Ratgeber

Abnahme der Bauleistung: Fristen nach VOB

Fiktive Abnahme nach angemessener Frist, und bei Verbrauchern nur mit Hinweis in Textform.

Abnahme der Bauleistung: Fristen nach VOB
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Die Abnahme ist der Zeitpunkt, an dem Gefahr, Vergütung und Verjährungsfrist umschlagen. Sie tritt auch ein, wenn niemand sie erklärt, und genau diese Wirkung wird regelmäßig übersehen.

Die Pflicht zur Abnahme

Der Besteller ist verpflichtet, das Werk abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

Das ist der praktische Hebel bei einer Verweigerung. Ein Besteller, der wegen einer Kleinigkeit nicht abnimmt, verweigert unberechtigt, und die Folgen treffen ihn.

Die Abgrenzung zwischen wesentlich und unwesentlich ist der Streitpunkt. Dokumentieren Sie den Zustand deshalb mit Fotos und Protokoll, denn diese Abgrenzung entscheidet später jemand anderes anhand der Unterlagen.

Die fiktive Abnahme

Sie tritt ein, wenn der Unternehmer dem Besteller nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Besteller die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.

Zwei Bedingungen also: eine gesetzte angemessene Frist und das Ausbleiben einer Verweigerung unter Angabe mindestens eines Mangels. Eine Verweigerung ohne jede Mangelangabe verhindert die Wirkung nicht.

Bei einem Verbraucher greift die fiktive Abnahme nur, wenn der Unternehmer den Besteller zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat, und dieser Hinweis muss in Textform erfolgen.

Abnahme herbeiführen
PunktVorgabe
Grundsatzder Besteller ist zur Abnahme verpflichtet
Ausnahmewenn die Abnahme nach der Beschaffenheit ausgeschlossen ist
Keine Verweigerungwegen unwesentlicher Mängel
Fiktive Abnahme, Bedingung 1angemessene Frist nach Fertigstellung gesetzt
Bedingung 2keine Verweigerung unter Angabe mindestens eines Mangels
Bei Verbrauchern zusätzlichHinweis auf die Folgen, in Textform
Schritt 1Fertigstellung feststellen und dokumentieren
Schritt 2schriftlich zur Abnahme auffordern, mit Frist
Schritt 3bei Verbrauchern den Hinweis beifügen
Aufwand je Aufforderungrund 20 Minuten
Bei 20 Projektenrund 7 Stunden im Jahr
Wirkungen der AbnahmeGefahrübergang, Fälligkeit, Verjährungsbeginn, Beweislast
ProtokollDatum, Beteiligte, festgestellte Mängel, Unterschriften

Was das im Ablauf bedeutet

Erstens: Fertigstellung feststellen und dokumentieren. Zweitens: schriftlich zur Abnahme auffordern, mit angemessener Frist. Drittens: bei einem Verbraucher den Hinweis auf die Folgen in Textform beifügen.

Der dritte Schritt wird am häufigsten vergessen, und ohne ihn tritt die fiktive Abnahme bei einem Verbraucher nicht ein. Ein Textbaustein von 3 Sätzen löst das dauerhaft.

Rechnen Sie 20 Minuten je Abnahmeaufforderung einschließlich Fristsetzung und Hinweis. Bei 20 Projekten im Jahr sind das rund 7 Stunden, und sie entscheiden über den Zeitpunkt, ab dem die Verjährungsfrist läuft.

Was mit der Abnahme umschlägt

Die Gefahr geht über, die Vergütung wird fällig, die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt, und die Beweislast für Mängel kehrt sich um. Vier Wirkungen, die alle an einem Zeitpunkt hängen.

Deshalb ist ein dokumentierter Abnahmezeitpunkt so wertvoll. Ein Protokoll mit Datum, Beteiligten, festgestellten Mängeln und Unterschriften ist das Dokument, auf das sich Jahre später alles bezieht.

Und deshalb gehört die Objektbetreuung getrennt geregelt. Sie reicht über die Abnahme hinaus, und ohne eigene Vereinbarung erbringt ein Büro sie unentgeltlich.

Quellen

  1. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 640, Abnahme
  2. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 649, Kostenanschlag

Häufige Fragen

Kann der Besteller die Abnahme verweigern?

Nicht wegen unwesentlicher Mängel. Grundsätzlich ist er zur Abnahme verpflichtet.

Wann tritt die fiktive Abnahme ein?

Wenn nach Fertigstellung eine angemessene Frist gesetzt wurde und keine Verweigerung unter Angabe mindestens eines Mangels erfolgt.

Was gilt zusätzlich bei Verbrauchern?

Der Hinweis auf die Folgen muss zusammen mit der Aufforderung erfolgen, und zwar in Textform.

Was ändert sich mit der Abnahme?

Gefahrübergang, Fälligkeit der Vergütung, Beginn der Verjährungsfrist und die Beweislast.