Ratgeber

Wartung und Prüfintervalle der Trainingsgeräte

Gefährdungsbeurteilung, Prüfung durch befähigte Personen und die Haftung, wenn eine Prüfung unterbleibt.

Wartung und Prüfintervalle der Trainingsgeräte
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Die Prüffristen für Trainingsgeräte stehen nicht im Gesetz. Sie werden aus einer Gefährdungsbeurteilung abgeleitet, und diese Ableitung ist die eigentliche Pflicht.

Die Gefährdungsbeurteilung

Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten.

Das Vorhandensein einer Kennzeichnung am Arbeitsmittel entbindet nicht von der Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Ein neues Gerät ist also nicht deshalb geprüft, weil es neu ist.

In die Beurteilung sind alle Gefährdungen einzubeziehen, die von den Arbeitsmitteln selbst, von der Arbeitsumgebung und von den Arbeitsgegenständen ausgehen. Drei Quellen, und die zweite wird im Studio regelmäßig übersehen: nasse Böden, enge Aufstellung, Beleuchtung.

Die Prüfungen

Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, sind vor der erstmaligen Verwendung von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen, und erneut vor jeder Inbetriebnahme nach einer Montage.

Die Prüfung umfasst die Kontrolle der vorschriftsmäßigen Montage und der sicheren Funktion, die rechtzeitige Feststellung von Schäden und die Feststellung, ob die getroffenen sicherheitstechnischen Maßnahmen geeignet und funktionsfähig sind.

Arbeitsmittel, die schädigenden Einflüssen ausgesetzt sind, sind wiederkehrend prüfen zu lassen, und zwar entsprechend den zuvor ermittelten Fristen. Die Frist kommt also aus der eigenen Beurteilung, nicht aus einer Tabelle.

Wartung und Prüfung
PunktRegel oder Wert
Vor der VerwendungGefährdungsbeurteilung
Kennzeichnung am Gerätentbindet nicht davon
Quelle 1das Arbeitsmittel selbst
Quelle 2die Arbeitsumgebung
Quelle 3die Arbeitsgegenstände
Prüfung vor erstmaliger Verwendungwenn die Sicherheit von der Montage abhängt
Erneutvor jeder Inbetriebnahme nach einer Montage
Prüfinhalt 1vorschriftsmäßige Montage und sichere Funktion
Prüfinhalt 2rechtzeitige Feststellung von Schäden
Prüfinhalt 3Eignung und Funktion der Schutzmaßnahmen
Wiederkehrende Prüfungnach zuvor ermittelten Fristen
HerstellervorgabeAusgangspunkt und Untergrenze
Liste je GerätBezeichnung, Baujahr, Vorgabe, Frist, letzte Prüfung
Sichtkontrolletäglich, 5 Punkte, mit Handzeichen

Die Herstellervorgaben

Sie sind der Ausgangspunkt jeder Fristfestlegung und zugleich die Untergrenze. Eine Verlängerung über die Herstellerangabe hinaus ist nur mit Begründung vertretbar.

Führen Sie je Gerät 5 Angaben: Bezeichnung, Baujahr, Herstellervorgabe, festgelegte Frist, letzte Prüfung. Bei 80 Geräten sind das 400 Felder in einer Liste, die einmal erstellt und danach fortgeschrieben wird.

Ergänzen Sie die tägliche Sichtkontrolle durch das Personal: Seile, Gurte, Polster, Verschraubungen, Notabschaltung. Fünf Punkte, 10 Minuten je Runde, dokumentiert mit Handzeichen.

Die Haftung

Wer fahrlässig den Körper oder die Gesundheit eines anderen widerrechtlich verletzt, ist zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Bei einem Unfall an einem Gerät ist die erste Frage nach dem Prüfnachweis. Fehlt er, steht die Frage im Raum, ob der Schaden bei rechtzeitiger Prüfung erkennbar gewesen wäre, und diese Frage beantwortet der Betreiber ohne Unterlagen nicht.

Bewahren Sie die Nachweise über die gesamte Nutzungsdauer des Geräts auf, mindestens aber 10 Jahre. Ein Gerät, das 12 Jahre im Einsatz ist, hat bei 2 Prüfungen im Jahr 24 Nachweise, und genau der älteste fehlt erfahrungsgemäß.

Quellen

  1. Betriebssicherheitsverordnung, Paragraf 3, Gefährdungsbeurteilung
  2. Betriebssicherheitsverordnung, Paragraf 14, Prüfung von Arbeitsmitteln

Häufige Fragen

Stehen die Prüffristen im Gesetz?

Nein. Sie werden aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleitet.

Entbindet eine Kennzeichnung am Gerät von der Beurteilung?

Nein, ausdrücklich nicht.

Wer prüft?

Eine zur Prüfung befähigte Person, vor der erstmaligen Verwendung und wiederkehrend.

Wie lange sind Nachweise aufzubewahren?

Über die Nutzungsdauer des Geräts, praktisch mindestens zehn Jahre.