Ratgeber

Kostenvoranschlag im Werkstattauftrag verbindlich gestalten

Bei wesentlicher Überschreitung des Kostenanschlags ist unverzüglich anzuzeigen, und der Kunde darf kündigen.

Kostenvoranschlag im Werkstattauftrag verbindlich gestalten
KI-gestützt erstellt. Mehr dazu

Ein Kostenanschlag ist keine Preisgarantie und auch keine unverbindliche Schätzung. Er bindet über eine Anzeigepflicht, und wer sie versäumt, verliert einen Teil seines Anspruchs.

Was das Gesetz sagt

Ist eine wesentliche Überschreitung des Kostenanschlags zu erwarten, hat der Unternehmer dem Besteller unverzüglich Anzeige zu machen.

Kündigt der Besteller den Vertrag aus diesem Grund, steht dem Unternehmer nur ein eingeschränkter Anspruch zu, nämlich der für die bereits erbrachten Leistungen und die Aufwendungen.

Unverzüglich heißt ohne schuldhaftes Zögern. In der Werkstatt bedeutet das: sobald erkennbar ist, dass es teurer wird, und nicht bei der Abholung.

Was wesentlich ist

Das Gesetz nennt keine Prozentzahl. In der Praxis wird eine Überschreitung im Bereich von etwa 15 bis 20 Prozent als Anhaltspunkt herangezogen, und der Einzelfall entscheidet.

Legen Sie deshalb eine eigene, niedrigere Schwelle fest, ab der angerufen wird. Wer bei 10 Prozent anruft, hat die Frage nie, und der Anruf kostet 2 Minuten.

Halten Sie die Zustimmung fest: Datum, Uhrzeit, Person, neuer Betrag. Vier Angaben, die bei der Abholung jede Diskussion beenden.

Kostenanschlag führen
PunktVorgabe oder Wert
Bei erwarteter wesentlicher Überschreitungunverzüglich Anzeige an den Besteller
Bei Kündigung aus diesem Grundnur Anspruch für erbrachte Leistungen und Aufwendungen
Unverzüglichsobald erkennbar, nicht bei der Abholung
Wesentlichgesetzlich nicht beziffert
Praktischer Anhaltspunktrund 15 bis 20 Prozent
Eigene Schwellebei 10 Prozent anrufen
Zustimmung festhaltenDatum, Uhrzeit, Person, neuer Betrag
Form des Anschlagsschriftlich, mit Positionen und Gesamtbetrag
Zeitpunkt des Anrufssofort, nicht am Tagesende
Aufwand je Fall2 Minuten Anruf, 1 Minute Dokumentation
Bei 900 Aufträgen und 15 Prozent135 Fälle, rund 7 Stunden im Jahr
AlternativeDiskussion an der Kasse mit 10 bis 20 Minuten je Fall

Der Ablauf in der Werkstatt

Erstens: Kostenanschlag schriftlich, mit Positionen und Gesamtbetrag. Eine mündliche Zahl am Tresen ist kein Anschlag, sondern eine Erinnerung an ein Gespräch.

Zweitens: Bei Abweichung sofort anrufen, nicht am Ende des Tages. Ein Kunde, der um 10 Uhr entscheidet, verändert den Ablauf; einer, der um 17 Uhr informiert wird, verändert nur die Stimmung.

Drittens: Dokumentieren. Die Zustimmung gehört in den Auftrag, nicht auf einen Zettel, und bei 900 Werkstattaufträgen im Jahr ist ein fester Ort die einzige Möglichkeit, sie wiederzufinden.

Was das an Zeit spart

Rechnen Sie 2 Minuten je Anruf und 1 Minute je Dokumentation. Bei 15 Prozent der Aufträge mit Abweichung sind das bei 900 Aufträgen 135 Fälle und rund 7 Stunden im Jahr.

Dem stehen Diskussionen an der Kasse gegenüber, die je Fall 10 bis 20 Minuten dauern und die Stimmung für den nächsten Auftrag bestimmen.

Und dem steht das Risiko gegenüber, bei einer Kündigung nur die bereits erbrachten Leistungen abrechnen zu können. Diese Rechnung geht in jedem Betrieb zugunsten des Anrufs aus.

Quellen

  1. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 649, Kostenanschlag
  2. Preisangabenverordnung, Paragraf 3, Gesamtpreise

Häufige Fragen

Was gilt bei einer Überschreitung?

Ist eine wesentliche Überschreitung zu erwarten, ist dem Besteller unverzüglich Anzeige zu machen.

Was passiert bei einer Kündigung?

Dem Unternehmer steht dann nur ein Anspruch für die bereits erbrachten Leistungen und die Aufwendungen zu.

Ab wann ist eine Überschreitung wesentlich?

Das Gesetz nennt keine Zahl. In der Praxis dienen rund 15 bis 20 Prozent als Anhaltspunkt, der Einzelfall entscheidet.

Was ist die praktikable Regel?

Bei 10 Prozent anrufen. Dann stellt sich die Frage nach der Wesentlichkeit nie.