Ein Studio hat neben Beschäftigten dauernd Fremde im Haus, die sich körperlich belasten. Das Gesetz sieht genau diesen Fall vor und verlangt, die Anwesenheit anderer Personen zu berücksichtigen.
Die gesetzliche Grundlage
Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung erforderlich sind.
Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Das ist der Satz, der ein Studio von einem Büro mit derselben Beschäftigtenzahl unterscheidet.
Er hat außerdem dafür zu sorgen, dass im Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen eingerichtet sind, insbesondere Erste Hilfe, medizinische Notversorgung, Bergung und Brandbekämpfung.
Die Benennung
Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung übernehmen.
Benennen heißt: namentlich, schriftlich und den übrigen Beschäftigten bekannt. Eine Liste im Ordner, die niemand kennt, erfüllt den Zweck nicht.
Die als Ersthelfer benannten Personen müssen ausgebildet sein und die Ausbildung auffrischen. Führen Sie deshalb je Person das Datum der letzten Fortbildung, und planen Sie die nächste 3 Monate vorher.
Die Zahl im Studio
Maßgeblich ist die Zahl der anwesenden Beschäftigten je Schicht, nicht die Zahl im Betrieb. Ein Studio mit 14 Beschäftigten, das abends mit 1 Person besetzt ist, hat abends genau 1 möglichen Ersthelfer.
Rechnen Sie deshalb je Schicht und nicht je Betrieb. Wer 3 Schichten hat, braucht in jeder mindestens 1 ausgebildete Person, also 3 plus Vertretung für Urlaub und Krankheit, praktisch 5 bis 6.
Bei Kursbetrieb mit 25 Teilnehmern und 1 Trainer ist zusätzlich zu klären, wer Erste Hilfe leistet, während der Kurs weiterläuft. Diese Frage lässt sich nur vorher beantworten.
| Punkt | Regel oder Wert |
|---|---|
| Maßstab | Art der Arbeitsstätte, Tätigkeiten, Zahl der Beschäftigten |
| Zusätzlich | Anwesenheit anderer Personen |
| Verbindungen | Erste Hilfe, Notversorgung, Bergung, Brandbekämpfung |
| Benennung | namentlich und bekannt gemacht |
| Aufgaben | Erste Hilfe, Brandbekämpfung, Evakuierung |
| Ausbildung | erforderlich, mit Auffrischung |
| Nachweis je Person | Datum der letzten Fortbildung |
| Planung | 3 Monate vor Ablauf |
| Bezugsgröße | anwesende Beschäftigte je Schicht |
| Bei 3 Schichten | 3 Personen plus Vertretung, praktisch 5 bis 6 |
| Kursbetrieb | Vertretung während des laufenden Kurses klären |
| Material | vollständig, innerhalb des Verfallsdatums |
| Meldeweg | Telefon ohne Freischaltung, Anschrift sichtbar |
| Verbandbuch | Datum, Uhrzeit, Person, Hergang, Maßnahme |
Die Ausstattung
Erste-Hilfe-Material an bekannten Stellen, geprüft auf Vollständigkeit und Verfallsdatum. Ein Kasten mit abgelaufenem Inhalt ist bei einer Prüfung derselbe Befund wie kein Kasten.
Ein Meldeweg mit Telefon, das ohne Freischaltung erreichbar ist, und die Anschrift des Studios sichtbar am Apparat. Im Notfall nennt niemand die Hausnummer aus dem Gedächtnis.
Und ein Verbandbuch mit Eintrag je Vorfall: Datum, Uhrzeit, Person, Hergang, Maßnahme. Fünf Angaben, aufzubewahren über mehrere Jahre, weil ein Zusammenhang mit einem Spätschaden erst später auffällt.
Quellen
Häufige Fragen
Zählt nur die Zahl der Beschäftigten?
Nein. Der Arbeitgeber hat auch der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen.
Wie viele Ersthelfer braucht ein Studio?
Mindestens einen je Schicht, praktisch fünf bis sechs bei drei Schichten samt Vertretung.
Wie erfolgt die Benennung?
Namentlich, schriftlich und den übrigen Beschäftigten bekannt gemacht.
Was gehört ins Verbandbuch?
Datum, Uhrzeit, Person, Hergang und Maßnahme je Vorfall.