Der Brandschutznachweis ist der Punkt, an dem ein Projekt teuer wird, wenn er zu spät kommt. Er bestimmt Grundriss, Erschließung und Materialwahl, und alle drei sind nach der Entwurfsplanung nur noch schwer zu ändern.
Wann ein eigener Nachweis verlangt wird
Das richtet sich nach der Bauordnung des jeweiligen Landes. Maßgeblich sind die Gebäudeklasse und die Frage, ob ein Sonderbau vorliegt.
Bei den höheren Gebäudeklassen und bei Sonderbauten verlangen die Landesregelungen regelmäßig einen eigenen Nachweis, häufig durch eine besonders qualifizierte Person. Welche Qualifikation genügt, regelt ebenfalls das Landesrecht.
Prüfen Sie deshalb zuerst die Einordnung: Gebäudeklasse und Sonderbaueigenschaft. Diese beiden Fragen entscheiden über den gesamten weiteren Ablauf und gehören in die Vorplanung.
Warum der Zeitpunkt entscheidet
Der Brandschutz bestimmt Rettungswege, Abschnittsbildung, Öffnungen und Materialien. Diese Festlegungen greifen tief in den Grundriss ein.
Eine Änderung nach Abschluss der Entwurfsplanung erzeugt einen Nachtrag und verschiebt den Termin. Die Grundlage für den Nachtrag ist der dokumentierte Planstand zum Zeitpunkt der Freigabe.
Rechnen Sie deshalb 1 Abstimmung in der Vorplanung ein, auch wenn der Nachweis erst später erstellt wird. Eine Stunde dort ersetzt regelmäßig mehrere Tage Umplanung.
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | Bauordnung des jeweiligen Landes |
| Maßgeblich | Gebäudeklasse und Sonderbaueigenschaft |
| Bei höheren Klassen und Sonderbauten | regelmäßig eigener Nachweis |
| Qualifikation des Erstellers | nach Landesrecht |
| Erste Prüfung | Einordnung in der Vorplanung |
| Beeinflusst | Rettungswege, Abschnittsbildung, Öffnungen, Materialien |
| Änderung nach Entwurfsfreigabe | Nachtrag und Terminverschiebung |
| Abstimmung in der Vorplanung | rund 1 Stunde |
| Bereiche des Nachweises | Rettungswege, Feuerwehrzugang, Abschnitte, Bauteile, Rauchableitung, Technik |
| Bei Sonderbauten | zusätzliche nutzungsbezogene Anforderungen |
| In der Ausschreibung | Anforderungen je Bauteil festhalten |
| Kontrollgänge | 4 bis 8 über die Bauzeit, je 90 Minuten |
Was der Nachweis abdeckt
Rettungswege und ihre Länge, Zugänglichkeit für die Feuerwehr, Abschnittsbildung, Anforderungen an Bauteile, Anlagen zur Rauchableitung und die technische Ausstattung. Sechs Bereiche, jeder mit eigenen Anforderungen.
Bei Sonderbauten kommen nutzungsbezogene Anforderungen hinzu, geregelt in eigenen Verordnungen der Länder. Auch hier gilt: Eine Regelung aus einem Nachbarland ist ein Anhaltspunkt und keine Grundlage.
Der Nachweis wirkt in die Ausführung hinein. Halten Sie die Anforderungen je Bauteil in der Ausschreibung fest, sonst entsteht in der Ausführung eine Abweichung, die bei der Abnahme auffällt.
Was in der Bauüberwachung zu prüfen ist
Ob die ausgeführten Bauteile den nachgewiesenen Anforderungen entsprechen, und zwar vor dem Verschließen. Eine Durchdringung, die erst nach dem Verputzen auffällt, kostet das Mehrfache.
Dokumentieren Sie im Bautagebuch, mit Datum, Bauteil, Feststellung und Foto. Diese Einträge sind bei der Abnahme das einzige, was den Zustand zum Zeitpunkt des Verschließens belegt.
Rechnen Sie 4 bis 8 gesonderte Kontrollgänge über die Bauzeit, je nach Größe. Bei 90 Minuten je Gang sind das 6 bis 12 Stunden, und sie gehören in die Kalkulation der Bauüberwachung.
Quellen
Häufige Fragen
Wann ist ein eigener Brandschutznachweis nötig?
Das richtet sich nach Gebäudeklasse und Sonderbaueigenschaft, geregelt in der Bauordnung des jeweiligen Landes.
Warum so früh klären?
Weil der Brandschutz Rettungswege, Abschnitte, Öffnungen und Materialien bestimmt und damit tief in den Grundriss eingreift.
Was deckt der Nachweis ab?
Rettungswege, Feuerwehrzugang, Abschnittsbildung, Bauteilanforderungen, Rauchableitung und technische Ausstattung.
Was ist in der Bauüberwachung zu prüfen?
Ob die Ausführung den Anforderungen entspricht, und zwar vor dem Verschließen, dokumentiert mit Datum, Bauteil und Foto.