Die Deckungssumme je Schadensfall ist die Zahl, die jeder vergleicht. Die Jahreshöchstleistung ist die, die im Ernstfall entscheidet, und sie steht meist eine Zeile darunter.
Woher die Mindestsummen kommen
Aus dem Berufsrecht der Länder. Die Architektenkammern regeln die Versicherungspflicht und die Mindestversicherungssummen, und diese Regelungen unterscheiden sich zwischen den 16 Ländern.
Fragen Sie die für Sie geltenden Werte schriftlich bei Ihrer Kammer ab. Eine Zahl aus einer Fachzeitschrift oder aus einem Nachbarland ist keine Grundlage für einen Vertrag.
Prüfen Sie außerdem, ob die Pflicht an die Eintragung oder an die Tätigkeit anknüpft. Das entscheidet darüber, ob eine Unterbrechung der Tätigkeit die Pflicht berührt.
Wo die Lücken entstehen
Bei der Jahreshöchstleistung. Eine Summe je Schadensfall ist etwas anderes als eine Summe je Jahr, und bei mehreren Fällen entscheidet die zweite. Prüfen Sie das Verhältnis: eine zweifache Maximierung ist üblich, eine einfache ist eng.
Bei Großprojekten. Ein Projekt, dessen Bausumme die Deckungssumme deutlich übersteigt, erzeugt ein Risiko, das die Grunddeckung nicht abbildet. Für solche Projekte gibt es objektbezogene Deckungen, und sie sind vor Vertragsschluss zu klären.
Und bei der Tätigkeitsbeschreibung. Eine Police, die Planungsleistungen deckt, deckt nicht automatisch Bauleitung, Projektsteuerung, Gutachtertätigkeit oder Sachverständigenleistungen. Prüfen Sie die Aufzählung gegen Ihr tatsächliches Leistungsspektrum.
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Quelle der Mindestsummen | Berufsrecht der 16 Länder |
| Vorgehen | Werte schriftlich bei der eigenen Kammer abfragen |
| Zusätzlich zu klären | ob die Pflicht an Eintragung oder Tätigkeit hängt |
| Lücke 1 | Jahreshöchstleistung statt Summe je Schadensfall |
| Üblich | zweifache Maximierung |
| Eng | einfache Maximierung |
| Lücke 2 | Bausumme deutlich über der Deckungssumme |
| Lösung | objektbezogene Deckung vor Vertragsschluss |
| Lücke 3 | Tätigkeitsbeschreibung deckt nicht alle Leistungen |
| Zu prüfen | Bauleitung, Projektsteuerung, Gutachten, Sachverständigenleistungen |
| Prüfaufwand je Projekt | rund 30 Minuten |
| Bei 20 Projekten | 10 Stunden im Jahr |
| Projektliste | Abnahmedatum, Bausumme, Deckungssumme, Policennummer |
Was bei jedem Projekt zu prüfen ist
Bausumme gegen Deckungssumme, Leistungsbild gegen Tätigkeitsbeschreibung, Laufzeit gegen Nachhaftung. Drei Prüfungen, je 10 Minuten, also 30 Minuten je Projekt.
Die Nachhaftung ist der Punkt, der am spätesten auffällt. Ansprüche aus einem Bauvorhaben können Jahre nach der Abnahme geltend gemacht werden, und eine beendete Police ohne Nachhaftung lässt genau diese Fälle offen.
Bei 20 Projekten im Jahr sind das 10 Stunden Prüfaufwand. Das ist wenig gegenüber einem einzigen ungedeckten Fall.
Die Verbindung zur Abnahme
Mit der Abnahme beginnt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche. Der Besteller ist zur Abnahme verpflichtet und kann sie wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigern.
Ein dokumentierter Abnahmezeitpunkt ist damit zugleich der Beginn der Uhr, an der sich die Nachhaftung orientiert. Ohne ihn lässt sich nicht bestimmen, wie lange eine Nachhaftung reichen müsste.
Führen Sie deshalb eine Projektliste mit Abnahmedatum, Bausumme, Deckungssumme und Policennummer. Vier Spalten, die bei einer Anfrage Jahre später in Sekunden antworten.
Quellen
Häufige Fragen
Woher kommen die Mindestversicherungssummen?
Aus dem Berufsrecht der Länder. Fragen Sie die für Sie geltenden Werte schriftlich bei Ihrer Kammer ab.
Welche Zahl entscheidet im Ernstfall?
Die Jahreshöchstleistung. Eine zweifache Maximierung ist üblich, eine einfache ist eng.
Was ist bei Großprojekten zu tun?
Eine objektbezogene Deckung klären, bevor der Vertrag geschlossen wird.
Warum ist die Nachhaftung wichtig?
Weil Ansprüche Jahre nach der Abnahme geltend gemacht werden können und eine beendete Police diese Fälle sonst offenlässt.