Der Satz, der die Grenze zieht, ist kurz und weit: Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten. Der Begriff Beratung schützt davor nicht.
Der Wortlaut
Wer die Heilkunde ausüben will, ohne als Arzt bestallt zu sein, bedarf dazu der Erlaubnis.
Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
Der Zusatz auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird ist wichtig: Ein angestellter Ernährungsberater im Studio ist davon genauso erfasst wie ein selbständiger.
Was zulässig bleibt
Allgemeine Information über Ernährung, ohne Bezug auf eine Erkrankung des Gegenübers. Nährwertangaben, Mahlzeitenstruktur, Trinkmenge, Hinweise zur Zusammensetzung von Lebensmitteln.
Ebenso Empfehlungen zur Ernährung im Zusammenhang mit sportlichen Zielen bei gesunden Personen: Muskelaufbau, Gewichtsreduktion ohne Krankheitsbezug, Regeneration.
Die Grenze verläuft dort, wo ein Befund erhoben, gedeutet oder behandelt wird. Ein Beratungsgespräch, das mit der Frage nach Diagnosen beginnt, hat sie in aller Regel bereits überschritten.
| Punkt | Regel |
|---|---|
| Erlaubnispflicht | für die Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung |
| Heilkunde | Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten |
| Ebenfalls erfasst | Leiden und Körperschäden |
| Auch | wenn im Dienste von anderen ausgeübt |
| Zulässig | allgemeine Ernährungsinformation |
| Zulässig | sportbezogene Empfehlungen bei gesunden Personen |
| Grenze | Befund erheben, deuten oder behandeln |
| Grenzfall | Diabetes |
| Grenzfall | Bluthochdruck |
| Grenzfall | Unverträglichkeiten |
| Grenzfall | nach Operationen und bei Essstörungen |
| Unzulässig | Auswertung von Blutwerten |
| Unzulässig | Empfehlungen zu Medikamenten |
| Umsetzung | 1 Seite Grenzbeschreibung für alle Beschäftigten |
Die typischen Grenzfälle
Ernährung bei Diabetes, bei Bluthochdruck, bei Nahrungsmittelunverträglichkeiten, nach Operationen, bei Essstörungen, in der Schwangerschaft. Sechs Felder, die alle einen Krankheits- oder Risikobezug haben.
Ebenso die Auswertung von Blutwerten, Empfehlungen zum Absetzen oder Ergänzen von Medikamenten und die Zusage einer Besserung von Beschwerden.
Wer solche Anfragen erhält, verweist an Ärztin, Arzt oder eine zugelassene Fachkraft. Halten Sie dafür 3 Adressen im Einzugsgebiet bereit; die Verweisung wirkt dann als Leistung und nicht als Absage.
Die Umsetzung im Studio
Eine schriftliche Grenzbeschreibung für alle Beschäftigten, 1 Seite. Was gesagt werden darf, was nicht, und was im Zweifel geschieht.
Keine Aussagen zu Wirkungen auf Beschwerden in Werbung, Aushängen und Beiträgen. Der Werbebereich ist der, in dem Verstöße am schnellsten auffallen, weil sie öffentlich sind.
Und eine klare Trennung, wenn eine zugelassene Fachkraft im Haus arbeitet: eigener Raum, eigener Vertrag, eigene Abrechnung. Ein gemeinsames Angebot vermischt die Rollen genau an der Stelle, an der die Erlaubnispflicht ansetzt.
Unterweisen Sie alle Beschäftigten dazu einmal im Jahr, 30 Minuten je Termin. Bei 14 Beschäftigten sind das 7 Stunden, und der Anlass sind fast immer dieselben 5 Fragen, die Mitglieder tatsächlich stellen: Abnehmen bei Schilddrüsenwerten, Ernährung bei Bluthochdruck, Nahrungsergänzung neben Medikamenten, Verzicht auf Lebensmittelgruppen und Gewichtszunahme nach einer Operation.
Quellen
Häufige Fragen
Was ist Ausübung der Heilkunde?
Jede berufs- oder gewerbsmäßige Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden.
Gilt das auch für Angestellte?
Ja. Das Gesetz erfasst die Tätigkeit auch, wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
Was bleibt erlaubt?
Allgemeine Ernährungsinformation und sportbezogene Empfehlungen bei gesunden Personen.
Was tun bei Anfragen mit Krankheitsbezug?
An Ärztin, Arzt oder eine zugelassene Fachkraft verweisen.