Nach einem Sturm ruft ein Eigentümer zuerst seine Versicherung an. Wer dort auf einer Liste steht, bekommt den Auftrag, bevor der Eigentümer überhaupt einen Betrieb gesucht hat.
Wie die Liste entsteht
Versicherer und Schadensteuerer führen Handwerkerlisten je Region. Aufgenommen wird, wer erreichbar ist, schnell reagiert und nach vereinbarten Sätzen abrechnet.
Die Voraussetzungen sind fast immer dieselben: Erreichbarkeit außerhalb der Bürozeiten, eine zugesagte Reaktionszeit, eine standardisierte Dokumentation und eine Betriebshaftpflicht mit ausreichender Deckung.
Sprechen Sie regionale Ansprechpartner direkt an, nicht die Zentrale. Bei 6 bis 10 Gesellschaften im Einzugsgebiet sind das 6 bis 10 Gespräche, jeweils rund 1 Stunde.
Was der Versicherer erwartet
Eine Schadensdokumentation nach festem Muster: Bilder vor der Sicherung mit Datum, Beschreibung des Schadens, Ursache soweit erkennbar, durchgeführte Notmaßnahme, Kostenschätzung der Instandsetzung.
Der Versicherungsnehmer hat bei Eintritt des Versicherungsfalls nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen. Die Notmaßnahme des Betriebs ist genau diese Schadensminderung, und sie ist deshalb erstattungsfähig.
Trennen Sie Notmaßnahme und Instandsetzung in der Abrechnung. Die eine wird nach Aufwand abgerechnet, die andere nach Angebot, und die Vermischung erzeugt Rückfragen bei jedem Vorgang.
| Punkt | Wert oder Regel |
|---|---|
| Voraussetzung 1 | Erreichbarkeit außerhalb der Bürozeiten |
| Voraussetzung 2 | zugesagte Reaktionszeit |
| Voraussetzung 3 | standardisierte Dokumentation |
| Voraussetzung 4 | Betriebshaftpflicht mit ausreichender Deckung |
| Ansprache | regionale Ansprechpartner, nicht die Zentrale |
| Zahl der Gespräche | 6 bis 10 im Einzugsgebiet |
| Dokumentation 1 | Bilder vor der Sicherung mit Datum |
| Dokumentation 2 | Schadensbeschreibung |
| Dokumentation 3 | Ursache soweit erkennbar |
| Dokumentation 4 | durchgeführte Notmaßnahme |
| Dokumentation 5 | Kostenschätzung der Instandsetzung |
| Rechtsgrundlage | Pflicht zur Schadensminderung |
| Vertragspartner | der Eigentümer, nicht der Versicherer |
| Zu prüfen | vereinbarte Abrechnungssätze |
| Vorgänge bei einem Sturmereignis | 15 bis 40 bei 3 Listen |
Die Grenzen
Der Vertrag über die Instandsetzung kommt zwischen Eigentümer und Betrieb zustande, nicht zwischen Versicherer und Betrieb. Der Eigentümer bleibt Auftraggeber und entscheidet.
Weisen Sie den Eigentümer darauf hin, dass er den Betrieb frei wählen kann. Diese Aufklärung kostet nichts und verhindert den Eindruck, er sei an eine Zuweisung gebunden.
Und prüfen Sie die vereinbarten Abrechnungssätze. Ein Listenplatz mit Sätzen unter der eigenen Kalkulation erzeugt Auslastung ohne Ertrag, und das ist bei Schadensteuerern der häufigste Fall.
Der Ertrag
Bei einem größeren Sturmereignis entstehen in einer Region hunderte Schäden innerhalb weniger Tage. Ein Betrieb auf 3 Listen erhält daraus erfahrungsgemäß 15 bis 40 Vorgänge.
Davon werden 40 bis 60 Prozent zu Instandsetzungsaufträgen, und ein Teil der Kunden bleibt danach dauerhaft.
Rechnen Sie 8 bis 12 Stunden im Jahr für die Pflege der Kontakte und die Einhaltung der Dokumentationsvorgaben. Das ist der Preis für einen Kanal, der ohne Werbung funktioniert und genau dann liefert, wenn die Nachfrage am höchsten ist.
Quellen
Häufige Fragen
Wie kommt man auf eine Handwerkerliste?
Über regionale Ansprechpartner, mit Erreichbarkeit, Reaktionszeit, Dokumentation und ausreichender Haftpflichtdeckung.
Wer ist Auftraggeber?
Der Eigentümer. Der Vertrag kommt nicht mit dem Versicherer zustande.
Warum ist die Notmaßnahme erstattungsfähig?
Weil der Versicherungsnehmer zur Abwendung und Minderung des Schadens verpflichtet ist.
Worauf ist bei der Liste zu achten?
Auf die vereinbarten Abrechnungssätze. Sätze unter der eigenen Kalkulation erzeugen Auslastung ohne Ertrag.