Die Hauptuntersuchung ist im Werkstattalltag weniger ein technisches als ein Terminproblem. Wer die Fristen der eigenen Kundschaft kennt, füllt damit die Werkstatt planbar.
Was die Vorschrift sagt
Fahrzeuge sind in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen. Die konkreten Fristen ergeben sich aus der einschlägigen Anlage und nicht aus dem Paragrafen selbst.
Nach bestandener Untersuchung wird eine Prüfplakette auf dem Kennzeichen angebracht. Sie darf nur zugeteilt und angebracht werden, wenn die Vorschriften der Anlage eingehalten sind, und sie bescheinigt, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Untersuchung vorschriftsmäßig war.
Die Prüfplakette wird mit Ablauf des jeweils angegebenen Monats ungültig. Das ist der Stichtag, an dem sich die Terminplanung ausrichtet.
Was bei Überschreitung passiert
Fehlt eine gültige Plakette, kann die zuständige Behörde für die Zeit bis zur Anbringung des Nachweises den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen oder beschränken.
Für den Halter bedeutet das ein unmittelbares Risiko, für die Werkstatt einen Anlass zur rechtzeitigen Erinnerung. Beide Interessen laufen hier ausnahmsweise in dieselbe Richtung.
Prüfen Sie außerdem, ob eine Überschreitung Auswirkungen auf den Umfang der Untersuchung hat. Diese Frage wird im Kundengespräch regelmäßig gestellt und gehört sauber beantwortet, statt geschätzt.
Die Erinnerung als Werkstattinstrument
Der Monat auf der Plakette steht in Ihren Unterlagen, sobald ein Fahrzeug einmal im Haus war. Eine Erinnerung 6 Wochen vor Ablauf trifft den Zeitpunkt, an dem geplant wird.
Bei 1.200 Fahrzeugen in der Kundendatei sind das rund 100 Erinnerungen im Monat, gleichmäßig verteilt über das Jahr. Das ist eine planbare Grundauslastung, die keine Werbung braucht.
Verbinden Sie die Erinnerung mit einem konkreten Terminvorschlag statt mit einer Bitte um Rückruf. Ein Vorschlag erzeugt eine Zusage, eine Bitte erzeugt eine Aufgabe für den Kunden.
| Punkt | Regel oder Wert |
|---|---|
| Grundsatz | Untersuchung in regelmäßigen Zeitabständen |
| Fristen | in der einschlägigen Anlage, nicht im Paragrafen |
| Plakette | auf dem Kennzeichen, nach bestandener Untersuchung |
| Bedeutung | vorschriftsmäßig zum Zeitpunkt der Untersuchung |
| Ungültigkeit | mit Ablauf des angegebenen Monats |
| Bei fehlender Plakette | Betrieb kann untersagt oder beschränkt werden |
| Erinnerung | 6 Wochen vor Ablauf |
| Bei 1.200 Fahrzeugen in der Datei | rund 100 Erinnerungen im Monat |
| Form | konkreter Terminvorschlag statt Bitte um Rückruf |
| Reine Erinnerung | Service, keine unerbetene Werbung im engeren Sinn |
| Mit Angebot | Werbung, Einwilligung erforderlich |
| Sicherer Weg | Ankreuzfeld auf dem Auftragsformular |
Die rechtliche Seite des Versands
Eine Erinnerung an eine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung für ein Fahrzeug, das im Haus betreut wird, ist ein Service und keine unerbetene Werbung im engeren Sinn. Sobald ein Angebot anhängt, ändert sich das.
Werbung unter Verwendung elektronischer Post ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung ist eine unzumutbare Belästigung. Die Ausnahme für Bestandskunden verlangt 4 Bedingungen gleichzeitig, darunter den Hinweis auf das Widerspruchsrecht bei jeder Verwendung.
Holen Sie deshalb bei der ersten Auftragsannahme eine Einwilligung ein, mit Angabe des Kanals, und dokumentieren Sie sie. Ein Ankreuzfeld auf dem Auftragsformular genügt und beendet die Frage dauerhaft.
Quellen
Häufige Fragen
Wann wird die Plakette ungültig?
Mit Ablauf des jeweils angegebenen Monats.
Was passiert ohne gültige Plakette?
Die zuständige Behörde kann den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen oder beschränken.
Wann sollte die Werkstatt erinnern?
6 Wochen vor Ablauf, mit einem konkreten Terminvorschlag.
Braucht die Erinnerung eine Einwilligung?
Als reine Erinnerung nicht zwingend. Sobald ein Angebot anhängt, gelten die Regeln für Werbung per elektronischer Post.