlastet, die Pflicht bleibt beim Betreiber.