Ratgeber

Leistungsphasen 1 bis 9: was dazugehört

Neun Phasen mit abgegrenzten Grundleistungen. Wo die Grenze zu Besonderen Leistungen verläuft und warum sie im Vertrag stehen muss.

Leistungsphasen 1 bis 9: was dazugehört
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Die neun Leistungsphasen sind keine Beschreibung eines Projektverlaufs, sondern eine Abrechnungsgrundlage. Wer sie im Vertrag nicht einzeln benennt, streitet später darüber, was beauftragt war.

Der Aufbau

Neun Phasen von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Phase hat einen eigenen Anteil am Honorar und einen abgegrenzten Katalog von Grundleistungen.

Die Grundleistungen sind das, was mit dem Honorar der jeweiligen Phase abgegolten ist. Alles darüber hinaus ist eine Besondere Leistung und gesondert zu vereinbaren.

Diese Abgrenzung ist der praktische Kern. Ein Büro, das Besondere Leistungen erbringt, ohne sie vereinbart zu haben, arbeitet unentgeltlich, und das fällt erst bei der Schlussrechnung auf.

Die Beauftragung

Phasen lassen sich einzeln oder in Gruppen beauftragen. Eine Beauftragung bis Phase 4 ist üblich und endet mit der Genehmigungsplanung, alles Weitere ist ein eigener Schritt.

Halten Sie im Vertrag fest, welche Phasen beauftragt sind, welche optional sind und welche Besonderen Leistungen zusätzlich vereinbart wurden. Drei Listen, und alle drei werden im Streitfall gelesen.

Eine Beauftragung in Stufen mit Abrufoption ist üblich. Regeln Sie dabei, was passiert, wenn eine Stufe nicht abgerufen wird, denn genau dort entsteht die Diskussion über bereits erbrachte Vorarbeiten.

Phasen im Vertrag
PunktWert
Zahl der Phasen9, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung
Je Phaseeigener Honoraranteil und abgegrenzte Grundleistungen
Grundleistungmit dem Honorar der Phase abgegolten
Besondere Leistunggesondert zu vereinbaren
Übliche Teilbeauftragungbis Phase 4, Ende der Genehmigungsplanung
Im Vertragbeauftragte, optionale und Besondere Leistungen
Bei StufenbeauftragungRegelung für nicht abgerufene Stufen
Je PhasenabschlussVermerk mit Datum und Ergebnis
Aufwand je Abschlussrund 20 Minuten
Bei 9 Phasenrund 3 Stunden je Projekt
Letzte PhaseObjektbetreuung, reicht über die Abnahme hinaus
AbnahmePflicht des Bestellers, keine Verweigerung wegen unwesentlicher Mängel

Was in jeder Phase zu dokumentieren ist

Der Abschluss mit Datum und Ergebnis. Ohne diesen Vermerk lässt sich später nicht belegen, wann eine Phase abgeschlossen war und ab wann eine Änderung eine Änderung ist.

Bei einer wesentlichen Änderung nach Abschluss einer Phase entsteht regelmäßig ein Nachtrag. Die Grundlage dafür ist der dokumentierte Stand zum Zeitpunkt der Freigabe, und ohne ihn ist jede Nachtragsforderung angreifbar.

Rechnen Sie 20 Minuten je Phasenabschluss für Vermerk, Planstand und Freigabe. Bei 9 Phasen sind das 3 Stunden je Projekt, und sie sind die Grundlage jedes Nachtrags.

Die letzte Phase

Die Objektbetreuung reicht über die Abnahme hinaus und umfasst unter anderem die Überwachung der Beseitigung von Mängeln und die Mitwirkung bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen.

Sie ist die Phase, die am häufigsten vergessen und am seltensten beauftragt wird. Ein Büro, das sie erbringt, ohne sie vereinbart zu haben, arbeitet über Jahre unentgeltlich.

Und sie hängt an der Abnahme. Der Besteller ist verpflichtet, das Werk abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit die Abnahme ausgeschlossen ist; wegen unwesentlicher Mängel kann er sie nicht verweigern.

Quellen

  1. Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Paragraf 5, Honorarzonen
  2. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 640, Abnahme

Häufige Fragen

Wie viele Leistungsphasen gibt es?

Neun, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung, jeweils mit eigenem Honoraranteil.

Was ist der Unterschied zu Besonderen Leistungen?

Grundleistungen sind mit dem Phasenhonorar abgegolten, Besondere Leistungen sind gesondert zu vereinbaren.

Was gehört in den Vertrag?

Welche Phasen beauftragt sind, welche optional und welche Besonderen Leistungen zusätzlich vereinbart wurden.

Welche Phase wird am häufigsten vergessen?

Die Objektbetreuung. Wer sie ohne Vereinbarung erbringt, arbeitet über Jahre unentgeltlich.