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Lokale Kooperationen mit Sportlern

Reichweite im Einzugsgebiet statt bundesweiter Zahlen, und die Kennzeichnungspflicht für bezahlte Beiträge.

Lokale Kooperationen mit Sportlern
KI-gestützt erstellt. Mehr dazu

Ein Sportler mit 90.000 Folgenden bundesweit bringt einem Studio weniger als eine Handballerin aus dem Ort mit 1.200. Der Unterschied ist nicht die Zahl, sondern die Entfernung.

Die richtige Größenordnung

Maßgeblich ist der Anteil der Reichweite innerhalb von 15 Kilometern um das Studio. Fragen Sie diesen Anteil ab, bevor Sie über eine Zusammenarbeit sprechen.

Ein Konto mit 1.200 Folgenden, von denen 800 im Einzugsgebiet wohnen, erreicht mehr mögliche Mitglieder als eines mit 90.000, von denen 900 in Frage kommen.

Suchen Sie deshalb im Ort: Vereinssportler, Trainer, Physiotherapie, Lauftreffs, Schulen. Fünf Quellen, in denen Reichweite und Einzugsgebiet zusammenfallen.

Die Kennzeichnung

Unlauter handelt, wer den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht, sofern sich dieser nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt und das Nichtkenntlichmachen geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er sonst nicht getroffen hätte.

Praktisch heißt das: Wird eine Gegenleistung gewährt, ist der Beitrag zu kennzeichnen. Die Gegenleistung muss keine Zahlung sein; eine kostenlose Mitgliedschaft genügt.

Regeln Sie die Kennzeichnung schriftlich in der Vereinbarung, mit der genauen Formulierung und der Platzierung. Die Pflicht trifft beide Seiten, und die Diskussion danach ist unangenehmer als der Satz davor.

Lokale Kooperationen
PunktWert oder Regel
MaßgeblichReichweite innerhalb von 15 Kilometern
Beispiel A1.200 Folgende, davon 800 im Gebiet
Beispiel B90.000 Folgende, davon 900 im Gebiet
Quelle 1Vereinssportler
Quelle 2Trainer
Quelle 3Physiotherapie
Quelle 4Lauftreffs
Kennzeichnungbei jeder Gegenleistung
Gegenleistungauch eine kostenlose Mitgliedschaft
Vereinbarung5 Punkte, schriftlich
Meist vergessendie Nutzungsrechte an den Aufnahmen
Bildnissenur mit Einwilligung, Widerruf möglich
MessgrößeProbetrainings, nicht Aufrufe
Erwartung je Beitrag3 bis 10 Probetrainings

Die Vereinbarung

Fünf Punkte: Leistung des Studios, Leistung der anderen Seite, Zahl und Zeitraum der Beiträge, Kennzeichnung, Nutzungsrechte an den Aufnahmen.

Der fünfte Punkt wird meist vergessen und ist der teuerste. Ohne Nutzungsrecht darf das Studio die Beiträge nicht auf eigenen Kanälen verwenden, und genau das war der Zweck.

Vereinbaren Sie außerdem, was bei Beendigung geschieht. Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet werden, und eine Einwilligung kann widerrufen werden.

Die Messung

Nicht Aufrufe, sondern Probetrainings. Vereinbaren Sie einen eigenen Weg, etwa ein Stichwort bei der Anmeldung, damit die Zuordnung ohne Rückfrage funktioniert.

Rechnen Sie mit 3 bis 10 Probetrainings je Beitrag bei echter lokaler Reichweite. Bei 12 Beiträgen im Jahr sind das 36 bis 120 Termine, aus denen bei 40 Prozent Quote 14 bis 48 Mitglieder werden.

Beenden Sie Kooperationen, die nach 3 Beiträgen keine Termine erzeugen. Reichweite ohne Anfragen ist bei einem ortsgebundenen Betrieb kein Zwischenergebnis, sondern das Ergebnis.

Quellen

  1. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Paragraf 5a, Irreführung durch Unterlassen
  2. Kunsturhebergesetz, Paragraf 22, Recht am eigenen Bild

Häufige Fragen

Worauf kommt es bei der Auswahl an?

Auf den Anteil der Reichweite innerhalb von rund 15 Kilometern, nicht auf die Gesamtzahl.

Wann muss gekennzeichnet werden?

Sobald eine Gegenleistung gewährt wird, auch wenn es nur eine kostenlose Mitgliedschaft ist.

Welcher Punkt fehlt am häufigsten in der Vereinbarung?

Die Nutzungsrechte an den Aufnahmen für die eigenen Kanäle.

Was wird gemessen?

Probetrainings über einen eigenen Anmeldeweg, nicht Aufrufe.