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Fachkräfte gewinnen über die Ausbildungsvergütung

Mindestvergütung nach dem Berufsbildungsgesetz, die jährliche Steigerung und was über die Zahl hinaus wirkt.

Fachkräfte gewinnen über die Ausbildungsvergütung
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Die Ausbildungsvergütung ist gesetzlich nach unten begrenzt und vergleichbar. Wer sie als Argument nutzen will, muss deshalb wissen, wo die Grenze liegt und was darüber hinaus tatsächlich zählt.

Die gesetzliche Grundlage

Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Vergütung steigt mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, an.

Die Angemessenheit ist ausgeschlossen, wenn die Vergütung die gesetzliche Mindestvergütung unterschreitet. Für das erste Jahr ist sie betragsmäßig festgelegt und wird jährlich fortgeschrieben.

Im zweiten Jahr beträgt sie den Betrag des ersten Jahres zuzüglich 18 Prozent, im dritten Jahr zuzüglich 35 Prozent und im vierten Jahr zuzüglich 40 Prozent. Maßgeblich ist dabei der Betrag des Jahres, in dem die Ausbildung begonnen wurde.

Die Bekanntgabe

Die Höhe der Mindestvergütung für das erste Ausbildungsjahr wird zum 1. Januar jedes Jahres fortgeschrieben. Das zuständige Bundesministerium gibt sie spätestens bis zum 1. November für das folgende Kalenderjahr im Bundesgesetzblatt bekannt.

Prüfen Sie diesen Wert deshalb jedes Jahr im November, bevor Verträge für das kommende Ausbildungsjahr geschrieben werden. Eine Vertragsvorlage mit dem Vorjahreswert ist ein vermeidbarer Fehler.

Tarifliche Regelungen können über der Mindestvergütung liegen und sind dann maßgeblich. Prüfen Sie, ob der Betrieb tarifgebunden ist, bevor Sie mit der gesetzlichen Zahl kalkulieren.

Ausbildung als Argument
PunktRegel
Grundsatzangemessene Vergütung
Steigerungmindestens jährlich
Untergrenzegesetzliche Mindestvergütung
Zweites Jahrerster Jahresbetrag zuzüglich 18 Prozent
Drittes Jahrzuzüglich 35 Prozent
Viertes Jahrzuzüglich 40 Prozent
Maßgeblichder Betrag des Beginnjahres
Fortschreibungzum 1. Januar jedes Jahres
Bekanntgabespätestens bis 1. November für das Folgejahr
Tarifbindunggeht vor, wenn höher
Zusatzargument 1Fahrtkosten zur Berufsschule
Zusatzargument 2Arbeitskleidung und Werkzeug
Zusatzargument 3feste Ansprechperson
Zusatzargument 4schriftliche Übernahmezusage
Praktikum20 bis 35 Prozent führen zu einer Bewerbung

Was über die Zahl hinaus wirkt

Fahrtkostenzuschuss oder Fahrzeug für die Berufsschule, Übernahme der Kosten für Arbeitskleidung und Werkzeug, feste Ansprechperson im Betrieb, Zusage der Übernahme nach der Prüfung. Vier Punkte, die im Gespräch mit Eltern mehr wiegen als 40 Euro mehr im Monat.

Der vierte Punkt ist der stärkste. Eine schriftliche Übernahmezusage bei bestandener Prüfung ist ein Argument, das kaum ein Wettbewerber gibt.

Und die Arbeitszeit. Ein Betrieb mit geregeltem Feierabend und ohne regelmäßige Samstagsarbeit unterscheidet sich in dieser Altersgruppe deutlicher als über die Vergütung.

Die Ansprache

Schulen im Umkreis, Praktikumsplätze und die Elternansprache. Ein Praktikum von 1 Woche führt erfahrungsgemäß in 20 bis 35 Prozent der Fälle zu einer Bewerbung.

Rechnen Sie 3 bis 5 Praktikumsplätze im Jahr, je 1 Woche. Der Aufwand liegt bei rund 6 Stunden Betreuung je Platz, also 20 bis 30 Stunden im Jahr.

Und nennen Sie die Vergütung im Stellentext. Eine Anzeige ohne Zahl wird von Jugendlichen und Eltern übergangen, und die Zahl steht ohnehin fest.

Quellen

  1. Berufsbildungsgesetz, Paragraf 17, Vergütungsanspruch und Mindestvergütung
  2. Berufsbildungsgesetz, Paragraf 11, Vertragsniederschrift

Häufige Fragen

Wie steigt die Vergütung?

Mindestens jährlich, im zweiten Jahr um 18, im dritten um 35 und im vierten um 40 Prozent des ersten Jahresbetrags.

Wann wird die Mindestvergütung bekanntgegeben?

Spätestens bis zum 1. November für das folgende Kalenderjahr im Bundesgesetzblatt.

Was wirkt stärker als die Zahl?

Eine schriftliche Übernahmezusage nach bestandener Prüfung.

Wie wirksam sind Praktika?

In 20 bis 35 Prozent der Fälle folgt auf ein einwöchiges Praktikum eine Bewerbung.