Die Regenspende, mit der ein Dach entwässert wird, ist nicht dieselbe, mit der es gegen Überlastung gesichert wird. Aus dieser Unterscheidung folgt die Notentwässerung als zweite, unabhängige Ebene.
Die zwei Ebenen
Die erste Ebene ist die planmäßige Entwässerung über Rinnen, Abläufe und Leitungen. Sie wird auf die örtliche Bemessungsregenspende ausgelegt.
Die zweite Ebene ist die Notentwässerung. Sie führt das Wasser bei einem Ereignis über der Bemessung frei auf eine schadlos überflutbare Fläche ab, nicht in die Grundleitung.
Frei abfließend ist der entscheidende Punkt. Ein Notüberlauf, der in dieselbe Leitung geht wie die planmäßige Entwässerung, ist keine zweite Ebene, sondern eine Verdopplung der ersten.
Die Eingangsgrößen
Standortbezogene Regenspende für die Bemessung, Regenspende für das Jahrhundertereignis, wirksame Dachfläche, Abflussbeiwert, Anordnung und Zahl der Abläufe, Aufbauhöhe bis zur Oberkante der Attika.
Die wirksame Dachfläche ist nicht die Grundfläche. Bei geneigten Flächen und bei angrenzenden Wandflächen, die auf das Dach entwässern, ändert sich der Wert erheblich.
Entnehmen Sie die Regenspenden dem für den Standort gültigen Datensatz und halten Sie die Quelle mit Datum fest. Diese Werte werden fortgeschrieben, und ein Nachweis mit dem Wert von 2014 ist im Streitfall angreifbar.
Die Ausführung
Notabläufe oder Attikadurchbrüche sind so anzuordnen, dass sie erst anspringen, wenn die planmäßige Entwässerung überlastet ist. Ihre Höhe über der Dachfläche folgt aus der zulässigen Anstauhöhe.
Die zulässige Anstauhöhe hängt von der Statik ab. Ein Flachdach, das 8 Zentimeter anstauen darf, trägt bei 8 Zentimetern rund 80 Kilogramm je Quadratmeter zusätzlich, und das ist eine statische Frage und keine handwerkliche.
Klären Sie diesen Punkt schriftlich mit dem Tragwerksplaner. Bei einer Halle mit 1.200 Quadratmetern sind 8 Zentimeter Anstau rund 96 Tonnen Wasser.
| Punkt | Regel |
|---|---|
| Ebene 1 | planmäßige Entwässerung |
| Bemessung | örtliche Bemessungsregenspende |
| Ebene 2 | Notentwässerung |
| Ableitung | frei auf eine überflutbare Fläche |
| Nicht zulässig | Notüberlauf in dieselbe Grundleitung |
| Eingangsgröße 1 | Bemessungsregenspende |
| Eingangsgröße 2 | Regenspende des Jahrhundertereignisses |
| Eingangsgröße 3 | wirksame Dachfläche |
| Eingangsgröße 4 | Abflussbeiwert |
| Eingangsgröße 5 | Zahl und Anordnung der Abläufe |
| Eingangsgröße 6 | Aufbauhöhe bis Attikaoberkante |
| Anstauhöhe | folgt aus der Statik |
| Beispiel | 8 Zentimeter entsprechen rund 80 Kilogramm je Quadratmeter |
| Bei 1.200 Quadratmetern | rund 96 Tonnen Wasser |
Die Dokumentation
Ein Blatt je Objekt mit 6 Angaben: Regenspenden mit Quelle und Datum, wirksame Fläche, Abflussbeiwert, Zahl und Nennweite der Abläufe, Notentwässerung mit Anordnung, zulässige Anstauhöhe mit Bestätigung des Tragwerksplaners.
Rechnen Sie 30 bis 45 Minuten je Objekt. Bei 15 Flachdächern im Jahr sind das rund 10 Stunden.
Und übergeben Sie das Blatt mit der Schlussrechnung. Der Betreiber muss die Notentwässerung kennen, um sie freizuhalten, und ein zugestellter Notüberlauf ist die häufigste Ursache für Wasserschäden an Flachdächern.
Quellen
Häufige Fragen
Warum zwei Entwässerungsebenen?
Weil die Notentwässerung Ereignisse über der Bemessung abführt, und zwar frei und nicht in die Grundleitung.
Was ist die wirksame Dachfläche?
Nicht die Grundfläche. Geneigte Flächen und entwässernde Wandflächen verändern den Wert.
Wovon hängt die Anstauhöhe ab?
Von der Statik. Acht Zentimeter entsprechen rund 80 Kilogramm je Quadratmeter.
Warum das Blatt an den Betreiber?
Damit er die Notentwässerung freihält. Zugestellte Notüberläufe sind eine häufige Schadensursache.