Der Nachweis besteht aus zwei getrennten Anforderungen, die beide erfüllt sein müssen. Wer nur den Energiebedarf rechnet und den Wärmeschutz vernachlässigt, hat die Hälfte belegt.
Die beiden Anforderungen
Erstens: Der Gesamtenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung, bei Nichtwohngebäuden auch für eingebaute Beleuchtung, darf den jeweiligen Höchstwert nicht überschreiten.
Zweitens: Energieverluste beim Heizen und Kühlen sind durch baulichen Wärmeschutz nach den einschlägigen Vorschriften zu vermeiden. Das ist eine eigenständige Anforderung neben dem Bedarf.
Hinzu kommen die Maßgaben der weiteren einschlägigen Paragrafen, die entsprechend einzuhalten sind. Ein Nachweis, der nur eine der drei Ebenen abbildet, ist unvollständig.
Die Sonderregel bei Stromdirektheizung
Bei Wohngebäuden mit mehr als 2 Wohnungen darf eine Stromdirektheizung nur eingebaut werden, wenn das Gebäude die Wärmeschutzanforderungen um mindestens 45 Prozent unterschreitet.
Diese 45 Prozent sind eine harte Schwelle und keine Zielgröße. Ein Entwurf, der sie knapp verfehlt, kann diese Heizungsart nicht verwenden, unabhängig von jeder anderen Überlegung.
Prüfen Sie das deshalb in der Entwurfsphase und nicht in der Ausführungsplanung. Eine Änderung der Heizungsart nach Abschluss der Genehmigungsplanung erzeugt einen Nachtrag und verschiebt den Termin.
| Punkt | Vorgabe oder Wert |
|---|---|
| Anforderung 1 | Gesamtenergiebedarf unter dem jeweiligen Höchstwert |
| Umfasst | Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung, bei Nichtwohngebäuden Beleuchtung |
| Anforderung 2 | baulicher Wärmeschutz gegen Verluste beim Heizen und Kühlen |
| Dritte Ebene | die Maßgaben der weiteren einschlägigen Paragrafen |
| Stromdirektheizung | bei mehr als 2 Wohnungen |
| Bedingung | Wärmeschutzanforderungen um mindestens 45 Prozent unterschreiten |
| Charakter der Schwelle | hart, keine Zielgröße |
| Prüfzeitpunkt 1 | Vorplanung als Überschlag, rund 1 Stunde |
| Prüfzeitpunkt 2 | Entwurfsplanung als Nachweis |
| Prüfzeitpunkt 3 | Genehmigungsplanung als Unterlagenbestandteil |
| Aufwand vollständiger Nachweis | 4 bis 8 Stunden je Projekt |
| Im Bauherrengespräch | 2 Varianten, nicht 5 |
Wann geprüft wird
In der Vorplanung als Überschlag, in der Entwurfsplanung als Nachweis, in der Genehmigungsplanung als Bestandteil der Unterlagen. Drei Zeitpunkte, und der erste verhindert die teuren Überraschungen.
Rechnen Sie 4 bis 8 Stunden je Projekt für einen vollständigen Nachweis, je nach Komplexität. Ein Überschlag in der Vorplanung kostet 1 Stunde und spart im Zweifel den gesamten Umplanungsaufwand.
Halten Sie den Nachweisstand je Phase fest. Eine Änderung nach der Freigabe ist ein Nachtrag, und die Grundlage dafür ist der dokumentierte Stand zum Zeitpunkt der Freigabe.
Was im Bauherrengespräch hilft
Zeigen Sie die beiden Anforderungen getrennt. Ein Bauherr, der versteht, dass Bedarf und Wärmeschutz zwei Prüfungen sind, versteht auch, warum eine bessere Anlagentechnik eine schlechtere Hülle nicht vollständig ausgleicht.
Rechnen Sie 2 Varianten durch, nicht 5. Zwei Varianten mit klar unterschiedlichem Ansatz erzeugen eine Entscheidung, fünf erzeugen eine Vertagung.
Und nennen Sie die Folgekosten. Der Nachweis beschreibt einen Rechenwert, die Betriebskosten beschreiben die nächsten 20 Jahre, und für die Entscheidung des Bauherrn zählt die zweite Zahl mehr.
Quellen
Häufige Fragen
Welche Anforderungen muss ein Neubau erfüllen?
Den Gesamtenergiebedarf unter dem Höchstwert und den baulichen Wärmeschutz, dazu die Maßgaben der weiteren einschlägigen Paragrafen.
Was gilt bei Stromdirektheizung?
Bei Wohngebäuden mit mehr als 2 Wohnungen nur, wenn die Wärmeschutzanforderungen um mindestens 45 Prozent unterschritten werden.
Wann sollte geprüft werden?
Als Überschlag bereits in der Vorplanung. Eine Stunde dort spart im Zweifel den gesamten Umplanungsaufwand.
Was überzeugt den Bauherrn?
Zwei durchgerechnete Varianten und die Betriebskosten der nächsten 20 Jahre, nicht der Rechenwert allein.