Die Vermittlung einer Fahrzeugfinanzierung ist eine erlaubnispflichtige Tätigkeit. Wer sie nebenbei anbietet, ohne die Erlaubnis zu haben, betreibt sie unerlaubt, unabhängig davon, wie klein der Anteil ist.
Was erlaubnispflichtig ist
Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Darlehensverträgen vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Das betrifft auch den Fall, dass die Vermittlung nur ein Nebengeschäft ist. Der Umfang spielt für die Erlaubnispflicht keine Rolle, sondern nur die Gewerbsmäßigkeit.
Prüfen Sie zusätzlich, ob im Einzelfall eine andere Erlaubnis einschlägig ist. Die Vermittlung bestimmter Darlehensarten ist gesondert geregelt, und die Einordnung gehört fachlich geklärt, nicht geschätzt.
Was die Erlaubnis voraussetzt
Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und je nach Erlaubnisart weitere Nachweise. Die Prüfung dauert Wochen, nicht Tage.
Rechnen Sie mit 6 bis 12 Wochen von der Antragstellung bis zur Erteilung, je nach Behörde und Vollständigkeit der Unterlagen. Wer eine Finanzierungsaktion für den Frühling plant, beantragt im Winter.
Halten Sie die Erlaubnis greifbar und prüfen Sie bei jedem Wechsel in der Geschäftsführung, ob sie weiterhin trägt. Eine Erlaubnis ist personenbezogen ausgestaltet, und ein Wechsel kann sie berühren.
| Punkt | Vorgabe oder Wert |
|---|---|
| Erlaubnispflicht | gewerbsmäßige Vermittlung von Darlehensverträgen |
| Auch bei | Nebengeschäft, unabhängig vom Umfang |
| Zusätzlich zu prüfen | ob eine andere Erlaubnisart einschlägig ist |
| Voraussetzungen | Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, weitere Nachweise |
| Dauer bis zur Erteilung | 6 bis 12 Wochen |
| Bei Wechsel in der Geschäftsführung | Erlaubnis erneut prüfen |
| Weg über einen Partner | Einordnung vor der ersten Vermittlung schriftlich klären |
| Bei zweitem Partner | Einordnung erneut prüfen |
| In der Werbung | effektiver Jahreszins, Nettodarlehensbetrag, Laufzeit, Rate |
| Gegebenenfalls | Anzahlung und Schlussrate |
| Sichtbarkeit | nicht im Kleingedruckten |
| Prüfaufwand | 5 Minuten je Anzeige, bei 12 Anzeigen 1 Stunde im Jahr |
Der Weg über einen Partner
Viele Autohäuser vermitteln über die Bank des Herstellers und arbeiten dabei als gebundener Vermittler. Ob dieser Weg eine eigene Erlaubnis entbehrlich macht, hängt an der konkreten Ausgestaltung und ist vor der ersten Vermittlung zu klären.
Lassen Sie sich die Einordnung schriftlich geben. Eine mündliche Auskunft der Bank ist im Zweifel kein Beleg, und die Verantwortung bleibt beim Autohaus.
Und prüfen Sie die Einordnung erneut, wenn Sie einen zweiten Finanzierungspartner aufnehmen. Was für den einen gilt, gilt nicht automatisch für den anderen.
Was in der Werbung stehen muss
Wer als Unternehmer Verbrauchern Leistungen anbietet oder unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Gesamtpreise anzugeben. Bei Finanzierungsangeboten gehören dazu die Angaben, die eine Kreditwerbung erfordert.
Praktisch heißt das: effektiver Jahreszins, Nettodarlehensbetrag, Laufzeit, Rate und gegebenenfalls Anzahlung und Schlussrate, sichtbar und nicht im Kleingedruckten.
Prüfen Sie jede Anzeige gegen diese Liste, bevor sie erscheint. Bei 12 Finanzierungsanzeigen im Jahr und 5 Minuten je Prüfung ist das 1 Stunde, und es ist die günstigste Absicherung in diesem Bereich.
Quellen
Häufige Fragen
Braucht ein Autohaus eine Erlaubnis?
Für die gewerbsmäßige Vermittlung von Darlehensverträgen ja, unabhängig davon, wie klein der Anteil am Geschäft ist.
Wie lange dauert die Erteilung?
6 bis 12 Wochen, je nach Behörde und Vollständigkeit der Unterlagen.
Was gilt beim Weg über die Herstellerbank?
Ob eine eigene Erlaubnis entbehrlich ist, hängt an der Ausgestaltung. Lassen Sie sich die Einordnung schriftlich geben.
Was gehört in eine Finanzierungsanzeige?
Effektiver Jahreszins, Nettodarlehensbetrag, Laufzeit und Rate, sichtbar und nicht im Kleingedruckten.