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Bewertungen nach der Bauabnahme sammeln

Der Zeitpunkt direkt nach der Abnahme, die Form der Bitte und die Pflichtangabe beim Zeigen.

Bewertungen nach der Bauabnahme sammeln
KI-gestützt erstellt. Mehr dazu

Nach der Abnahme steht ein fertiges Dach da, die Restarbeiten sind erledigt und die Rechnung noch nicht im Briefkasten. Das ist der einzige Moment, in dem eine Bitte um eine Bewertung unbelastet ist.

Der Zeitpunkt

Direkt nach der Abnahme und vor der Schlussrechnung. Vorher ist noch etwas offen, nachher steht ein Betrag im Raum, und beides färbt auf die Bewertung ab.

Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Sind auch diese erledigt, ist der Zeitpunkt erreicht.

Bei 60 Aufträgen im Jahr und einer Einlösequote von 20 bis 35 Prozent entstehen 12 bis 21 Bewertungen. Für einen Handwerksbetrieb ist das ein Bestand, den die wenigsten Wettbewerber haben.

Die Form

Persönlich im Abnahmegespräch fragen, den Weg schriftlich mitgeben. Eine Karte mit einem Verweis, der ohne Suche zum Formular führt, ist wirksamer als jede spätere Nachricht.

Keine Vorgabe des Inhalts und keine Gegenleistung. Eine gesteuerte Bewertung ist eine unwahre Angabe über die Beschaffenheit der Leistung.

Und fragen Sie alle. Eine Auswahl nach erwartetem Ergebnis ist nicht nur angreifbar, sondern erzeugt eine Bewertungslage, die niemand für echt hält.

Bewertungen nach der Abnahme
PunktWert oder Regel
Zeitpunktnach der Abnahme, vor der Schlussrechnung
VoraussetzungRestarbeiten erledigt
Rechtslageunwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht
Bei 60 Aufträgen12 bis 21 Bewertungen
Einlösequote20 bis 35 Prozent
Formpersönlich fragen, Weg schriftlich mitgeben
UnzulässigVorgabe des Inhalts
UnzulässigGegenleistung
UnzulässigAuswahl nach erwartetem Ergebnis
Pflichtangabeob und wie die Echtheit sichergestellt wird
Darstellungalle Bewertungen oder keine
Typische Themen5 bis 7
Am häufigstenSauberkeit und Erreichbarkeit
Antwortfrist5 Werktage

Die Pflichtangabe

Macht ein Unternehmer Bewertungen zugänglich, die Verbraucher im Hinblick auf Dienstleistungen vorgenommen haben, so gelten als wesentlich Informationen darüber, ob und wie er sicherstellt, dass die veröffentlichten Bewertungen von solchen Verbrauchern stammen, die die Leistungen tatsächlich genutzt haben.

Zwei Sätze auf der Seite genügen. Wer nicht prüft, schreibt das ebenfalls hin.

Und zeigen Sie nicht nur die besten. Eine Auswahl der positiven Bewertungen ist eine irreführende Darstellung, unabhängig davon, wie viele es insgesamt sind.

Was daraus folgt

Werten Sie die Inhalte aus. Bei 20 Bewertungen lassen sich die Punkte erfahrungsgemäß auf 5 bis 7 zurückführen, und 2 davon betreffen fast immer Baustellensauberkeit und Erreichbarkeit während der Bauzeit.

Beides ist steuerbar und kostet wenig. Eine tägliche Endreinigung der Baustelle verändert die Bewertungslage stärker als jede Werbung.

Antworten Sie innerhalb von 5 Werktagen, sachlich und ohne Nennung von Vertragsdetails. Die Antwort ist für die nächsten Leser geschrieben.

Verteilen Sie die Bewertungen außerdem auf mehrere Stellen: Unternehmensprofil, Handwerkerportal, eigene Seite. Ein Bestand von 20 Bewertungen an 1 Stelle wirkt schwächer als 8, 7 und 5 an 3 Stellen, weil Interessenten während der Auswahl auf allen 3 Wegen suchen.

Quellen

  1. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Paragraf 5b, wesentliche Informationen
  2. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 640, Abnahme

Häufige Fragen

Wann fragt man nach einer Bewertung?

Direkt nach der Abnahme und vor der Schlussrechnung.

Darf man nur zufriedene Kunden fragen?

Nein. Eine Auswahl nach erwartetem Ergebnis ist angreifbar und wirkt unglaubwürdig.

Welche Angabe ist beim Zeigen Pflicht?

Ob und wie sichergestellt wird, dass die Bewertungen von tatsächlichen Kunden stammen.

Welche Themen tauchen am häufigsten auf?

Baustellensauberkeit und Erreichbarkeit während der Bauzeit.