Das Gerüst ist die Position, die im Angebot am häufigsten pauschal erscheint und in der Abrechnung am häufigsten zum Streit führt. Beides hat dieselbe Ursache: eine fehlende Standzeit.
Die drei Bestandteile
Auf-, Um- und Abbau, Vorhaltung je Woche und Zusatzleistungen wie Dachfanggerüst, Netze, Absperrung oder Bauaufzug. Drei Positionen, jede einzeln auszuweisen.
Der Preis für Auf- und Abbau wird üblicherweise je Quadratmeter Gerüstfläche gerechnet, die Vorhaltung je Quadratmeter und Woche nach einer Grundstandzeit.
Die Grundstandzeit ist der kritische Punkt. Ein Angebot mit 4 Wochen Grundstandzeit und einer Baustelle über 9 Wochen erzeugt 5 Wochen Zusatzvorhaltung, und wenn sie nicht ausgewiesen ist, wird darüber gestritten.
Wer das Gerüst schuldet
Das ist eine Frage des Vertrags, nicht der Gewohnheit. Wird das Gerüst vom Dachdecker gestellt, ist es Teil seiner Leistung; stellt es der Bauherr, ist es eine Vorleistung.
Bei einer Vorleistung gilt: Erkennt der Betrieb, dass sie mangelhaft ist, muss er Bedenken anmelden, schriftlich und vor Beginn der eigenen Arbeiten. Ein Gerüst ohne Dachfanggerüst ist ein solcher Fall.
Halten Sie im Angebot fest, was Sie voraussetzen: Gerüstart, Breitenklasse, Lastklasse, Dachfanggerüst, Bereitstellungstermin. Fünf Angaben, die im Streitfall die Verzögerung zuordnen.
| Punkt | Wert oder Regel |
|---|---|
| Position 1 | Auf-, Um- und Abbau |
| Position 2 | Vorhaltung je Woche |
| Position 3 | Zusatzleistungen |
| Beispiele | Dachfanggerüst, Netze, Absperrung, Bauaufzug |
| Abrechnungseinheit | Quadratmeter Gerüstfläche |
| Kritischer Punkt | die Grundstandzeit |
| Beispiel | 4 Wochen Grundstandzeit, 9 Wochen Bauzeit |
| Folge | 5 Wochen Zusatzvorhaltung |
| Bei Gerüst des Bauherrn | Vorleistung, Bedenkenanmeldung möglich |
| Im Angebot festzuhalten | Gerüstart, Breitenklasse, Lastklasse, Fanggerüst, Termin |
| Flächenermittlung | abgewickelte Länge mal Höhe plus Zuschläge |
| Beispiel | 42 Meter Umfang, 8 Meter Höhe, rund 336 Quadratmeter |
| Überschreitungsquote | 15 bis 25 Prozent der Aufträge |
| Zu dokumentieren | Aufbau- und Abbautag mit Datum und Foto |
Die Kalkulation
Rechnen Sie die Gerüstfläche aus abgewickelter Fassadenlänge mal Gerüsthöhe, zuzüglich der Zuschläge für Ecken und Auskragungen.
Bei einem Einfamilienhaus mit 42 Metern Umfang und 8 Metern Gerüsthöhe sind das rund 336 Quadratmeter. Bei einem marktüblichen Preis für Auf- und Abbau ergibt sich daraus eine vierstellige Position, die kein Pauschalbetrag abbilden sollte.
Und rechnen Sie die Zusatzvorhaltung mit einem Puffer. Bei 60 Aufträgen im Jahr überschreiten erfahrungsgemäß 15 bis 25 Prozent die geplante Standzeit, meist wegen Witterung oder Vorgewerken.
Die Abrechnung
Dokumentieren Sie Aufbau- und Abbautag mit Datum und Foto. Diese 2 Daten bestimmen die gesamte Vorhaltezeit und sind später nicht mehr zu rekonstruieren.
Melden Sie eine drohende Überschreitung der Grundstandzeit schriftlich, sobald sie absehbar ist, und nicht mit der Schlussrechnung. Eine nachträglich angekündigte Zusatzposition wird regelmäßig bestritten.
Und trennen Sie in der Rechnung Gerüst und Dacharbeiten. Ein Bauherr, der beides in einer Zeile sieht, vergleicht mit einem Angebot ohne Gerüst und hält Ihres für zu teuer.
Quellen
Häufige Fragen
Aus welchen Positionen besteht das Gerüst im Angebot?
Auf-, Um- und Abbau, Vorhaltung je Woche und Zusatzleistungen.
Was ist die häufigste Streitursache?
Eine nicht ausgewiesene Grundstandzeit und die daraus folgende Zusatzvorhaltung.
Was gilt bei einem Gerüst des Bauherrn?
Es ist eine Vorleistung. Mängel sind vor Beginn der eigenen Arbeiten schriftlich anzuzeigen.
Wie oft wird die Standzeit überschritten?
Bei 15 bis 25 Prozent der Aufträge, meist wegen Witterung oder Vorgewerken.