Ratgeber

Barrierefreies Bauen nach DIN 18040

Der Pflichtbereich ergibt sich aus dem Landesrecht, die Maße aus der technischen Regel. Und die digitale Seite hat ein eigenes Gesetz.

Barrierefreies Bauen nach DIN 18040
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Barrierefreies Bauen zerfällt in drei Ebenen: was Pflicht ist, wie es auszuführen ist und was digital dazugehört. Alle drei haben unterschiedliche Rechtsquellen.

Was Pflicht ist

Der Pflichtbereich ergibt sich aus der Bauordnung des jeweiligen Landes. Sie bestimmt, welche Gebäude und welche Gebäudeteile barrierefrei sein müssen, und die Regelungen unterscheiden sich zwischen den 16 Ländern.

Die technische Ausführung ist in einer eingeführten technischen Regel beschrieben. Sie wird über die Bauordnung in Bezug genommen und ist damit nicht nur Empfehlung, sondern Maßstab.

Prüfen Sie beides getrennt: erstens, ob und in welchem Umfang Pflicht besteht, zweitens, welche Fassung der technischen Regel in Ihrem Land eingeführt ist. Die zweite Frage wird regelmäßig übersehen.

Die Kette, die geprüft werden muss

Zugang zum Grundstück, Eingang, Erschließung im Gebäude, Türen, Bewegungsflächen, Sanitärräume. Sechs Glieder, und jedes einzelne kann die Kette unterbrechen.

Prüfen Sie in dieser Reihenfolge und mit Maßen aus der Zeichnung, nicht nach Gefühl. Eine Tür, die wenige Zentimeter zu schmal ist, macht einen sonst zugänglichen Bereich unbrauchbar.

Denken Sie an die Bewegungsflächen vor und hinter Türen sowie an die Wendemöglichkeit in Räumen. Ein Raum, in den ein Rollstuhl hineinkommt, in dem er aber nicht wenden kann, ist nicht zugänglich.

Drei Ebenen prüfen
EbeneRechtsquelle oder Wert
PflichtbereichBauordnung des jeweiligen Landes
Technische Ausführungeingeführte technische Regel, über die Bauordnung in Bezug genommen
Häufig übersehenwelche Fassung im eigenen Land eingeführt ist
KetteGrundstückszugang, Eingang, Erschließung, Türen, Bewegungsflächen, Sanitärräume
PrüfmittelMaße aus der Zeichnung
Häufig übersehenWendemöglichkeit im Raum
Digitale EbeneBarrierefreiheitsstärkungsgesetz
Definitionauffindbar, zugänglich und nutzbar ohne fremde Hilfe
AusnahmeKleinstunternehmen bei Dienstleistungen
Kleinstunternehmenunter 10 Beschäftigte, höchstens 2 Millionen Euro
PrüfzeitpunktEntwurfsplanung, nicht Ausführungsplanung
Prüfliste20 Punkte mit Maß und Fundstelle, eine Seite
Kontrollein der Ausführung, vor dem Verschließen

Die digitale Ebene

Produkte und Dienstleistungen sind barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.

Erfasst sind unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also digitale Dienste über Webseiten und Anwendungen, die im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht werden.

Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Für ein Architekturbüro ist das häufig einschlägig, für den Auftraggeber eines Bauvorhabens oft nicht.

Was im Projekt zu organisieren ist

Eine Prüfung in der Entwurfsplanung, nicht in der Ausführungsplanung. Eine Änderung von Türbreiten oder Sanitärgrundrissen nach der Entwurfsfreigabe erzeugt einen Nachtrag und verschiebt den Termin.

Eine Liste der geprüften Punkte mit Maß und Fundstelle. Bei 20 Prüfpunkten ist das eine Seite, und sie ist zugleich der Nachweis gegenüber der Behörde und gegenüber dem Bauherrn.

Und eine Kontrolle in der Ausführung, vor dem Verschließen. Eine zu schmale Türöffnung, die erst nach dem Verputzen auffällt, kostet das Mehrfache dessen, was eine Kontrolle gekostet hätte.

Quellen

  1. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, Paragraf 3, Anforderungen
  2. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, Paragraf 2, Begriffsbestimmungen

Häufige Fragen

Woraus ergibt sich der Pflichtbereich?

Aus der Bauordnung des jeweiligen Landes. Die technische Ausführung beschreibt eine eingeführte technische Regel.

Welche Kette ist zu prüfen?

Grundstückszugang, Eingang, Erschließung, Türen, Bewegungsflächen und Sanitärräume, mit Maßen aus der Zeichnung.

Was gilt digital?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, mit einer Ausnahme für Kleinstunternehmen.

Wann sollte geprüft werden?

In der Entwurfsplanung. Eine Änderung danach erzeugt einen Nachtrag und verschiebt den Termin.