Ratgeber

Zustandsbewertung von Leasingrückläufern

Gebrauchsspuren gegen Schäden, Mindermeter und die Grundlage, auf der abgerechnet wird.

Zustandsbewertung von Leasingrückläufern
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Die Rückgabe eines Leasingfahrzeugs ist der Moment, in dem aus einem zufriedenen Kunden ein verärgerter wird. Fast immer, weil niemand vorher erklärt hat, wo die Grenze zwischen Gebrauchsspur und Schaden liegt.

Die Grenze

Eine Gebrauchsspur ist das, was bei vertragsgemäßem Gebrauch entsteht. Ein Schaden geht darüber hinaus. Die Abgrenzung erfolgt nach den im Vertrag vereinbarten Maßstäben, häufig unter Bezug auf einen Branchenstandard.

Lesen Sie diesen Maßstab, bevor Sie ihn anwenden. Er beschreibt typischerweise je Bauteil, welche Art und welches Ausmaß einer Veränderung noch als Gebrauchsspur gilt.

Erklären Sie ihn dem Kunden bei Vertragsschluss und nicht bei der Rückgabe. Zwei Sätze und ein Hinweis auf die Fundstelle kosten nichts und beenden fast jede spätere Diskussion.

Die Vorabbesichtigung

Ein Termin 6 bis 8 Wochen vor Vertragsende, in dem das Fahrzeug gemeinsam durchgesehen wird. Der Kunde erfährt, was auf ihn zukommt, und kann selbst entscheiden, ob er reparieren lässt.

Rechnen Sie 30 Minuten je Fahrzeug. Bei 80 Rückläufern im Jahr sind das 40 Stunden, und sie ersparen einen erheblichen Teil der Auseinandersetzungen bei der Rückgabe.

Dokumentieren Sie den Befund mit Fotos und Datum und geben Sie ihn dem Kunden mit. Das ist zugleich der Beleg dafür, dass ein Schaden nach diesem Termin entstanden ist.

Rückgabe vorbereiten
PunktWert
Gebrauchsspurwas bei vertragsgemäßem Gebrauch entsteht
Schadenwas darüber hinausgeht
Maßstabdie vertraglich vereinbarte Grundlage
Erklärungbei Vertragsschluss, nicht bei der Rückgabe
Vorabbesichtigung6 bis 8 Wochen vor Vertragsende
Dauer30 Minuten je Fahrzeug
Bei 80 Rückläufern40 Stunden im Jahr
BefundFotos, Datum, dem Kunden mitgeben
MehrkilometerSatz liegt regelmäßig über dem für Minderkilometer
Beispiel15.000 je Jahr vereinbart, 12.000 nach 10 Monaten
Anpassungwährend der Laufzeit meist günstiger
RückgabeprotokollProtokoll, Fotos, Kilometerstand, Unterschrift
Zweithäufigster Streitpunktfehlende Teile

Mindermeter und Mehrkilometer

Beide werden nach dem Vertrag abgerechnet, mit unterschiedlichen Sätzen. Der Satz für Mehrkilometer liegt regelmäßig deutlich über dem für Minderkilometer, und der Kunde kennt diesen Unterschied selten.

Rechnen Sie es vor, sobald absehbar ist, wohin der Kilometerstand läuft. Bei einem Vertrag über 15.000 Kilometer im Jahr und einem Stand von 12.000 nach 10 Monaten ist die Abweichung vorhersehbar.

Eine Anpassung während der Laufzeit ist häufig möglich und fast immer günstiger als die Abrechnung am Ende. Diese Möglichkeit anzusprechen ist der Unterschied zwischen einem Berater und einem Abwickler.

Die Rückgabe

Gemeinsam, mit Protokoll, Fotos, Kilometerstand und Unterschrift. Vier Bestandteile, und ohne sie steht später Aussage gegen Aussage.

Halten Sie fest, was mitgegeben wurde: Schlüssel, Bordmappe, Ladekabel, Reifensatz. Fehlende Teile sind der zweithäufigste Streitpunkt nach den Gebrauchsspuren.

Und bewahren Sie das Protokoll auf. Orientieren Sie sich an der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren, denn Ansprüche aus der Abrechnung können deutlich später geltend gemacht werden als die Rückgabe zurückliegt.

Quellen

  1. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 195, regelmäßige Verjährungsfrist
  2. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 309, Klauselverbote

Häufige Fragen

Wo liegt die Grenze zwischen Gebrauchsspur und Schaden?

Bei dem, was bei vertragsgemäßem Gebrauch entsteht. Den Maßstab legt der Vertrag fest, häufig unter Bezug auf einen Branchenstandard.

Wann sollte vorab besichtigt werden?

6 bis 8 Wochen vor Vertragsende, damit der Kunde selbst entscheiden kann.

Was ist bei den Kilometern zu beachten?

Der Satz für Mehrkilometer liegt regelmäßig über dem für Minderkilometer. Eine Anpassung während der Laufzeit ist meist günstiger.

Was gehört ins Rückgabeprotokoll?

Befund, Fotos, Kilometerstand, Unterschrift und eine Liste der mitgegebenen Teile.