Die Belegungszahl eines Studios ist keine Frage der Fläche, sondern der Ausgänge. Das steht wörtlich in der Verordnung, und es ist die Grundlage jeder Kapazitätsentscheidung.
Die Grundregel
Fluchtwege und Notausgänge müssen sich in Anzahl, Anordnung und Abmessung nach der Nutzung, der Einrichtung und den Abmessungen der Arbeitsstätte sowie nach der höchstmöglichen Anzahl der dort anwesenden Personen richten.
Sie müssen auf möglichst kurzem Weg ins Freie führen oder, falls das nicht möglich ist, in einen gesicherten Bereich.
Und sie müssen in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein. Dauerhaft schließt Klebeband und provisorische Schilder aus.
Die Sicherheitsbeleuchtung
Fluchtwege sind mit einer Sicherheitsbeleuchtung auszurüsten, wenn das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte, insbesondere bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung, nicht gewährleistet ist.
In einem Studio mit abgedunkelten Kursräumen, Innenbereichen ohne Fenster und Untergeschossen ist diese Voraussetzung praktisch immer erfüllt.
Die Sicherheitsbeleuchtung gehört zu den Sicherheitseinrichtungen, die instand zu halten und in regelmäßigen Abständen auf Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen sind. Dokumentieren Sie jede Prüfung mit Datum.
Die Türen
Türen im Verlauf von Fluchtwegen und Türen von Notausgängen müssen sich von innen ohne besondere Hilfsmittel jederzeit leicht öffnen lassen, solange sich Beschäftigte in der Arbeitsstätte befinden.
Türen von Notausgängen müssen sich nach außen öffnen lassen. In Notausgängen, die ausschließlich für den Notfall konzipiert und ausschließlich im Notfall benutzt werden, sind Karussell- und Schiebetüren nicht zulässig.
Ohne besondere Hilfsmittel schließt den Zugangschip aus. Ein Studio mit Vereinzelungsanlage am Ausgang muss sicherstellen, dass diese im Notfall ohne Chip passierbar ist, und zwar auch bei Stromausfall.
| Punkt | Regel |
|---|---|
| Bemessungsgrundlage 1 | Nutzung der Arbeitsstätte |
| Bemessungsgrundlage 2 | Einrichtung |
| Bemessungsgrundlage 3 | Abmessungen |
| Bemessungsgrundlage 4 | höchstmögliche Anzahl anwesender Personen |
| Wegführung | auf kürzestem Weg ins Freie |
| Ersatz | gesicherter Bereich |
| Kennzeichnung | angemessen und dauerhaft |
| Sicherheitsbeleuchtung | wenn gefahrloses Verlassen sonst nicht gewährleistet ist |
| Prüfung | regelmäßig, dokumentiert |
| Türen im Fluchtweg | von innen ohne Hilfsmittel leicht zu öffnen |
| Notausgangstüren | nach außen zu öffnen |
| Unzulässig in reinen Notausgängen | Karussell- und Schiebetüren |
| Freihaltung | ständig, jederzeit benutzbar |
| Flucht- und Rettungsplan | aushängen und üben |
Der Betrieb
Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge sind ständig freizuhalten, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Betreiber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass sich Anwesende bei Gefahr unverzüglich in Sicherheit bringen können.
Ein Flucht- und Rettungsplan ist aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung dies erfordern. Er ist an geeigneten Stellen auszulegen oder auszuhängen, und in angemessenen Zeitabständen ist entsprechend zu üben.
Legen Sie 2 Übungen im Jahr fest und protokollieren Sie beide mit Datum, Dauer und Zahl der Beteiligten. Drei Angaben, 10 Minuten Aufwand, und sie sind der einzige Nachweis, dass geübt wurde.
Prüfen Sie zusätzlich 4 Punkte im Wochenrhythmus: freie Wege, funktionierende Notausgangstüren, lesbare Kennzeichnung, brennende Sicherheitsbeleuchtung. Bei 52 Wochen und 5 Minuten je Runde sind das rund 4,5 Stunden im Jahr, und diese 4 Punkte decken erfahrungsgemäß 90 Prozent der Beanstandungen ab, die bei einer Begehung auffallen.
Quellen
Häufige Fragen
Wonach richtet sich die Zahl der Fluchtwege?
Nach Nutzung, Einrichtung, Abmessungen und der höchstmöglichen Zahl anwesender Personen.
Wann ist Sicherheitsbeleuchtung nötig?
Wenn das gefahrlose Verlassen, insbesondere bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung, sonst nicht gewährleistet ist.
Was gilt für Türen im Fluchtweg?
Sie müssen sich von innen ohne besondere Hilfsmittel jederzeit leicht öffnen lassen.
Sind Drehkreuze am Ausgang zulässig?
In reinen Notausgängen sind Karussell- und Schiebetüren unzulässig; ein Chipzugang ist kein zulässiges Hilfsmittel im Fluchtweg.