Ratgeber

Aufmaß und Abrechnung nach dem REB-Verfahren

Prüfbare Aufmaße, die Anforderungen an die Schlussrechnung und die Folgen einer nicht prüfbaren Abrechnung.

Aufmaß und Abrechnung nach dem REB-Verfahren
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Eine Schlussrechnung, die nicht prüfbar ist, wird nicht fällig. Das ist keine Formalie, sondern der häufigste Grund, warum Geld erst Monate später eingeht.

Die Prüfbarkeit

Die Vergütung ist zu entrichten, wenn der Besteller das Werk abgenommen hat und der Unternehmer eine prüffähige Schlussrechnung erteilt hat. Beide Voraussetzungen müssen zusammen vorliegen.

Prüffähig heißt: Der Auftraggeber muss die Rechnung anhand der beigefügten Unterlagen nachvollziehen können, ohne selbst rechnen zu müssen. Mengen, Ansätze und Verweise gehören dazu.

Die Schlussrechnung ist prüffähig, wenn sie eine übersichtliche Aufstellung der erbrachten Leistungen enthält und für den Besteller nachvollziehbar ist. Fehlt diese Nachvollziehbarkeit, tritt die Fälligkeit nicht ein.

Der Aufbau des Aufmaßes

Je Position: Bezugsgröße, Formel oder Ansatz, Zwischenergebnis, Verweis auf Skizze oder Plan. Vier Elemente, die zusammen die Nachvollziehbarkeit ergeben.

Trennen Sie Abzüge sichtbar. Eine Dachfläche von 214 Quadratmetern abzüglich 3 Dachfenstern mit zusammen 4,2 Quadratmetern ist nachvollziehbar; 209,8 Quadratmeter ohne Herleitung sind es nicht.

Vermerken Sie je Aufmaß Datum und die Personen, die es genommen haben. Ein gemeinsames Aufmaß mit dem Auftraggeber ist die stärkste Form und erspart die spätere Diskussion vollständig.

Aufmaß und Schlussrechnung
PunktRegel
FälligkeitAbnahme und prüffähige Schlussrechnung
Prüffähigohne eigenes Rechnen nachvollziehbar
Erforderlichübersichtliche Aufstellung der Leistungen
Bei fehlender Prüfbarkeitkeine Fälligkeit
Element 1Bezugsgröße
Element 2Formel oder Ansatz
Element 3Zwischenergebnis
Element 4Verweis auf Skizze oder Plan
Abzügesichtbar ausweisen
Beispiel214 Quadratmeter abzüglich 4,2 Quadratmeter
Je AufmaßDatum und beteiligte Personen
Stärkste Formgemeinsames Aufmaß mit dem Auftraggeber
StreitpunktÜbermessungsregeln
Streitpunktabgewickelte gegen projizierte Fläche
Zeitpunktsolange das Gerüst steht

Die häufigen Streitpunkte

Übermessungsregeln. Ob und ab welcher Größe Öffnungen abgezogen werden, folgt aus der vereinbarten Abrechnungsgrundlage und nicht aus der Gewohnheit des Betriebs.

Abgewickelte gegen projizierte Flächen. Bei geneigten Dächern ist der Unterschied erheblich, und beide Verfahren sind gebräuchlich, aber nur eines ist vereinbart.

Und Stundenlohnarbeiten. Sie sind nur abrechenbar, wenn sie vorher als solche vereinbart und laufend nachgewiesen wurden. Ein Stundenzettel ohne Gegenzeichnung ist im Streitfall wenig wert.

Die Praxis im Betrieb

Nehmen Sie das Aufmaß, solange das Gerüst steht. Nachträglich ist eine Kontrolle nicht mehr möglich, und jede Rückfrage kostet dann einen erneuten Termin.

Rechnen Sie 60 bis 120 Minuten je Objekt für Aufmaß und Zusammenstellung. Bei 60 Aufträgen im Jahr sind das 60 bis 120 Stunden, und sie entscheiden über die Frage, wann das Geld eingeht.

Und legen Sie eine Vorlage je Leistungsart an. Bei 8 gängigen Positionen sind das 8 Vorlagen, einmal erstellt, und die Zusammenstellung sinkt danach auf die Hälfte der Zeit.

Reichen Sie die Schlussrechnung außerdem innerhalb von 14 Tagen nach der Abnahme ein. Jede Woche Verzug bei der Rechnungsstellung ist eine Woche später bezahlte Leistung, und bei 60 Aufträgen und einer durchschnittlichen Auftragssumme von 38.000 Euro entscheidet diese Frist spürbar über die Liquidität des Betriebs.

Quellen

  1. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 650g, Zustandsfeststellung und Schlussrechnung
  2. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 641, Fälligkeit der Vergütung

Häufige Fragen

Wann wird die Vergütung fällig?

Nach der Abnahme und der Erteilung einer prüffähigen Schlussrechnung.

Was heißt prüffähig?

Der Auftraggeber muss die Rechnung anhand der Unterlagen nachvollziehen können, ohne selbst zu rechnen.

Was gehört zu jeder Position?

Bezugsgröße, Ansatz, Zwischenergebnis und ein Verweis auf Skizze oder Plan.

Wann sollte das Aufmaß genommen werden?

Solange das Gerüst steht, am besten gemeinsam mit dem Auftraggeber.