Die Frage nach der richtigen Deckungssumme hat keine gesetzliche Antwort. Sie hat eine rechnerische, und sie beginnt bei dem Schaden, den ein einzelner Vorfall auslösen kann.
Woher die Haftung kommt
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Hinzu kommt die Haftung für den Verrichtungsgehilfen: Wer einen anderen zu einer Verrichtung bestellt, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den dieser in Ausführung der Verrichtung einem Dritten widerrechtlich zufügt.
Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Geschäftsherr bei der Auswahl der bestellten Person und bei der Beschaffung von Gerätschaften oder der Leitung die erforderliche Sorgfalt beachtet hat. Genau deshalb sind Qualifikationsnachweise und Prüfprotokolle keine Formalie.
Warum keine Zahl im Gesetz steht
Für Fitnessstudios gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme, anders als in einigen freien Berufen. Die Höhe ist eine unternehmerische Entscheidung.
Das bedeutet nicht, dass sie beliebig ist. Maßstab ist der größte realistisch denkbare Schaden, und der entsteht nicht am Gerät, sondern an der Person.
Ein schwerer Personenschaden mit dauerhafter Erwerbsminderung führt regelmäßig zu Forderungen im Millionenbereich, weil Verdienstausfall, Pflege und Schmerzensgeld über Jahrzehnte gerechnet werden.
| Punkt | Regel oder Wert |
|---|---|
| Haftungsgrundlage 1 | Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, Eigentum |
| Haftungsgrundlage 2 | Haftung für den Verrichtungsgehilfen |
| Entlastung möglich | bei Sorgfalt in Auswahl, Beschaffung und Leitung |
| Praktische Folge | Qualifikationsnachweise und Prüfprotokolle |
| Gesetzliche Mindestsumme | für Studios nicht vorgesehen |
| Maßstab | der größte realistisch denkbare Schaden |
| Größter Fall | schwerer Personenschaden |
| Größenordnung | Forderungen im Millionenbereich |
| Weiterer Bereich 1 | Sachschäden an fremdem Eigentum |
| Weiterer Bereich 2 | Mietsachschäden am Gebäude |
| Weiterer Bereich 3 | Vermögensschäden |
| Weiterer Bereich 4 | Tätigkeiten außerhalb des Studios |
| Zu prüfen | Maximierung je Versicherungsjahr |
| Anpassung | einmal im Jahr, rund 30 Minuten |
Wie die Summe abgeleitet wird
Beginnen Sie beim Personenschaden. Eine Deckung, die diesen Fall nicht trägt, ist unabhängig von allen anderen Positionen zu niedrig.
Prüfen Sie dann 4 weitere Bereiche: Sachschäden an fremdem Eigentum, Mietsachschäden am Gebäude, Vermögensschäden und Schäden durch Tätigkeiten außerhalb des Studios, etwa bei Kursen im Freien.
Und prüfen Sie die Maximierung je Versicherungsjahr. Eine Summe, die zweifach je Jahr zur Verfügung steht, verhält sich bei 2 Schadensfällen anders als eine einfach maximierte, und Studios haben pro Jahr mehr als 1 Vorfall.
Was die Deckung nicht ersetzt
Die Prüf- und Sorgfaltspflichten. Eine Versicherung reguliert den Schaden, sie beseitigt aber weder die Ursache noch die Frage, ob der Betrieb sie hätte verhindern müssen.
Die Dokumentation. Bei einem Schadensfall verlangt jeder Versicherer die Nachweise zu Prüfung, Unterweisung und Qualifikation. Fehlen sie, wird die Regulierung mindestens verzögert.
Und die jährliche Anpassung. Ein Studio, das von 450 auf 1.400 Mitglieder gewachsen ist und 3 Standorte betreibt, hat ein anderes Risiko als bei Vertragsschluss. Prüfen Sie die Summe einmal im Jahr, das dauert 30 Minuten.
Quellen
Häufige Fragen
Gibt es eine gesetzliche Mindestdeckung für Studios?
Nein. Die Höhe ist eine unternehmerische Entscheidung.
Woran orientiert sich die Summe?
Am größten realistisch denkbaren Schaden, und das ist der schwere Personenschaden.
Wann entfällt die Haftung für Mitarbeiterfehler?
Wenn bei Auswahl, Beschaffung und Leitung die erforderliche Sorgfalt beachtet wurde.
Warum ist die Maximierung wichtig?
Weil Studios mehr als einen Vorfall im Jahr haben und eine einfach maximierte Summe dann nicht zweimal zur Verfügung steht.