Ratgeber

Photovoltaik als Zusatzgewerk anbieten

Zusatzlast und Statiknachweis, die Schnittstelle zur Elektrofachkraft und die Dichtheit der Durchdringungen.

Photovoltaik als Zusatzgewerk anbieten
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Eine Photovoltaikanlage ist für das Dach eine Zusatzlast, eine zusätzliche Windangriffsfläche und eine Reihe von Durchdringungen. Alle 3 Punkte gehören geklärt, bevor die erste Schiene liegt.

Die Statik

Die Anlage bringt Eigengewicht, und sie verändert die Wind- und Schneelastverteilung. Beides ist zu prüfen, und beides ist eine Aufgabe des Tragwerksplaners, nicht des Montagebetriebs.

Bei Aufdachanlagen auf Steildächern liegt das Eigengewicht üblicherweise im Bereich weniger Kilogramm je Quadratmeter, bei Flachdachsystemen mit Ballastierung deutlich höher, weil das Gewicht die Verankerung ersetzt.

Holen Sie deshalb vor der Zusage eine schriftliche Bestätigung der Tragfähigkeit ein. Bei Bestandsgebäuden ohne Unterlagen ist das eine eigene Leistung mit eigenem Preis und eigener Zeit.

Die Durchdringungen

Jede Dachhaken- oder Stockschraubenmontage durchdringt die Deckung. Die Dichtheit verantwortet der Dachdecker, unabhängig davon, wer die Module montiert.

Ein Werk ist frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich für die gewöhnliche Verwendung eignet. Ein Dach mit undichten Durchdringungen erfüllt beides nicht.

Legen Sie deshalb im Vertrag fest, wer die Befestigung setzt. Die häufigste Schadenskonstellation ist ein Elektrobetrieb, der Haken selbst montiert, und ein Dachdecker, der später den Wasserschaden erklären soll.

Photovoltaik am Dach
PunktRegel
ZusatzlastEigengewicht der Anlage
Zusätzlichveränderte Wind- und Schneelastverteilung
Zuständigder Tragwerksplaner
Aufdach auf Steildachgeringes Eigengewicht
Flachdach mit Ballastdeutlich höheres Gewicht
Vor der Zusageschriftliche Bestätigung der Tragfähigkeit
DurchdringungenDichtheit verantwortet der Dachdecker
Vertraglich zu klärenwer die Befestigung setzt
Elektroarbeitennur durch eine Elektrofachkraft
BetroffenVerkabelung, Wechselrichter, Zählerplatz, Anmeldung
Schnittstellenpunktdie Leitungseinführung ins Gebäude
ReihenfolgeEinführung vor der Deckung
Interesse bei Sanierungskunden15 bis 30 Prozent
Zu entscheideneigenes Angebot oder Empfehlung

Die Schnittstelle zur Elektrofachkraft

Alle Arbeiten an der elektrischen Anlage gehören in die Hand einer Elektrofachkraft. Das betrifft Verkabelung ab den Modulsteckern, Wechselrichter, Zählerplatz und Anmeldung beim Netzbetreiber.

Regeln Sie 3 Punkte schriftlich: wer setzt die Unterkonstruktion, wer montiert die Module, wer führt die Leitungen ins Gebäude. Der dritte Punkt ist der, an dem beide Gewerke aufeinandertreffen.

Und legen Sie die Reihenfolge fest. Eine Leitungseinführung, die nach der Deckung gesetzt wird, ist eine nachträgliche Durchdringung und damit eine zusätzliche Fehlerquelle.

Der Ertrag für den Betrieb

Eine Anlage auf einem ohnehin sanierten Dach ist die naheliegende Zusatzleistung. Bei einer Umdeckung ist das Gerüst gestellt, die Fläche frei und der Zugang vorhanden.

Rechnen Sie damit, dass 15 bis 30 Prozent der Sanierungskunden eine Anlage in Betracht ziehen, wenn sie im Angebot als Option erscheint. Ohne diese Zeile fragt kaum jemand danach.

Und klären Sie die Rolle: eigenes Angebot mit Partnerbetrieb oder reine Empfehlung. Beides ist möglich, und die Entscheidung bestimmt, wer für das Gesamtergebnis einzustehen hat.

Quellen

  1. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 633, Sach- und Rechtsmangel
  2. Gebäudeenergiegesetz, Paragraf 1, Zweck und Ziel

Häufige Fragen

Wer prüft die Statik?

Der Tragwerksplaner. Zusatzlast und veränderte Lastverteilung sind keine Montageentscheidung.

Wer haftet für die Dichtheit der Durchdringungen?

Der Dachdecker, unabhängig davon, wer die Module montiert.

Was gehört zur Elektrofachkraft?

Verkabelung ab den Modulsteckern, Wechselrichter, Zählerplatz und die Anmeldung beim Netzbetreiber.

Wie viele Sanierungskunden interessieren sich?

15 bis 30 Prozent, wenn die Option im Angebot erscheint.