Ratgeber

Verbrauchsangaben im Fahrzeuginserat

Energieverbrauch, CO2-Emissionen und CO2-Klassen gehören in jede Werbung für neue Personenkraftwagen, digital mit eigenen Vorgaben.

Verbrauchsangaben im Fahrzeuginserat
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Die Pflicht trifft Hersteller und Händler gleichermaßen und gilt für jede Werbeschrift. Digitale Werbung hat dabei zusätzliche Vorgaben, und genau dort wird sie am häufigsten verfehlt.

Was anzugeben ist

Hersteller und Händler stellen in Werbeschriften Angaben über den jeweils einschlägigen Energieverbrauch, über die CO2-Emissionen und über die CO2-Klassen der betreffenden Modelle neuer Personenkraftwagen bereit.

Drei Angaben, und alle drei gehören zusammen. Eine Anzeige mit Verbrauch, aber ohne CO2-Klasse ist unvollständig, und Unvollständigkeit ist derselbe Verstoß wie das vollständige Fehlen.

Für digitale Werbung gelten zusätzliche spezifische Vorgaben nach der einschlägigen Anlage. Prüfen Sie diese gesondert, weil sie über die Angaben hinaus auch Darstellung und Auffindbarkeit betreffen.

Angaben in der Werbung
PunktVorgabe oder Wert
AdressatenHersteller und Händler
Angabe 1einschlägiger Energieverbrauch
Angabe 2CO2-Emissionen
Angabe 3CO2-Klassen
BetroffenWerbeschriften für neue Personenkraftwagen
Digitale Werbungzusätzliche Vorgaben nach der einschlägigen Anlage
Häufig übersehenKurzformate, Kleinanzeigen, Aushänge, soziale Netzwerke
Prüfgrundlagedie Fahrzeugunterlagen, nicht ein früheres Inserat
ReihenfolgeVerbrauch, CO2-Emissionen, CO2-Klasse
Bei 40 Fahrzeugen und 4 Kanälen160 Anzeigen
Prüfaufwand2 Minuten je Anzeige, rund 5 Stunden im Jahr
Risikoein fehlerhafter Exportvorgang trifft alle Anzeigen zugleich

Wo es in der Praxis schiefgeht

In Kurzformaten. Ein Beitrag in einem sozialen Netzwerk, eine Kleinanzeige oder ein Aushang im Schaufenster sind Werbung, und die Angaben gehören dorthin ebenso wie in das Portalinserat.

Bei Bestandsfahrzeugen. Die Pflicht betrifft neue Personenkraftwagen, und die Abgrenzung ist nicht immer offensichtlich. Prüfen Sie im Zweifel je Fahrzeug statt pauschal je Kanal.

Und bei der Aktualisierung. Werte, die aus einem früheren Inserat übernommen werden, gehören zu einem anderen Fahrzeug oder zu einer anderen Ausstattung, und beides verändert die Angaben.

Die Prüfroutine

Eine feste Reihenfolge je Anzeige: Verbrauch, CO2-Emissionen, CO2-Klasse. Drei Felder, immer in derselben Folge, in jedem Kanal.

Prüfen Sie gegen die Fahrzeugunterlagen, nicht gegen ein früheres Inserat. Das ist der eine Schritt, der die häufigsten Fehler verhindert.

Und führen Sie eine Kanalliste je Fahrzeug. Bei 40 beworbenen Fahrzeugen und je 4 Kanälen sind das 160 Anzeigen, und ohne Liste ist nach 3 Monaten nicht mehr nachvollziehbar, wo überall etwas steht.

Warum sich der Aufwand lohnt

Rechnen Sie 2 Minuten je Anzeige für die Prüfung. Bei 160 Anzeigen sind das rund 5 Stunden im Jahr.

Dem steht ein Abmahnrisiko gegenüber, das je Verstoß ansetzt und bei einem systematischen Fehler alle Anzeigen gleichzeitig betrifft. Ein einziger falsch eingerichteter Exportvorgang erzeugt 160 fehlerhafte Anzeigen.

Und die Angaben beantworten eine Frage, die ohnehin gestellt wird. Ein Inserat mit vollständigen Werten erzeugt weniger Rückfragen als eines ohne, und jede vermiedene Rückfrage spart 5 bis 10 Minuten.

Quellen

  1. Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung, Paragraf 5, Werbematerial
  2. Preisangabenverordnung, Paragraf 3, Gesamtpreise

Häufige Fragen

Welche Angaben gehören in eine Fahrzeuganzeige?

Der einschlägige Energieverbrauch, die CO2-Emissionen und die CO2-Klassen des beworbenen Modells.

Gilt das auch für kurze Beiträge im Netz?

Ja. Für digitale Werbung gelten sogar zusätzliche spezifische Vorgaben.

Woran prüft man die Werte?

An den Fahrzeugunterlagen, nicht an einem früheren Inserat. Ausstattung und Fahrzeug verändern die Angaben.

Wie hoch ist der Aufwand?

Rund 2 Minuten je Anzeige, bei 160 Anzeigen also etwa 5 Stunden im Jahr.