Eine Dachbegrünung wiegt trocken wenig und nass viel. Maßgeblich für die Statik ist der wassergesättigte Zustand, und diese Unterscheidung entscheidet, ob ein Bestandsdach begrünt werden kann.
Der Aufbau
Von unten nach oben: durchwurzelungsfeste Abdichtung, Schutzlage, Dränschicht, Filterschicht, Substrat, Vegetation. Sechs Lagen, jede mit eigener Funktion.
Die durchwurzelungsfeste Abdichtung ist die Voraussetzung. Ist die vorhandene Abdichtung nicht durchwurzelungsfest, ist eine zusätzliche Wurzelschutzlage einzubauen, und das ist keine Option, sondern Bedingung.
Die Dränschicht führt Überschusswasser ab und speichert zugleich. Sie ist die Lage, an der bei Extensivbegrünungen am häufigsten gespart wird, mit der Folge von Staunässe und Vegetationsschäden.
Die Last
Maßgeblich ist die Flächenlast im wassergesättigten Zustand. Extensivbegrünungen liegen üblicherweise im Bereich von etwa 60 bis 170 Kilogramm je Quadratmeter, Intensivbegrünungen deutlich darüber.
Bei 300 Quadratmetern und 120 Kilogramm je Quadratmeter sind das 36 Tonnen zusätzliche Last. Das ist eine Größenordnung, die kein Bestandsdach ohne Nachweis aufnimmt.
Holen Sie deshalb vor jedem Angebot die Bestätigung des Tragwerksplaners ein, mit der zulässigen Zusatzlast in Kilogramm je Quadratmeter. Eine Zahl, schriftlich, mit Datum.
| Punkt | Wert oder Regel |
|---|---|
| Lage 1 | durchwurzelungsfeste Abdichtung |
| Lage 2 | Schutzlage |
| Lage 3 | Dränschicht |
| Lage 4 | Filterschicht |
| Lage 5 | Substrat |
| Lage 6 | Vegetation |
| Bedingung | Wurzelschutz, notfalls als Zusatzlage |
| Maßgeblich | Flächenlast im wassergesättigten Zustand |
| Extensivbegrünung | etwa 60 bis 170 Kilogramm je Quadratmeter |
| Beispiel | 300 Quadratmeter mal 120 Kilogramm, 36 Tonnen |
| Vor dem Angebot | Bestätigung der zulässigen Zusatzlast |
| Notentwässerung | bleibt erforderlich und frei |
| Pflicht | Kontrollschächte an den Abläufen |
| Randstreifen | vegetationsfrei aus Kies oder Platten |
| Pflege | 2 Gänge im Jahr |
Die Entwässerung
Die Notentwässerung bleibt erforderlich und muss frei bleiben. Kontrollschächte an Abläufen sind bei Begrünungen Pflicht, weil sonst niemand mehr an den Ablauf kommt.
Der Abflussbeiwert ändert sich durch die Begrünung, weil ein Teil des Wassers zurückgehalten wird. Das ist bei der Auslegung zu berücksichtigen, verringert aber die Notwendigkeit der Notentwässerung nicht.
Und der Randbereich braucht einen vegetationsfreien Streifen aus Kies oder Platten, typischerweise entlang von Attika, Anschlüssen und Dachdurchdringungen. Er dient dem Brandschutz und der Wartbarkeit.
Die Pflege
Eine Extensivbegrünung ist pflegearm, nicht pflegefrei. Rechnen Sie 2 Pflegegänge im Jahr, dazu die Kontrolle der Abläufe.
Bieten Sie die Pflege als eigenen Vertrag an. Bei 300 Quadratmetern und 2 Gängen sind das rund 6 Stunden im Jahr, und der Vertrag hält den Kontakt zum Objekt über die gesamte Nutzungsdauer.
Und übergeben Sie eine Pflegeanleitung mit 5 Punkten: Pflegegänge, Kontrolle der Abläufe, Nachsaat, Düngung, Wartung der Randstreifen. Ohne diese Übergabe entstehen Schäden, die später dem Betrieb zugerechnet werden.
Rechnen Sie den ersten Pflegegang bereits in das Bauvorhaben ein. In den ersten 12 Monaten nach der Ansaat entscheidet sich, ob die Vegetation flächig anwächst, und ein Ausfall in dieser Phase wird dem ausführenden Betrieb zugeschrieben, unabhängig davon, ob ein Pflegevertrag bestand.
Quellen
Häufige Fragen
Welcher Lastzustand ist maßgeblich?
Der wassergesättigte. Extensivbegrünungen liegen dabei etwa bei 60 bis 170 Kilogramm je Quadratmeter.
Was ist Voraussetzung für die Begrünung?
Eine durchwurzelungsfeste Abdichtung, notfalls mit zusätzlicher Wurzelschutzlage.
Entfällt die Notentwässerung?
Nein. Sie bleibt erforderlich, und die Abläufe brauchen Kontrollschächte.
Wie aufwendig ist die Pflege?
Zwei Pflegegänge im Jahr, bei 300 Quadratmetern rund sechs Stunden.