Werkstattkunden gehen nicht verloren, weil sie unzufrieden sind, sondern weil sie vergessen. Eine Erinnerung zum richtigen Zeitpunkt holt einen erheblichen Teil zurück.
Der richtige Zeitpunkt
Sechs Wochen vor dem Fälligkeitsdatum, das ist der Punkt, an dem geplant wird. Früher wird die Nachricht weggelegt, später ist der Termin bereits woanders vergeben.
Die Grundlage ist das Datum aus der letzten Rechnung, ergänzt um das Intervall aus dem Serviceheft und den geschätzten Kilometerstand. Drei Angaben, die in jedem Werkstattsystem vorhanden sind.
Für die Hauptuntersuchung ist das Datum eindeutig. Die Prüfplakette wird mit Ablauf des jeweils angegebenen Monats ungültig, und dieser Monat steht in Ihren Unterlagen, sobald das Fahrzeug einmal im Haus war.
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Zeitpunkt | 6 Wochen vor Fälligkeit |
| Grundlage | letzte Rechnung, Intervall aus dem Serviceheft, Kilometerstand |
| Bei der Hauptuntersuchung | Plakette wird mit Ablauf des angegebenen Monats ungültig |
| Inhalt | Fahrzeug, Termin, Dauer, Terminvorschlag, Gesamtpreis |
| Kern | der konkrete Terminvorschlag |
| Reine Erinnerung | Service |
| Mit Angebot | Werbung, Einwilligung erforderlich |
| Ausnahme für Bestandskunden | 4 Bedingungen gleichzeitig |
| Papierbrief | fällt nicht unter die Regel für elektronische Post |
| Bei 1.200 Fahrzeugen und 55 auf 65 Prozent | 120 zusätzliche Besuche |
| Bei 380 Euro Auftragswert | rund 45.600 Euro |
| Aufwand je Erinnerung | rund 30 Sekunden automatisiert |
Was in der Erinnerung steht
Fahrzeug, fälliger Termin, geschätzte Dauer, ein konkreter Terminvorschlag und der Preis der Standardleistung als Gesamtpreis. Fünf Angaben.
Der konkrete Vorschlag ist der Kern. Eine Bitte um Rückruf erzeugt eine Aufgabe für den Kunden, ein Vorschlag erzeugt eine Entscheidung.
Wer als Unternehmer gegenüber Verbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Gesamtpreise anzugeben. Ein Preis für eine Inspektion ohne Angabe, was enthalten ist, erzeugt genau die Rückfrage, die der Brief verhindern sollte.
Die rechtliche Einordnung
Eine Erinnerung an eine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung für ein betreutes Fahrzeug ist ein Service. Sobald ein Angebot anhängt, ist es Werbung.
Werbung unter Verwendung elektronischer Post ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten ist eine unzumutbare Belästigung. Die Ausnahme für Bestandskunden verlangt 4 Bedingungen gleichzeitig: Adresse beim Verkauf einer Leistung erhalten, Direktwerbung für eigene ähnliche Leistungen, kein Widerspruch, und ein klarer Hinweis auf das Widerspruchsrecht bei jeder Verwendung.
Ein Brief auf Papier fällt nicht unter diese Regel. Er ist bei Kunden, die seit Jahren nicht da waren, ohnehin oft der einzige Weg, der noch funktioniert.
Die Rechnung
Bei 1.200 Fahrzeugen in der Datei und einer Rückkehrquote, die von 55 auf 65 Prozent steigt, sind das 120 zusätzliche Werkstattbesuche im Jahr.
Bei einem durchschnittlichen Auftragswert von 380 Euro sind das rund 45.600 Euro. Die Kosten liegen bei 1.200 Erinnerungen, verteilt über das Jahr, also rund 100 im Monat.
Rechnen Sie 30 Sekunden je Erinnerung bei automatisiertem Versand und Porto für den Teil, der per Brief geht. Diese Rechnung geht in jedem Betrieb deutlich auf.
Quellen
Häufige Fragen
Wann sollte erinnert werden?
Sechs Wochen vor dem Fälligkeitsdatum. Das ist der Zeitpunkt, an dem geplant wird.
Was gehört in die Erinnerung?
Fahrzeug, fälliger Termin, Dauer, ein konkreter Terminvorschlag und der Gesamtpreis der Standardleistung.
Braucht das eine Einwilligung?
Als reine Erinnerung nicht zwingend. Sobald ein Angebot anhängt, gelten die vier Bedingungen der Ausnahme.
Was bringt das in Zahlen?
Bei 1.200 Fahrzeugen und einer Quote von 55 auf 65 Prozent rund 120 zusätzliche Besuche im Jahr.