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Offenbarungspflicht bei Unfallschäden

Auch reparierte Schäden gehören ungefragt in die Verkaufsangaben. Was verschwiegen wird, kostet später den ganzen Vertrag.

Offenbarungspflicht bei Unfallschäden
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Die Frage, ob ein Fahrzeug unfallfrei ist, wird nicht immer gestellt und muss trotzdem beantwortet werden. Ein verschwiegener Schaden ist der häufigste Grund, aus dem ein Gebrauchtwagenkauf rückabgewickelt wird.

Was zu offenbaren ist

Erhebliche Schäden, auch wenn sie fachgerecht repariert wurden. Die Reparatur beseitigt den Schaden, nicht die Eigenschaft des Fahrzeugs, einen Schaden gehabt zu haben.

Die Abgrenzung zu Bagatellschäden ist der Streitpunkt. Kleine Lackschäden und übliche Gebrauchsspuren gehören nicht dazu, alles was tragende Teile, Achsen oder Sicherheitseinrichtungen berührt hat, sehr wohl.

Im Zweifel offenbaren. Ein offengelegter Schaden mindert den Preis um einen bekannten Betrag; ein verschwiegener kann den ganzen Vertrag kosten.

Warum die Angabe ungefragt gehört

Sie ist eine Eigenschaft, nach der ein Käufer typischerweise fragen würde, wenn er sie kennen würde. Genau deshalb entsteht die Pflicht auch ohne Frage.

In der Praxis heißt das: Die Angabe gehört in das Inserat, in das Verkaufsgespräch und in den Vertrag. Drei Stellen, damit später keine Behauptung gegen eine andere steht.

Ein Vermerk unfallfrei ohne Prüfung ist der gefährlichste Satz im Verkaufsgespräch. Wer ihn schreibt, macht eine Zusage über etwas, das er nicht weiß.

Offenbaren und prüfen
PunktWert
Zu offenbarenerhebliche Schäden, auch fachgerecht repariert
Nicht erfasstBagatellschäden und übliche Gebrauchsspuren
Erfassttragende Teile, Achsen, Sicherheitseinrichtungen
Im Zweifeloffenbaren
Drei StellenInserat, Verkaufsgespräch, Vertrag
Gefährlichster Satzunfallfrei ohne Prüfung
PrüfpunkteNachlackierung, Schweißspuren, Spaltmaße, Unterboden
Prüfzeit je Fahrzeug30 bis 45 Minuten
Bei 120 Fahrzeugen im Jahrrund 70 Stunden
Vom Vorbesitzerschriftliche Angabe im Ankaufsvertrag
Beweislastumkehr1 Jahr seit Gefahrübergang
Entscheidendes Dokumentder Ankaufsprüfungsbogen

Was das für die Ankaufsprüfung heißt

Prüfen Sie jedes hereingenommene Fahrzeug auf Nachlackierungen, Schweißspuren, abweichende Spaltmaße und Auffälligkeiten am Unterboden. Rechnen Sie 30 bis 45 Minuten je Fahrzeug.

Dokumentieren Sie das Ergebnis mit Datum und Prüfer. Bei 120 hereingenommenen Fahrzeugen im Jahr sind das 120 Protokolle und rund 70 Stunden Prüfzeit.

Fragen Sie den Vorbesitzer schriftlich, mit einer eigenen Zeile im Ankaufsvertrag. Eine falsche Angabe des Vorbesitzers verlagert die Verantwortung nicht vollständig, aber sie ist ein erheblicher Unterschied.

Der Zusammenhang mit der Gewährleistung

Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein abweichender Zustand der Ware, so wird vermutet, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war.

Bei einem verschwiegenen Vorschaden hilft auch eine wirksam verkürzte Verjährungsfrist nicht weiter, denn eine Verkürzung setzt voraus, dass sie vor Mitteilung eines Mangels vereinbart wurde und wirksam ist.

Der Ankaufsprüfungsbogen ist deshalb kein Papierkram, sondern das Dokument, das im Streitfall zwischen einem Preisnachlass und einer Rückabwicklung entscheidet.

Quellen

  1. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 477, Beweislastumkehr
  2. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 476, abweichende Vereinbarungen

Häufige Fragen

Muss ein reparierter Schaden genannt werden?

Ja. Die Reparatur beseitigt den Schaden, nicht die Eigenschaft des Fahrzeugs, einen gehabt zu haben.

Was zählt als Bagatellschaden?

Kleine Lackschäden und übliche Gebrauchsspuren. Alles an tragenden Teilen, Achsen oder Sicherheitseinrichtungen nicht.

Wo gehört die Angabe hin?

In das Inserat, in das Verkaufsgespräch und in den Vertrag, damit später keine Behauptung gegen eine andere steht.

Wie lange dauert eine Ankaufsprüfung?

30 bis 45 Minuten je Fahrzeug, bei 120 Fahrzeugen im Jahr rund 70 Stunden.