Ratgeber

Bauzeitenplan mit Witterungspuffern kalkulieren

Witterungspuffer je Bauabschnitt, die Behandlung von Behinderungen und die Grenzen einer Vertragsstrafe.

Bauzeitenplan mit Witterungspuffern kalkulieren
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Ein Dachdecker arbeitet im Freien und wird an Terminen gemessen, die im Büro festgelegt wurden. Der Puffer im Bauzeitenplan ist deshalb keine Bequemlichkeit, sondern die Voraussetzung dafür, dass der Termin haltbar ist.

Der Puffer

Rechnen Sie je Bauabschnitt Witterungstage ein, abhängig von Jahreszeit und Region. In den Wintermonaten sind 3 bis 6 Ausfalltage je Monat realistisch, in den Sommermonaten 1 bis 2.

Bei einem Vorhaben über 8 Wochen im Frühjahr sind das rund 5 bis 8 Puffertage. Wer sie nicht einplant, plant einen Termin, der bei normaler Witterung nicht zu halten ist.

Bei der Planung der Ausführung eines Bauvorhabens, insbesondere bei der Bemessung der Ausführungszeiten, sind die allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzgesetzes zu berücksichtigen. Ein Zeitplan ohne Puffer erzeugt Druck, und Druck erzeugt Unfälle.

Die Behinderungsanzeige

Wird der Ablauf gestört, ist das dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen, mit Grund, Beginn und voraussichtlicher Dauer.

Die Anzeige ist die Voraussetzung dafür, dass die Bauzeit verlängert wird. Ohne sie bleibt der ursprüngliche Termin maßgeblich, auch wenn die Behinderung tatsächlich vorlag.

Typische Behinderungen sind fehlende Vorleistungen, nicht gestelltes Gerüst, fehlende Freigaben und Witterung über dem üblichen Maß. Vier Fälle, für die je 1 Textvorlage im Betrieb liegen sollte.

Bauzeit und Verzug
PunktWert oder Regel
Witterungstage Winter3 bis 6 je Monat
Witterungstage Sommer1 bis 2 je Monat
Bei 8 Wochen im Frühjahr5 bis 8 Puffertage
GrundlageBemessung der Ausführungszeiten nach Arbeitsschutzgrundsätzen
Behinderungsanzeigeunverzüglich und schriftlich
InhaltGrund, Beginn, voraussichtliche Dauer
Ohne Anzeigeder ursprüngliche Termin bleibt maßgeblich
Fall 1fehlende Vorleistungen
Fall 2nicht gestelltes Gerüst
Fall 3fehlende Freigaben
Fall 4Witterung über dem üblichen Maß
Vertragsstrafezulässig, aber begrenzt
Zu prüfenTagessatz, Obergrenze, Verschuldensanknüpfung
BautagebuchDatum, Wetter, Personen, Leistungsstand

Die Vertragsstrafe

Eine Vertragsstrafe ist zulässig, aber begrenzt. In vorformulierten Verträgen ist eine Bestimmung unwirksam, durch die dem Verwender für den Fall der verspäteten Abnahme oder des Zahlungsverzugs oder für den Fall, dass sich der andere Teil vom Vertrag löst, eine Vertragsstrafe versprochen wird.

Für Verzugsstrafen zulasten des Unternehmers gelten Grenzen aus der Rechtsprechung: Eine Obergrenze bezogen auf die Auftragssumme und ein angemessener Tagessatz gehören zu einer wirksamen Klausel.

Prüfen Sie deshalb jede Vertragsstrafenklausel vor der Unterschrift auf 3 Punkte: Tagessatz, Obergrenze, Anknüpfung an Verschulden. Fehlt einer davon, gehört die Klausel in die Verhandlung.

Die Praxis

Führen Sie ein Bautagebuch mit Datum, Wetter, anwesenden Personen und Leistungsstand. Vier Angaben je Tag, 5 Minuten Aufwand.

Bei einer Auseinandersetzung über den Verzug ist das Bautagebuch das entscheidende Dokument. Ohne es steht Erinnerung gegen Erinnerung, und die Beweislast liegt beim Betrieb.

Und melden Sie jede Verzögerung am selben Tag. Bei 60 Aufträgen im Jahr und durchschnittlich 2 Behinderungen je Auftrag sind das 120 Meldungen, und die sind ohne Vorlage nicht zu leisten.

Quellen

  1. Baustellenverordnung, Paragraf 2, Planung der Ausführung des Bauvorhabens
  2. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 309, Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit

Häufige Fragen

Wie viele Witterungstage sind einzuplanen?

Im Winter drei bis sechs je Monat, im Sommer ein bis zwei.

Warum eine Behinderungsanzeige?

Ohne sie bleibt der ursprüngliche Termin maßgeblich, auch wenn die Behinderung vorlag.

Worauf ist eine Vertragsstrafenklausel zu prüfen?

Auf Tagessatz, Obergrenze und die Anknüpfung an Verschulden.

Was gehört ins Bautagebuch?

Datum, Wetter, anwesende Personen und Leistungsstand.