Gewährleistung und Garantie werden im Verkaufsgespräch täglich verwechselt. Der Unterschied ist einfach: Das eine steht im Gesetz, das andere in einem Papier, das jemand freiwillig ausgestellt hat.
Was eine Garantie ist
Eine Garantie liegt vor, wenn der Verkäufer, der Hersteller oder ein Dritter zusätzlich zu der gesetzlichen Mängelhaftung die Verpflichtung eingeht, den Kaufpreis zu erstatten, die Sache auszutauschen, nachzubessern oder damit zusammenhängende Dienstleistungen zu erbringen.
Zusätzlich ist das entscheidende Wort. Der Käufer erhält im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie gegenüber demjenigen, der sie gegeben hat.
Beide Ansprüche bestehen damit nebeneinander. Ein Käufer, der einen Garantiefall meldet, verliert seine gesetzlichen Rechte nicht, und ein Autohaus, das nur auf die Garantie verweist, verkürzt sie unzulässig.
Wer wofür zuständig ist
Für die gesetzliche Mängelhaftung ist der Verkäufer zuständig, also das Autohaus. Für eine Herstellergarantie ist der Hersteller zuständig, auch wenn die Abwicklung über das Autohaus läuft.
Bei einer eigenen Werkstattgarantie ist das Autohaus zuständig. Das ist eine unternehmerische Entscheidung mit einer Rückstellung dahinter, und sie sollte vor der ersten Zusage gerechnet sein.
Bei einer Garantie eines Dritten, etwa eines Versicherers, ist dieser zuständig. Prüfen Sie in diesem Fall die Ausschlüsse, denn sie bestimmen, wie oft ein Kunde am Ende doch vor Ihnen steht.
Was in der Garantieerklärung stehen muss
Laufzeit, Kilometerbegrenzung, umfasste Bauteile, ausgeschlossene Bauteile, Wartungsauflagen, Selbstbeteiligung und der Zuständige. Sieben Angaben, und alle sieben werden im Streitfall gelesen.
Die Wartungsauflage ist der häufigste Grund für eine Ablehnung. Eine versäumte Inspektion kann die Garantie ganz oder teilweise entfallen lassen, und der Kunde erfährt das im Schadensfall.
Erklären Sie das deshalb bei der Übergabe und nicht erst bei der Reklamation. Zwei Sätze zur Wartungsauflage sparen ein Gespräch, das später 20 Minuten dauert und die Beziehung belastet.
| Punkt | Regel |
|---|---|
| Garantie | freiwillige Zusage zusätzlich zur gesetzlichen Haftung |
| Inhalt | Kaufpreis erstatten, austauschen, nachbessern, Dienstleistungen |
| Verhältnis | besteht unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche |
| Zuständig für die gesetzliche Haftung | der Verkäufer |
| Zuständig für die Herstellergarantie | der Hersteller |
| Zuständig für die Werkstattgarantie | das Autohaus |
| Angaben in der Erklärung | Laufzeit, Kilometer, umfasste und ausgeschlossene Bauteile, Wartung, Selbstbeteiligung, Zuständiger |
| Häufigster Ablehnungsgrund | versäumte Wartung |
| Nacherfüllung | Käufer wählt Beseitigung oder Ersatzlieferung |
| Kosten | Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten trägt der Verkäufer |
| Verweigerung | nur bei unverhältnismäßigen Kosten |
Der Ablauf bei einem Fall
Erstens einordnen: gesetzliche Haftung oder Garantie? Bei einem Fahrzeug im ersten Jahr seit Übergabe ist die gesetzliche Haftung meist der einfachere Weg, weil dort die Vermutung zugunsten des Käufers wirkt.
Zweitens die Nacherfüllung: Der Käufer kann nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Der Verkäufer hat die erforderlichen Aufwendungen zu tragen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten.
Drittens die Grenze: Der Verkäufer kann die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Diese Grenze ist eng und gehört begründet, nicht behauptet.
Rechnen Sie den Aufwand einer eigenen Werkstattgarantie, bevor Sie eine zusagen: Bei 150 verkauften Gebrauchtwagen im Jahr, einer Inanspruchnahme von 8 Prozent und durchschnittlich 450 Euro je Fall sind das 12 Fälle und rund 5.400 Euro. Verteilt auf 150 Fahrzeuge sind das 36 Euro je Fahrzeug, und dieser Betrag gehört in die Kalkulation, nicht in die Hoffnung.
Quellen
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?
Die Gewährleistung steht im Gesetz und trifft den Verkäufer. Die Garantie ist eine freiwillige Zusage zusätzlich dazu.
Verliert der Käufer durch die Garantie seine Rechte?
Nein. Die Rechte aus der Garantie bestehen unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche.
Wer wählt die Art der Nacherfüllung?
Der Käufer, zwischen Beseitigung des Mangels und Lieferung einer mangelfreien Sache.
Was ist der häufigste Ablehnungsgrund bei Garantien?
Eine versäumte Wartung. Erklären Sie die Auflage bei der Übergabe, nicht erst im Schadensfall.