Die Honorarzone ist keine Verhandlungssache und keine Einschätzung, sondern das Ergebnis eines Verfahrens. Wer es dokumentiert, hat im Streitfall eine Grundlage; wer schätzt, hat eine Meinung.
Wie die Zuordnung erfolgt
Die Honorarzonen sind anhand der Bewertungsmerkmale in den Honorarregelungen der jeweiligen Leistungsbilder und der Anlage zu ermitteln. Sie steigen von der niedrigsten Zone an aufwärts.
Die Zurechnung zu den einzelnen Honorarzonen ist nach Maßgabe der Bewertungsmerkmale und gegebenenfalls der Bewertungspunkte sowie unter Berücksichtigung der Regelbeispiele in den Objektlisten vorzunehmen.
Drei Quellen also: die Bewertungsmerkmale, die Bewertungspunkte und die Objektlisten. Eine Zuordnung, die nur eine davon heranzieht, ist unvollständig.
| Punkt | Vorgabe oder Wert |
|---|---|
| Grundlage 1 | Bewertungsmerkmale der Leistungsbilder und der Anlage |
| Grundlage 2 | Bewertungspunkte, soweit vorgesehen |
| Grundlage 3 | Regelbeispiele in den Objektlisten |
| Richtung | von der niedrigsten Zone ansteigend |
| Grenzfall 1 | Objekt nicht in der Objektliste genannt |
| Grenzfall 2 | Punktzahl knapp an einer Grenze |
| Zu dokumentieren | Punktvergabe je Merkmal, nicht nur das Ergebnis |
| Aufwand je Projekt | 45 bis 60 Minuten |
| Bei 20 Projekten im Jahr | rund 18 Stunden |
| Zeitpunkt | vor dem Vertragsschluss |
| Im Vertrag | Zone mit Bezug auf die Merkmale |
| Erneute Prüfung | bei wesentlicher Änderung der Aufgabe |
| Eigene Vergleichsgrundlage | 60 Projekte über 3 Jahre |
Die Grenzfälle
Sie liegen dort, wo ein Objekt in der Objektliste nicht genannt ist oder wo die Bewertungspunkte knapp an einer Grenze liegen. Genau dort entsteht der Streit über die Zone.
Dokumentieren Sie deshalb die Punktvergabe je Merkmal, nicht nur das Ergebnis. Eine Aufstellung mit den einzelnen Merkmalen und der jeweiligen Punktzahl ist im Streitfall das einzige Argument, das trägt.
Rechnen Sie 45 bis 60 Minuten je Projekt für eine saubere, dokumentierte Zuordnung. Bei 20 Projekten im Jahr sind das rund 18 Stunden, und sie entscheiden über die Honorargrundlage jedes einzelnen Auftrags.
Wann die Zuordnung erfolgt
Vor dem Vertragsschluss, nicht danach. Eine Zone, die erst mit der ersten Honorarrechnung genannt wird, wird zum Verhandlungsgegenstand statt zur Grundlage.
Halten Sie die Zuordnung im Vertrag fest, mit Bezug auf die Merkmale. Ein Vertrag, der nur die Zone nennt, ohne die Grundlage zu benennen, verlagert die Diskussion nur nach hinten.
Und prüfen Sie erneut, wenn sich die Aufgabe wesentlich ändert. Eine erhebliche Änderung des Umfangs oder der Anforderungen kann die Einordnung berühren, und das gehört dann in einen Nachtrag.
Was daraus für die Kalkulation folgt
Die Zone bestimmt zusammen mit den anrechenbaren Kosten den Honorarrahmen. Eine Fehleinordnung um eine Zone verändert das Honorar über die gesamte Projektlaufzeit.
Rechnen Sie das einmal für ein typisches Projekt durch und legen Sie das Ergebnis neben die 45 bis 60 Minuten Zuordnungsaufwand. Diese Gegenüberstellung beendet jede Diskussion darüber, ob sich die Dokumentation lohnt.
Und führen Sie eine Liste der eigenen Zuordnungen über 3 Jahre. Bei 60 Projekten entsteht daraus eine eigene Vergleichsgrundlage, die bei neuen Grenzfällen schneller trägt als jede Kommentierung.
Quellen
Häufige Fragen
Wonach richtet sich die Honorarzone?
Nach den Bewertungsmerkmalen, gegebenenfalls den Bewertungspunkten und den Regelbeispielen in den Objektlisten.
Was ist bei Grenzfällen zu tun?
Die Punktvergabe je Merkmal dokumentieren, nicht nur das Ergebnis. Nur das trägt im Streitfall.
Wann sollte die Zuordnung erfolgen?
Vor dem Vertragsschluss. Eine Zone, die erst mit der ersten Rechnung genannt wird, wird zum Verhandlungsgegenstand.
Wie hoch ist der Aufwand?
45 bis 60 Minuten je Projekt, bei 20 Projekten im Jahr rund 18 Stunden.