Eine Schlussrechnung, die nicht prüfbar ist, wird nicht fällig. Das ist keine Formalie, sondern der häufigste Grund, warum Geld erst Monate später eingeht.
Die Prüfbarkeit
Die Vergütung ist zu entrichten, wenn der Besteller das Werk abgenommen hat und der Unternehmer eine prüffähige Schlussrechnung erteilt hat. Beide Voraussetzungen müssen zusammen vorliegen.
Prüffähig heißt: Der Auftraggeber muss die Rechnung anhand der beigefügten Unterlagen nachvollziehen können, ohne selbst rechnen zu müssen. Mengen, Ansätze und Verweise gehören dazu.
Die Schlussrechnung ist prüffähig, wenn sie eine übersichtliche Aufstellung der erbrachten Leistungen enthält und für den Besteller nachvollziehbar ist. Fehlt diese Nachvollziehbarkeit, tritt die Fälligkeit nicht ein.
Der Aufbau des Aufmaßes
Je Position: Bezugsgröße, Formel oder Ansatz, Zwischenergebnis, Verweis auf Skizze oder Plan. Vier Elemente, die zusammen die Nachvollziehbarkeit ergeben.
Trennen Sie Abzüge sichtbar. Eine Dachfläche von 214 Quadratmetern abzüglich 3 Dachfenstern mit zusammen 4,2 Quadratmetern ist nachvollziehbar; 209,8 Quadratmeter ohne Herleitung sind es nicht.
Vermerken Sie je Aufmaß Datum und die Personen, die es genommen haben. Ein gemeinsames Aufmaß mit dem Auftraggeber ist die stärkste Form und erspart die spätere Diskussion vollständig.
| Punkt | Regel |
|---|---|
| Fälligkeit | Abnahme und prüffähige Schlussrechnung |
| Prüffähig | ohne eigenes Rechnen nachvollziehbar |
| Erforderlich | übersichtliche Aufstellung der Leistungen |
| Bei fehlender Prüfbarkeit | keine Fälligkeit |
| Element 1 | Bezugsgröße |
| Element 2 | Formel oder Ansatz |
| Element 3 | Zwischenergebnis |
| Element 4 | Verweis auf Skizze oder Plan |
| Abzüge | sichtbar ausweisen |
| Beispiel | 214 Quadratmeter abzüglich 4,2 Quadratmeter |
| Je Aufmaß | Datum und beteiligte Personen |
| Stärkste Form | gemeinsames Aufmaß mit dem Auftraggeber |
| Streitpunkt | Übermessungsregeln |
| Streitpunkt | abgewickelte gegen projizierte Fläche |
| Zeitpunkt | solange das Gerüst steht |
Die häufigen Streitpunkte
Übermessungsregeln. Ob und ab welcher Größe Öffnungen abgezogen werden, folgt aus der vereinbarten Abrechnungsgrundlage und nicht aus der Gewohnheit des Betriebs.
Abgewickelte gegen projizierte Flächen. Bei geneigten Dächern ist der Unterschied erheblich, und beide Verfahren sind gebräuchlich, aber nur eines ist vereinbart.
Und Stundenlohnarbeiten. Sie sind nur abrechenbar, wenn sie vorher als solche vereinbart und laufend nachgewiesen wurden. Ein Stundenzettel ohne Gegenzeichnung ist im Streitfall wenig wert.
Die Praxis im Betrieb
Nehmen Sie das Aufmaß, solange das Gerüst steht. Nachträglich ist eine Kontrolle nicht mehr möglich, und jede Rückfrage kostet dann einen erneuten Termin.
Rechnen Sie 60 bis 120 Minuten je Objekt für Aufmaß und Zusammenstellung. Bei 60 Aufträgen im Jahr sind das 60 bis 120 Stunden, und sie entscheiden über die Frage, wann das Geld eingeht.
Und legen Sie eine Vorlage je Leistungsart an. Bei 8 gängigen Positionen sind das 8 Vorlagen, einmal erstellt, und die Zusammenstellung sinkt danach auf die Hälfte der Zeit.
Reichen Sie die Schlussrechnung außerdem innerhalb von 14 Tagen nach der Abnahme ein. Jede Woche Verzug bei der Rechnungsstellung ist eine Woche später bezahlte Leistung, und bei 60 Aufträgen und einer durchschnittlichen Auftragssumme von 38.000 Euro entscheidet diese Frist spürbar über die Liquidität des Betriebs.
Quellen
Häufige Fragen
Wann wird die Vergütung fällig?
Nach der Abnahme und der Erteilung einer prüffähigen Schlussrechnung.
Was heißt prüffähig?
Der Auftraggeber muss die Rechnung anhand der Unterlagen nachvollziehen können, ohne selbst zu rechnen.
Was gehört zu jeder Position?
Bezugsgröße, Ansatz, Zwischenergebnis und ein Verweis auf Skizze oder Plan.
Wann sollte das Aufmaß genommen werden?
Solange das Gerüst steht, am besten gemeinsam mit dem Auftraggeber.