Kunden halten den Festpreis für das sichere Angebot. Er ist es für sie, und genau deshalb ist er für den Betrieb das riskantere, sobald der Bestand unbekannt ist.
Die zwei Verfahren
Beim Einheitspreisvertrag werden Preise je Einheit vereinbart und die tatsächlich ausgeführten Mengen abgerechnet. Das Mengenrisiko liegt beim Auftraggeber.
Beim Pauschalpreisvertrag wird ein Gesamtpreis für eine beschriebene Leistung vereinbart. Das Mengenrisiko liegt beim Auftragnehmer, solange die Leistung dieselbe bleibt.
Beide Verfahren sind zulässig und üblich. Entscheidend ist, wie genau der Bestand bekannt ist: Bei einem Neubau mit Plänen ist der Pauschalpreis kalkulierbar, bei einer Sanierung eines Altdachs nicht.
Was der Pauschalpreis nicht abdeckt
Er deckt die beschriebene Leistung ab, nicht jede Leistung. Begehrt der Besteller eine Änderung des vereinbarten Werkerfolgs oder eine Änderung, die zur Erreichung des Werkerfolgs notwendig ist, streben die Parteien Einvernehmen über die Änderung und die Mehr- oder Mindervergütung an.
Ein Befund, der beim Abdecken sichtbar wird und in der Leistungsbeschreibung nicht enthalten war, ist deshalb auch beim Pauschalpreis ein Nachtrag.
Erklären Sie das vor der Unterschrift. Ein Kunde, der Pauschalpreis als alles inklusive versteht, empfindet jeden Nachtrag als Wortbruch, unabhängig von der Rechtslage.
Die Erklärung gegenüber dem Kunden
Drei Sätze reichen: Beim Festpreis trage ich das Mengenrisiko und rechne dafür einen Zuschlag ein. Beim Aufmaß zahlen Sie genau das, was ausgeführt wurde. Bei einem Altdach ohne bekannten Bestand ist das Aufmaß in der Regel günstiger.
Diese Offenheit gewinnt Aufträge. Ein Betrieb, der erklärt, warum sein Festpreis höher liegt, wirkt anders als einer, der nur eine Zahl nennt.
Rechnen Sie den Zuschlag konkret: Bei einer Sanierung mit unbekanntem Bestand liegt ein belastbarer Risikozuschlag im Pauschalpreis bei 8 bis 15 Prozent. Das ist der Betrag, den der Kunde beim Aufmaßverfahren spart, wenn keine Überraschungen auftreten.
| Punkt | Regel |
|---|---|
| Einheitspreisvertrag | Preise je Einheit, Abrechnung nach Aufmaß |
| Mengenrisiko | beim Auftraggeber |
| Pauschalpreisvertrag | Gesamtpreis für beschriebene Leistung |
| Mengenrisiko | beim Auftragnehmer |
| Geeignet für Pauschale | Neubau mit Plänen |
| Ungeeignet | Sanierung mit unbekanntem Bestand |
| Auch bei Pauschale | Nachtrag bei Leistungsänderung |
| Rechtsgrundlage | Einvernehmen über Änderung und Vergütung |
| Vor der Unterschrift | Erklärung des Unterschieds |
| Risikozuschlag | 8 bis 15 Prozent bei unbekanntem Bestand |
| Empfehlung | Pauschale für Sichtbares, Einheitspreise für Befunde |
| Befundposition 1 | Sparren ausbessern je Meter |
| Befundposition 2 | Schalung erneuern je Quadratmeter |
| Befundposition 3 | Dämmung tauschen je Quadratmeter |
| Befundposition 4 | Lattung erneuern je Quadratmeter |
Die Praxis
Bieten Sie bei Sanierungen beides an: Pauschalpreis für die sichtbaren Leistungen, Einheitspreise für die möglichen Befunde. Das ist die Kombination, die dem Kunden Sicherheit gibt und den Betrieb nicht bindet.
Listen Sie die möglichen Befunde mit Einheitspreisen auf: Sparren ausbessern je Meter, Schalung erneuern je Quadratmeter, Dämmung tauschen je Quadratmeter, Lattung erneuern je Quadratmeter. Vier Positionen, die 80 Prozent der Fälle abdecken.
Und halten Sie die Mengen im Aufmaß fest, sobald sie feststehen. Bei 60 Aufträgen im Jahr sind das 60 Aufmaße, und sie sind die Grundlage jeder prüffähigen Schlussrechnung.
Quellen
Häufige Fragen
Wer trägt das Mengenrisiko?
Beim Einheitspreisvertrag der Auftraggeber, beim Pauschalpreisvertrag der Auftragnehmer.
Gibt es beim Festpreis Nachträge?
Ja, wenn sich die Leistung ändert oder ein Befund nicht in der Beschreibung enthalten war.
Wie hoch ist ein belastbarer Risikozuschlag?
Bei unbekanntem Bestand acht bis fünfzehn Prozent.
Was ist die beste Kombination?
Pauschalpreis für die sichtbaren Leistungen und Einheitspreise für die möglichen Befunde.