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Firmenfitness: Unternehmen gezielt ansprechen

Ansprechpartner, Vertragsmodelle und die steuerlichen Punkte, die auf Unternehmensseite über die Entscheidung mitbestimmen.

Firmenfitness: Unternehmen gezielt ansprechen
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Ein Unternehmen mit 180 Beschäftigten ist kein Mitglied, sondern ein Zugang zu bis zu 180 Mitgliedern. Der Weg dorthin führt über 2 Personen im Haus, und beide sind selten die Geschäftsführung.

Die Ansprechpartner

Personalleitung und Betriebsrat. Die erste entscheidet über das Budget, der zweite über die Akzeptanz, und ohne den zweiten wird das Angebot nicht genutzt.

Bei Betrieben unter 50 Beschäftigten ist es meist die Geschäftsführung selbst. Der Zugang ist dort kürzer, das Volumen kleiner, und der Abschluss dauert oft nur 2 Gespräche.

Sprechen Sie deshalb 2 Gruppen getrennt an: Betriebe mit 20 bis 60 Beschäftigten für schnelle Abschlüsse, Betriebe über 150 für Volumen. Die Ansprache dazwischen kostet die meiste Zeit bei der geringsten Trefferquote.

Die Modelle

Erstens der Zuschuss je Mitglied: Das Unternehmen zahlt einen Anteil, der Beschäftigte den Rest. Zweitens das Kontingent: Das Unternehmen kauft eine feste Zahl Plätze. Drittens der Rahmenvertrag ohne Zahlung, nur mit Sonderkonditionen.

Das dritte Modell ist das häufigste und das schwächste. Ohne finanzielle Beteiligung wird es intern kaum beworben, und ohne interne Bewerbung entstehen bei 180 Beschäftigten erfahrungsgemäß 5 bis 12 Mitgliedschaften.

Beim ersten Modell liegt die Quote deutlich höher. Rechnen Sie mit 15 bis 30 Prozent der Belegschaft, wenn der Zuschuss die Hälfte des Beitrags erreicht.

Firmenfitness aufbauen
PunktWert
Ansprechpartner 1Personalleitung
Ansprechpartner 2Betriebsrat
Unter 50 Beschäftigtenmeist die Geschäftsführung
Zielgruppe A20 bis 60 Beschäftigte, schnelle Abschlüsse
Zielgruppe Büber 150 Beschäftigte, Volumen
Modell 1Zuschuss je Mitglied
Modell 2Kontingent fester Plätze
Modell 3Rahmenvertrag ohne Zahlung
Quote bei Modell 35 bis 12 Mitgliedschaften je 180 Beschäftigte
Quote bei hälftigem Zuschuss15 bis 30 Prozent der Belegschaft
SteuerlichBefreiung für Gesundheitsförderung mit Höchstbetrag
VoraussetzungAnforderungen der Sozialversicherungsträger
EmpfehlungMitgliedschaft und Kursangebot getrennt anbieten
Aufwand je Unternehmen4 bis 6 Stunden bis zur Entscheidung

Die steuerliche Seite

Sie ist auf Unternehmensseite das stärkste Argument und wird von Studios selten angesprochen. Für Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung sieht das Einkommensteuergesetz eine Steuerbefreiung bis zu einem Höchstbetrag je Beschäftigtem und Kalenderjahr vor.

Die Voraussetzungen sind eng und an Anforderungen der Sozialversicherungsträger geknüpft. Ein allgemeiner Studiobeitrag erfüllt sie in der Regel nicht, ein zertifizierter Präventionskurs häufig schon.

Bereiten Sie deshalb 2 Angebote vor: das Mitgliedschaftsmodell und ein davon getrenntes Kursangebot. Die Trennung ist der Punkt, an dem eine Personalabteilung zustimmen kann.

Der Ablauf der Ansprache

Erstens ein kurzes Schreiben an die Personalleitung mit 3 Zahlen: Entfernung zum Betrieb, Zahl der Kurse, Preisspanne. Zweitens ein Termin vor Ort im Unternehmen, nicht im Studio.

Drittens ein Testangebot für 4 Wochen ohne Bindung für die Belegschaft. Es ersetzt jede Präsentation und erzeugt die interne Fürsprache, die den Abschluss trägt.

Rechnen Sie 4 bis 6 Stunden je angesprochenem Unternehmen bis zur Entscheidung. Bei 20 Ansprachen im Jahr sind das rund 100 Stunden, aus denen erfahrungsgemäß 3 bis 5 Kooperationen entstehen.

Quellen

  1. Einkommensteuergesetz, Paragraf 3, Steuerfreie Einnahmen
  2. Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, Paragraf 20, Primäre Prävention und Gesundheitsförderung

Häufige Fragen

Wer entscheidet im Unternehmen?

Die Personalleitung über das Budget, der Betriebsrat über die Akzeptanz.

Welches Modell wirkt am besten?

Der Zuschuss je Mitglied. Ein Rahmenvertrag ohne Zahlung wird intern kaum beworben.

Welche Quote ist realistisch?

15 bis 30 Prozent der Belegschaft, wenn der Zuschuss die Hälfte des Beitrags erreicht.

Warum Mitgliedschaft und Kurse trennen?

Weil die steuerliche Befreiung an Anforderungen geknüpft ist, die ein allgemeiner Studiobeitrag in der Regel nicht erfüllt.